Rechtsprechung
BVerfG, 11.11.1986 - 2 BvR 1169/86 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflichtverteidiger - Verfassungsrecht - Gebührenregelung - Verfassungsmäßigkeit - Pflichtverteidigerbestellung
Verfahrensgang
- BVerfG, 11.11.1986 - 2 BvR 1169/86
- BVerfG, 18.11.1986 - 2 BvR 1169/86
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99
Zur Reisekostenerstattung für Pflichtverteidiger
Sie erfolgt im öffentlichen Interesse daran, dass der Beschuldigte in den Fällen, in denen die Verteidigung aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens notwendig ist (vgl. § 140 StPO), rechtskundigen Beistand erhält (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1986 - 2 BvR 1169/86 -, JurBüro 1987, Sp. 1029). - BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01
Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers
Diese gesetzliche Begrenzung des Auslagenerstattungsanspruchs ist durch einen vom Gesetzgeber im Sinne des Gemeinwohls vorgenommenen Interessenausgleich, der auch das Interesse an einer Einschränkung des Kostenrisikos berücksichtigt, gerechtfertigt, solange die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1986 - 2 BvR 1169/86 -, JurBüro 1987, Sp. 1029;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2000 - 2 BvR 813/99 -, StV 2001, S. 241 f.).
Rechtsprechung
BVerfG, 18.11.1986 - 2 BvR 1169/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 11.11.1986 - 2 BvR 1169/86
- BVerfG, 18.11.1986 - 2 BvR 1169/86