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   BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05   

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https://dejure.org/2005,13141
BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05 (https://dejure.org/2005,13141)
BVerfG, Entscheidung vom 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05 (https://dejure.org/2005,13141)
BVerfG, Entscheidung vom 06. September 2005 - 2 BvR 1157/05 (https://dejure.org/2005,13141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Rechtswegerschöpfung im Rahmen des Zumutbaren; Zumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung bei Gesundheitsgefährdung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Hauptverhandlung in Strafsachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    b) Allerdings besteht die Pflicht zur Rechtswegerschöpfung nur im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 75, 108 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    a) Gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muss ein Beschwerdeführer die Beseitigung des vermeintlich verfassungswidrigen Hoheitsaktes zunächst mit anderen, vom Gesetz zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfen versuchen (vgl. BVerfGE 22, 287 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    Bei den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen handelt es sich damit um Zwischenentscheidungen, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    Bei den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen handelt es sich damit um Zwischenentscheidungen, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 761/67

    Keine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine Entscheidung des Großen Senats

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    Bei den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen handelt es sich damit um Zwischenentscheidungen, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    Bei den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen handelt es sich damit um Zwischenentscheidungen, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01

    Grundsatz der Subsidiarität steht Verfassungsbeschwerde gegen Terminsladung im

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    In einer Terminsladung läge ein selbständiger Akt der öffentlichen Gewalt, der hinsichtlich einer Verletzung von Grundrechten des Beschwerdeführers und des insoweit gebotenen Rechtsschutzes einer eigenständigen Beurteilung unterliegt (vgl. zur Frage der Anfechtbarkeit einer Terminsladung Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2001 - 2 BvR 1846/01 -, juris).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    Bei den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen handelt es sich damit um Zwischenentscheidungen, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    b) Allerdings besteht die Pflicht zur Rechtswegerschöpfung nur im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 75, 108 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
    Es obliegt zunächst dem Landgericht, unter Beachtung des bestehenden verfassungsrechtlichen Maßstabs (vgl. BVerfGE 51, 324 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2001 - 2 BvR 1349/01 -, NJW 2002, S. 51 ) über das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses, den Fortgang des Verfahrens und die Anberaumung einer Hauptverhandlung zu entscheiden.
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1349/01

    Zur Frage der Einstellung eines Strafverfahrens, wenn bei Durchführung der

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

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