Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6890
BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93 (https://dejure.org/1993,6890)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93 (https://dejure.org/1993,6890)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 (https://dejure.org/1993,6890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93
    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, dessen Wirkung darin besteht, das Verfahren in den Abschnitt vor der Versäumung der Frist zurückzuversetzen und ihm so einen anderen Verlauf zu geben als den, den es zunächst infolge der Fristversäumung genommen hat(BGHSt 25, 89 [91]).

    Mit dieser Zielsetzung wäre es nicht zu vereinbaren, aus der Rechtskraft, die durch die Wiedereinsetzung gerade beseitigt werden soll, Argumente gegen die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsgesuchs abzuleiten (s. hierzu bereits RGSt 53, 286 [288]; vgl. ferner BGHSt 25, 89 [91]).

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird darum auch seit jeher einhellig angenommen, daß durch die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die aufgrund der Säumnis ergangenen gerichtlichen Entscheidungen auch dann von Rechts wegen in Wegfall geraten, wenn sie zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen sind (so bereits RGSt 53, 286 [288]; 54, 286 [287]; BGHSt 11, 152 [154]; 25, 89 [91]; OLG Hamm, NJW 1972, S. 2097 [2098]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Paulus in KMR, StPO , 1993 , § 46 , Rz. 12; Maul in KK, StPO , 3.Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., 1988, § 46, Rz. 11); nur in dem hier ersichtlich nicht gegebenen Sonderfall des Wiedereinsetzungsantrags nach rechtskräftiger Sachentscheidung durch das Revisionsgericht hat der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Sonderregelung der §§ 359 ff. StPO die Rechtskraft als Hindernis für eine Wiedereinsetzung gewertet (BGHSt 17, 94 ff.; 23, 102 [103]; 25, 89 [91]).

  • RG, 04.07.1919 - IV 44/19

    1. Ist ein Wiedereinsetzungsgesuch gegen die Versäumung der

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93
    Mit dieser Zielsetzung wäre es nicht zu vereinbaren, aus der Rechtskraft, die durch die Wiedereinsetzung gerade beseitigt werden soll, Argumente gegen die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsgesuchs abzuleiten (s. hierzu bereits RGSt 53, 286 [288]; vgl. ferner BGHSt 25, 89 [91]).

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird darum auch seit jeher einhellig angenommen, daß durch die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die aufgrund der Säumnis ergangenen gerichtlichen Entscheidungen auch dann von Rechts wegen in Wegfall geraten, wenn sie zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen sind (so bereits RGSt 53, 286 [288]; 54, 286 [287]; BGHSt 11, 152 [154]; 25, 89 [91]; OLG Hamm, NJW 1972, S. 2097 [2098]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Paulus in KMR, StPO , 1993 , § 46 , Rz. 12; Maul in KK, StPO , 3.Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., 1988, § 46, Rz. 11); nur in dem hier ersichtlich nicht gegebenen Sonderfall des Wiedereinsetzungsantrags nach rechtskräftiger Sachentscheidung durch das Revisionsgericht hat der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Sonderregelung der §§ 359 ff. StPO die Rechtskraft als Hindernis für eine Wiedereinsetzung gewertet (BGHSt 17, 94 ff.; 23, 102 [103]; 25, 89 [91]).

  • BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57
    Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93
    In Rechtsprechung und Schrifttum wird darum auch seit jeher einhellig angenommen, daß durch die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die aufgrund der Säumnis ergangenen gerichtlichen Entscheidungen auch dann von Rechts wegen in Wegfall geraten, wenn sie zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen sind (so bereits RGSt 53, 286 [288]; 54, 286 [287]; BGHSt 11, 152 [154]; 25, 89 [91]; OLG Hamm, NJW 1972, S. 2097 [2098]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Paulus in KMR, StPO , 1993 , § 46 , Rz. 12; Maul in KK, StPO , 3.Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., 1988, § 46, Rz. 11); nur in dem hier ersichtlich nicht gegebenen Sonderfall des Wiedereinsetzungsantrags nach rechtskräftiger Sachentscheidung durch das Revisionsgericht hat der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Sonderregelung der §§ 359 ff. StPO die Rechtskraft als Hindernis für eine Wiedereinsetzung gewertet (BGHSt 17, 94 ff.; 23, 102 [103]; 25, 89 [91]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93
    Seine Annahme, die verspätete Anfechtung des den Einspruch gegen den Strafbefehl verwerfenden Beschlusses durch den Beschwerdeführer und die hierdurch eingetretene formelle Rechtskraft des Strafbefehls entzögen dem Wiedereinsetzungsgesuch des Beschwerdeführers die Grundlage, ist nicht nachvollziehbar und verletzt darum das Willkürverbot (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 80, 48 [51], st. Rspr.).
  • BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69

