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BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1196/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Grenzen des Rechtsstaatsgebots und des Vertrauensschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 07.06.1988 - VIII R 296/82
- BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1196/88
Papierfundstellen
- BB 1993, 1054
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79
Bekenntnis zum deutschen Volkstum
Auszug aus BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1196/88
Im Rechtsstaatsprinzip sind die Gebote der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verfassungskräftig verankert (BVerfGE 59, 128 [164] m.w.N.).Das Rechtsstaatsgebot und das aus ihm folgende Prinzip der Beachtung des Vertrauensschutzes führt jedoch nicht in jedem Fall zu dem Ergebnis, daß jegliche einmal erworbene Position ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muß; es verlangt aber die nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit vorzunehmende Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls, insbesondere die Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, oder die Interessen des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf deren Fortbestand er vertraute, den Vorrang verdienen (BVerfGE 59, 128 [166]).
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1196/88
Der Bürger soll die ihm gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechend einrichten können; er muß darauf vertrauen können, daß sein dem geltenden Recht entsprechendes Handeln von der Rechtsordnung mit allen ursprünglich damit verbundenen Rechtsfolgen erhalten bleibt (BVerfGE 13, 261 [271]). - BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 91.82
Vertriebene - Vertriebenenausweis - Entziehung - Voraussetzungen
Auszug aus BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1196/88
Voraussetzung fur einen Vertrauensschutz ist jedoch regelmäßig, daß der Betroffene sein Vertrauen betätigt, d.h. sich in seinem Verhalten auf die Vertrauensbasis eingerichtet hat (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluß vom 25. Januar 1989 - 2 BvR 2058/83 -, HFR 1989, 395; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1983 - 8 C 91/82 -, NVwZ 1984, 716 [717] m.w.N.). - BVerfG, 25.01.1989 - 2 BvR 2058/83
Auszug aus BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1196/88
Voraussetzung fur einen Vertrauensschutz ist jedoch regelmäßig, daß der Betroffene sein Vertrauen betätigt, d.h. sich in seinem Verhalten auf die Vertrauensbasis eingerichtet hat (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluß vom 25. Januar 1989 - 2 BvR 2058/83 -, HFR 1989, 395; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1983 - 8 C 91/82 -, NVwZ 1984, 716 [717] m.w.N.).
- BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96
Formeller Bilanzenzusammenhang
c) Die hiermit verbundene periodenübergreifende "Verlagerung" des durch die Fehlerkorrektur bedingten Einflusses auf die Ermittlung des Gewinns oder Verlusts ist --wie das Bundesverfassungsgericht in seinem zum Urteil des erkennenden Senats in BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886, 888 ergangenen Beschluß vom 18. Februar 1993 2 BvR 1196/88 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 408) entschieden hat-- verfassungsrechtlich unbedenklich. - BFH, 29.08.2012 - VIII B 45/12
Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift des § 32a KStG - …
Voraussetzung für einen Vertrauensschutz ist regelmäßig, dass der Betroffene sein Vertrauen betätigt hat, d.h. sich in seinem Verhalten auf die Vertrauensbasis eingerichtet hat (BVerfG-Beschluss vom 18. Februar 1993 2 BvR 1196/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 408). - BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
Zwar sind die Gebote der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes tragende Bestandteile des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und können dazu führen, dass eine einmal erworbene Rechtsposition Bestandsschutz genießt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Februar 1993 2 BvR 1196/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 408) und in der Regel sie nicht deshalb wieder entzogen werden kann, weil die bei ihrer Gewährung bekannten tatsächlichen Verhältnisse nachträglich anders rechtlich bewertet werden.Vielmehr ist jeweils unter Berücksichtigung der Belange des Allgemeinwohls zwischen den Interessen des Klägers und dem Interesse der Allgemeinheit an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände abzuwägen (vgl. u.a. BVerfG in HFR 1993, 408).
- FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 98/00
Gewinnmindernde Erstattung einer GmbH & Co. KG an ihre geschäftsführende …
Wenn der BFH in demselben Urteil den Eindruck erwecke, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seinem Beschluss vom 18. Februar 1993, 2 BvR 1196/88 die Beseitigung der Verjährungswirkung durch die Anwendung des Bilanzenzusammenhangs für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt, dann werde dem von Klägerseite entschieden entgegengetreten.Zwar hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 18. Februar 1993 2 BvR 1196/88 (HFR 1993, 408) zum Urteil des BFH vom 7. Juni 1988 VIII R 296/82 - wie vom Klägervertreter zu Recht angemerkt wurde - zur Verfassungsmäßigkeit der Beseitigung der Verjährungswirkung durch die Lehre des formellen Bilanzenzusammenhangs nicht ausdrücklich Stellung genommen.
- FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07
Bilanzierung von Instandhaltungsrückstellungen nach dem WoEigG; Vertrauensschutz …
Die mit diesem Ergebnis verbundene periodenübergreifende "Verlagerung" des durch die Fehlerkorrektur bedingten Einflusses auf die Ermittlung des Gewinns oder Verlustes ist auch nach Auffassung des BFH und des Bundesverfassungsgerichts (siehe Beschluss vom 18. Februar 1993 2 BvR 1196/88, Betriebsberater 1993, 1054 zu BFH…, Urteil vom 7. Juni 1988, VIII R 296/82, a.a.O.) grundsätzlich unbedenklich. - FG Düsseldorf, 03.02.1995 - 3 K 304/89
Steuerliche Anerkennung von Rückstellungen für Jubiläumszahlungen; befristete …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 23.09.1996 - 13 K 962/96
Anerkennung einer Rückstellung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle ; Erhebung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 11.12.1995 - V 90/93
Streit um die ergebniswirksame Berücksichtigung einer unrichtigen Handelsbilanz …
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