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   BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92   

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https://dejure.org/1994,991
BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92 (https://dejure.org/1994,991)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92 (https://dejure.org/1994,991)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 (https://dejure.org/1994,991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Asylklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylbewerber - Termin zur Anhörung - Bundesamt - Beistand seines Bevollmächtigten - Verlegungsantrag - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft des Asylbewerbers - Ladung zur mündlichen Verhandlung - Persönliches Erscheinen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 50
  • NVwZ-RR 1994, 49
  • NVwZ-RR 1994, 50
  • DVBl 1994, 1403
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92
    Dies gilt insbesondere auch deswegen, weil der Asylbewerber erst gegenüber dem Bundesamt zur umfassenden Darlegung seines Verfolgungsschicksals verpflichtet ist, eine Präzisierung der zuvor gemachten Angaben ihm folglich nicht zum Nachteil gereichen darf (vgl. hierzu Beschluß der erkennenden Kammer vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 171 >175<).

    Im neuen Termin hätte dann - etwa in Form einer Parteivernehmung oder der in Asylsachen gebräuchlichen informatorischen Befragung - weiter aufgeklärt werden können (vgl. hierzu Beschluß der erkennenden Kammer vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 171 >174<).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92
    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind, namentlich auch hinsichtlich der Erfüllung der Aufklärungspflicht und der Behandlung der Beweisanträge (vgl. BVerfGE 76, 143 >162<).
  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1727/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Beurteilung nur dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verläßlichen Grundlage beruht (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, S. 85 >88<).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<), ist das angegriffene Urteil in dem aus dem Entscheidungsausspruch ersichtlichen Umfang aufzuheben, ohne daß es einer Prüfung der weiteren geltend gemachten Rügen bedarf; die Sache ist insoweit an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i.V.m. 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92
    Zwar findet nach der von Verfassungs wegen unbedenklichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen des Asylbewerbers keinen tatsächlichen Anlaß zu weiterer Sachaufklärung bietet; dies ist dann der Fall, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO seine guten Gründe für eine ihm drohende Verfolgung nicht unter Angabe genauerer Einzelheiten und in sich stimmig schildert (vgl. zuletzt Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 19. März 1991, Buchholz 310 § 10t Nr. 25 m.w.N.; s. auch Beschluß der erkennenden Kammer vom 29. November 1990, InfAuslR 1991, S. 94 >95 f.<).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<), ist das angegriffene Urteil in dem aus dem Entscheidungsausspruch ersichtlichen Umfang aufzuheben, ohne daß es einer Prüfung der weiteren geltend gemachten Rügen bedarf; die Sache ist insoweit an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i.V.m. 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Für die Beschwerdeführerin zu 2. folgt dies ohne weiteres daraus, daß ihr persönliches Erscheinen nicht angeordnet war (vgl. dazu auch 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, NVwZ Beilage 7/94, S. 50 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

    Denn diese Frage setzt wiederum voraus, daß der im Asylverfahren grundsätzlich anzunehmende Vorrang des unmittelbaren Klägervortrags vor einer andersartigen Beweiserhebung vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, DVBl. 1994, 1403, (1404); BVerwG, Beschluß vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, InfAuslR 1990, 38, (39).

    Ist nämlich die Schilderung, die der Asylkläger selbst von seinem persönlichen Verfolgungsschicksal gibt, in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich, so braucht das Tatsachengericht - auch substantiierten - Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen nicht nachzugehen, sondern kann die Klage ohne Beweisaufnahme abweisen, vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, DVBl. 1994, 1403 (1404); BVerwG, Beschluß vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, InfAuslR 1990, 38 (39).

    Ein Absehen von einer solchen Anordnung kann unter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs nur dann von Bedeutung sein, wenn der hiervon betroffene Beteiligte mit der aus seinem Nichterscheinen abgeleiteten Annahme einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten nicht zu rechnen brauchte, vgl. BVerfG, Beschluß vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 1384/90 -, InfAuslR 1991, 171 (174), sowie Beschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, DVBl. 1994, 1403 (1404), und sich deshalb die getroffene klageabweisende Entscheidung für ihn als überraschend darstellt, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - VI C 49.68 -, BVerwGE 36, 264 (266 f.).

    vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 1384/90 -, aaO; Beschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, aaO; BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - VI C 49.68 -, aaO; Urteil vom 19. März 1976 - VI C 5.75 -, aaO.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2014 - 13 A 2998/11

    Bestehen einer von persönlichen gefahrerhöhenden Umständen unabhängigen besonders

    vgl. zur Möglichkeit der Ablehnung von Beweisanträgen aus diesem Grund BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, juris, Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1998 - 9 B 10.98 -, juris, Rn. 6.
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