    Wegfall eines Angriffs des Beschlusses § 349 Abs. 2 StPO gemäß § 33 a StPO wegen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93
    In Rechtsprechung und Schrifttum wird darum auch seit jeher einhellig angenommen, daß durch die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die aufgrund der Säumnis ergangenen gerichtlichen Entscheidungen auch dann von Rechts wegen in Wegfall geraten, wenn sie zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen sind (so bereits RGSt 53, 286 [288]; 54, 286 [287]; BGHSt 11, 152 [154]; 25, 89 [91]; OLG Hamm, NJW 1972, S. 2097 [2098]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Paulus in KMR, StPO , 1993 , § 46 , Rz. 12; Maul in KK, StPO , 3.Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., 1988, § 46, Rz. 11); nur in dem hier ersichtlich nicht gegebenen Sonderfall des Wiedereinsetzungsantrags nach rechtskräftiger Sachentscheidung durch das Revisionsgericht hat der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Sonderregelung der §§ 359 ff. StPO die Rechtskraft als Hindernis für eine Wiedereinsetzung gewertet (BGHSt 17, 94 ff.; 23, 102 [103]; 25, 89 [91]).
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung rechtzeitig

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93
    Unerheblich ist insoweit, ob der am 17. März 1993 bei Gericht eingegangene Schriftsatz der zuständigen Richterin im Zeitpunkt der Hinausgabe des angefochtenen Beschlusses in den Geschäftsgang am 19. März 1993 bereits vorgelegen hat (vgl. BVerfGE 67, 199 [202]; 72, 84 [88], st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93
    Diese grundrechtsgleiche Gewährleistung gebietet es, daß die Gerichte die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35], st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.03.1986 - 1 BvL 5/80

    Rechtliches Gehör - Urteil des BverfG - Abänderung eines Urteils -

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93
    Unerheblich ist insoweit, ob der am 17. März 1993 bei Gericht eingegangene Schriftsatz der zuständigen Richterin im Zeitpunkt der Hinausgabe des angefochtenen Beschlusses in den Geschäftsgang am 19. März 1993 bereits vorgelegen hat (vgl. BVerfGE 67, 199 [202]; 72, 84 [88], st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93
    Seine Annahme, die verspätete Anfechtung des den Einspruch gegen den Strafbefehl verwerfenden Beschlusses durch den Beschwerdeführer und die hierdurch eingetretene formelle Rechtskraft des Strafbefehls entzögen dem Wiedereinsetzungsgesuch des Beschwerdeführers die Grundlage, ist nicht nachvollziehbar und verletzt darum das Willkürverbot (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 80, 48 [51], st. Rspr.).
  • OLG Hamm, 23.05.1972 - 5 Ss OWi 363/72
    Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93
    In Rechtsprechung und Schrifttum wird darum auch seit jeher einhellig angenommen, daß durch die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die aufgrund der Säumnis ergangenen gerichtlichen Entscheidungen auch dann von Rechts wegen in Wegfall geraten, wenn sie zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen sind (so bereits RGSt 53, 286 [288]; 54, 286 [287]; BGHSt 11, 152 [154]; 25, 89 [91]; OLG Hamm, NJW 1972, S. 2097 [2098]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Paulus in KMR, StPO , 1993 , § 46 , Rz. 12; Maul in KK, StPO , 3.Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., 1988, § 46, Rz. 11); nur in dem hier ersichtlich nicht gegebenen Sonderfall des Wiedereinsetzungsantrags nach rechtskräftiger Sachentscheidung durch das Revisionsgericht hat der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Sonderregelung der §§ 359 ff. StPO die Rechtskraft als Hindernis für eine Wiedereinsetzung gewertet (BGHSt 17, 94 ff.; 23, 102 [103]; 25, 89 [91]).
  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • RG, 29.03.1920 - I 65/20

    Kommt eine Verurteilung für den Rückfall in Betracht, während ein noch nicht

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 53, 219 ; 60, 96 ; 60, 120 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 62, 347 ; 67, 199 ; 72, 119 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, Rn. 27; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.09.2020 - 2 BGs 619/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Statthaftigkeit bei

    Das Wiedereinsetzungsgesuch vermag diesen mit der Säumnis gesetzlich verbundenen Rechtsnachteil zu beseitigen und das Verfahren in einen Abschnitt vor der Versäumung der Frist zurückzuversetzen und ihm einen anderen Verlauf zu geben, als den, den es infolge der Säumnis vor ihm genommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/12, BGHSt 25, 89, 91; vgl. bereits RG, Beschluss vom 4. Juli 1919 - IV 44/19, RGSt 53, 286, 287 f., und BVerfG, vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht