Rechtsprechung
   BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,16218
BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20 (https://dejure.org/2021,16218)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20 (https://dejure.org/2021,16218)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 (https://dejure.org/2021,16218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,16218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde in einer Insolvenzsache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 131 InsO, § 139 Abs 1 S 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde in einer Insolvenzsache - Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst neben Tatsachenvortrag auch Rechtsauffassungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde in einer Insolvenzsache - Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst neben Tatsachenvortrag auch Rechtsauffassungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde wegen des Fällens einer Überraschungsentscheidung durch das Berufungsgericht in einem Rechtsstreit über eine Insolvenzanfechtung; Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde wegen des Fällens einer Überraschungsentscheidung durch das Berufungsgericht in einem Rechtsstreit über eine Insolvenzanfechtung; Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde in einer Insolvenzsache - Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst neben Tatsachenvortrag auch Rechtsauffassungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die Überraschungsentscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20
    Der "Mehrwert" der Verbürgung besteht darin, einen angemessenen Ablauf des Verfahrens zu sichern (BVerfGE 119, 292 ).

    b) Entscheidungen über Anhörungsrügen können aber nur dann mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie eine eigenständige Beschwer enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1188/18 -, Rn. 63 m.w.N.; siehe auch BVerfGE 119, 292 ).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20
    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).

    Es kann aber im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 98, 218 ).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 m.w.N.; 86, 133 ).

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 m.w.N.; 86, 133 ).

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20
    Rechtliches Gehör sichert den Verfahrensbeteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess selbstbestimmt und situationsspezifisch gestalten können (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20
    Danach bedarf es bei der Verletzung solcher Vorschriften im Einzelfall der Prüfung, ob dadurch zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt worden ist (BVerfGE 60, 305 ; vgl. auch BVerfGE 54, 94 ; 74, 228 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie und der Justizgewährungspflicht des Staates (vgl. BVerfGE 81, 123 ).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20
    Die Garantie rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; BVerfGK 10, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20
    b) Entscheidungen über Anhörungsrügen können aber nur dann mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie eine eigenständige Beschwer enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1188/18 -, Rn. 63 m.w.N.; siehe auch BVerfGE 119, 292 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20
    Danach bedarf es bei der Verletzung solcher Vorschriften im Einzelfall der Prüfung, ob dadurch zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt worden ist (BVerfGE 60, 305 ; vgl. auch BVerfGE 54, 94 ; 74, 228 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 137/21

    Berufungsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133, 144 f.; BVerfG, ZInsO 2021, 1612 Rn. 28; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2022 - VIII ZR 359/20, juris Rn. 53 mwN).

    aa) Zwar stellt nicht jeder Verstoß gegen zivilprozessuale Verfahrensvorschriften zugleich eine Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) dar (vgl. BVerfGE 60, 305, 310; BVerfG, NJW 2012, 2262 Rn. 19; NJW 2017, 3218 Rn. 50; ZInsO 2021, 1612 Rn. 22).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 137/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung einer anwaltlichen

    Das reicht nicht weiter (vgl. zu weiter reichenden Gewährleistungen des einfachen Rechts BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20, ZInsO 2021, 1612 = juris, Rn. 22), ist aber auch nicht enger als die eingangs genannte, spezifisch verfassungsrechtliche Anforderung an die Begründung einer Entscheidung unter dem Gesichtspunkt rechtlichen Gehörs (aufgrund verfassungskonformer Auslegung des § 313 Abs. 3 ZPO im Ergebnis wohl ebenso Lücke, Begründungszwang und Verfassung, 1987, S. 161 ff.).
  • BSG, 12.04.2023 - B 2 U 50/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Gesichtspunkte stützt, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (zB BSG Beschluss vom 27.9.2022 - B 2 U 150/21 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 15.8.2022 - B 2 U 141/21 B - juris RdNr 19 mwN; BSG Beschluss vom 7.11.2017 - B 13 R 153/17 B - juris RdNr 14; BVerfG Beschluss vom 3.5.2021 - 2 BvR 1176/20 - juris RdNr 21 und 28; BVerfG Beschluss vom 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 - juris RdNr 36) .

    Von einer Überraschungsentscheidung kann nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; zB BSG Beschluss vom 12.4.2023 - B 2 U 30/22 B; BSG Beschluss vom 27.9.2022 - B 2 U 150/21 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 15.8.2022 - B 2 U 141/21 B - juris RdNr 19 mwN; BVerfG Beschluss vom 3.5.2021 - 2 BvR 1176/20 - juris RdNr 21 und 28) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht