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   BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79, 2 BvR 1238/79   

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https://dejure.org/1980,182
BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79, 2 BvR 1238/79 (https://dejure.org/1980,182)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79, 2 BvR 1238/79 (https://dejure.org/1980,182)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 1980 - 2 BvR 1172/79, 2 BvR 1238/79 (https://dejure.org/1980,182)
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Pflicht zur Auskunftserteilung

§ 31a BinSchG

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertrag über Verkehrsleistung - Grenzüberschreitender Verkehr - Verpflichtung der Beteiligten - Einsichtnahme der Überwachungsbehörde - Anwendbarkeit - Festsetzung der Entgelte - Rechtssetzungsbefugnis - Verfassungsmäßigkeit - Ordnungswidrigkeit - Frachtenausschuß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertrag über Verkehrsleistung; Grenzüberschreitender Verkehr; Verpflichtung der Beteiligten; Einsichtnahme der Überwachungsbehörde; Anwendbarkeit; Festsetzung der Entgelte; Rechtssetzungsbefugnis; Verfassungsmäßigkeit; Ordnungswidrigkeit; Frachtenausschuß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertrag über Verkehrsleistung; Grenzüberschreitender Verkehr; Verpflichtung der Beteiligten; Einsichtnahme der Überwachungsbehörde; Anwendbarkeit; Festsetzung der Entgelte; Rechtssetzungsbefugnis; Verfassungsmäßigkeit; Ordnungswidrigkeit; Frachtenausschuß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 55, 144
  • NJW 1981, 1087
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79
    Das Gebot der Gesetzesbestimmtheit verpflichtet den Gesetzgeber, die Tatbestandsmerkmale einer Bußgeldvorschrift so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich des Tatbestandes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 41, 314 [319]).

    Dies erzwingt allerdings keinen Verzicht auf die Verwendung allgemeiner Begriffe, die nicht eindeutig allgemeingültig umschrieben werden können und die in besonderem Maße der Auslegung durch den Richter bedürfen (vgl. BVerfGE 26, 41 [42]; 41, 314 [320]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79
    Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht kann das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79
    Mit dieser Regelung wird der durch Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG festgelegte Kreis der Delegatare einer Verordnungsermächtigung nicht erweitert (vgl. auch BVerfGE 28, 66 [83]).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79
    Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit aufgrund von Vorschriften, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind, verletzen daher Art. 2 Abs. 1 GG nicht (BVerfGE 34, 369 [378, 379]).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79
    Die vom Beschwerdeführer zu 2) erhobene Rüge der Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist unbegründet (vgl. BVerfGE 27, 18 [34 f.]).
  • BVerfG, 25.05.1976 - 2 BvL 1/75

    Verfassungsmäßigkeit der im PBefG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage zur

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79
    Diese Maßstäbe sind hinreichend bestimmt (vgl. BVerfGE 42, 191 [203]).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68

    Grober Unfug

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79
    Dies erzwingt allerdings keinen Verzicht auf die Verwendung allgemeiner Begriffe, die nicht eindeutig allgemeingültig umschrieben werden können und die in besonderem Maße der Auslegung durch den Richter bedürfen (vgl. BVerfGE 26, 41 [42]; 41, 314 [320]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79
    Das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG gewährt zwar die allgemeine Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinne (vgl. BVerfGE 6, 32 [36]), jedoch ist dieses Grundrecht von vornherein nur unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet (BVerfGE 34, 384 [395]).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79
    Das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG gewährt zwar die allgemeine Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinne (vgl. BVerfGE 6, 32 [36]), jedoch ist dieses Grundrecht von vornherein nur unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet (BVerfGE 34, 384 [395]).
  • OLG Hamm, 24.07.1979 - 5 Ss OWi 2668/78
    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79
    Bereits in ZfB 1979 S. 379 waren 2 Entscheidungen (Urteil des Amtsgerichts Münster vom 6. Dezember 1978 - 21 OWi AK 225/78 - und Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. Juli 1979 - 5 Ss OWi 2668/78 -) auszugsweise veröffentlicht worden, in denen ordentliche Gerichte zur Frage Stellung genommen hatten, ob Unternehmen, die neben innerdeutschem noch grenzüberschreitenden Binnenschiffsverkehr betreiben, verpflichtet sind, auch bezüglich des grenzüberschreitenden Verkehrs auf Verlangen der Frachtenprüfungsbehörde Geschäftsunterlagen vorzulegen oder Einsicht in diese zu gewähren.
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