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   BVerfG, 24.01.2009 - 2 BvR 1182/08   

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BVerfG, 24.01.2009 - 2 BvR 1182/08 (https://dejure.org/2009,80485)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2009 - 2 BvR 1182/08 (https://dejure.org/2009,80485)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2009 - 2 BvR 1182/08 (https://dejure.org/2009,80485)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 13.11.2017 - NotSt (Brfg) 3/17

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verfahrenseinstellung bei Verletzung des

    Angesichts dessen und in Anlehnung an die für die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes im Strafverfahren geltenden Grundsätze kommt eine auf die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in Disziplinarangelegenheiten gestützte Verfahrenseinstellung allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen überhaupt in Betracht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03, BVerfGK 2, 239, 248 und vom 24. Januar 2009 - 2 BvR 1182/08 Rn. 18 - jeweils bzgl. der Verletzung des Beschleunigungsgebots im Strafverfahren).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit

    Das Beschleunigungsgebot verlangt keine optimale Verfahrensförderung (vgl. BVerfG, 24. Januar 2009, 2 BvR 1182/08; EGMR, 2. Juni 2009, 36853/05, Rn. 45 jeweils zit. nach Juris).
  • BGH, 22.03.2021 - 1 StR 120/20

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO sind für eine zulässige Verfahrensrüge die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau anzugeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsbegründung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2001 - 4 StR 215/01 Rn. 3 mwN; hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2009 - 2 BvR 1182/08 Rn. 31 mwN).

    Die danach geltenden Anforderungen an das Revisionsvorbringen hat der Senat auch mit Blick auf das Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Januar 2009 - 2 BvR 1182/08 Rn. 31 mwN und vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95, 2 BvR 1065/95 Rn. 48 mwN) nicht überspannt.

  • KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18

    Zulässigkeit der ausschließlich gegen das Fehlen einer Kompensationsentscheidung

    Denn ein Revisionsführer, der das Fehlen einer Kompensationsentscheidung für eine bis zur Verkündung des angefochtenen Urteils eingetretene Verfahrensverzögerung beanstandet, muss nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung (verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Januar 2009 - 2 BvR 1182/08 - juris Rdn. 31) grundsätzlich - vorbehaltlich der hier (wie dargelegt) nicht gegebenen Konstellationen, in denen sich eine Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzende Verfahrensverzögerung oder ein diesbezüglicher Erörterungsbedarf bereits aus den Urteilsgründen ergibt - eine Verfahrensrüge erheben, die den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entspricht (vgl. BGHSt 49, 342 - juris a.a.O.; BGHSt 54, 135 - juris a.a.O.; KG OLGSt StGB § 263 Nr. 26 - juris Rdn. 39; Brandenburgisches OLG OLGSt StPO § 344 Nr. 11 - juris Rdn. 6 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Darlegung in der Revision

    39 b) Ein Revisionsführer, der das Vorliegen einer Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzenden Verfahrensverzögerung geltend machen will, muss nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung - verfassungsrechtlich unbedenklich (Vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2009 - 2 BvR 1182/08 - [juris]) - grundsätzlich eine den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügende Verfahrensrüge erheben.
  • KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20

    Strafzumessung: Lange Verfahrensdauer; Kompensation für rechtsstaatswidrige

    Es muss aber ein realistischer Überblick gewährt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2009 - 2 BvR 1182/08 -, BeckRS 2010, 54364; Senat NJOZ 2014, 1491).
  • KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20

    Strafzumessung, lange Verfahrensdauer, Kompensation, rechtsstaatswidrige

    Es muss aber ein realistischer Überblick gewährt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2009 - 2 BvR 1182/08 -, BeckRS 2010, 54364; Senat NJOZ 2014, 1491).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 57-IV-11

    Fehlende Substantiierung - keine Auseinandersetzung mit dem eine Verfahrensrüge

    Gleiches gilt, wenn sich bei der auf die Sachrüge veranlassten Prüfung, namentlich anhand der Urteilsgründe, ausreichende Anhaltspunkte ergeben, die das Tatgericht zur Prüfung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung drängen mussten, so dass ein sachlichrechtlich zu beanstandender Erörterungsmangel vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004, BGHSt 49, 342 [344]; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1305/07 - juris Rn. 4; Beschluss vom 29. Januar 2009 - 2 BvR 1182/08 - juris Rn. 31; Beschluss vom 29. Januar 2008, BVerfGK 13, 231 [234]).
  • KG, 21.09.2018 - 5 Ws 113/18
    Denn ein Revisionsführer, der das Fehlen einer Kompensationsentscheidung für eine bis zur Verkündung des angefochtenen Urteils eingetretene Verfahrensverzögerung beanstandet, muss nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung (verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Januar 2009 - 2 BvR 1182/08 - juris Rdn. 31) grundsätzlich - vorbehaltlich der hier (wie dargelegt) nicht gegebenen Konstellationen, in denen sich eine Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzende Verfahrensverzögerung oder ein diesbezüglicher Erörterungsbedarf bereits aus den Urteilsgründen ergibt - eine Verfahrensrüge erheben, die den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entspricht (vgl. BGHSt 49, 342 - juris a.a.O.; BGHSt 54, 135 - juris a.a.O.; KG OLGSt StGB § 263 Nr. 26 - juris Rdn. 39; Brandenburgisches OLG OLGSt StPO § 344 Nr. 11 - juris Rdn. 6 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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