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   BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 1197/91   

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BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 1197/91 (https://dejure.org/1992,10102)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.1992 - 2 BvR 1197/91 (https://dejure.org/1992,10102)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 1992 - 2 BvR 1197/91 (https://dejure.org/1992,10102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anklageerhebung am Sitz der Schwerpunktstaatsanwaltschaft und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 1197/91
    Dieses Verfahrensgrundrecht bietet nur Schutz gegen Willkür, nicht gegen Irrtum (vgl. BVerfGE 6, 45 [53]).
  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 1197/91
    Daraus folgt indessen nicht, daß der Gesetzgeber den gesetzlichen Richter stets endgültig bestimmen muß (vgl. BVerfGE 19, 52 [59 f.]).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 1197/91
    Macht sie im Falle eines solchen Zusammentreffens von ihrem Wahlrecht zwischen mehreren örtlich zuständigen Gerichten dahin Gebrauch, daß sie dasjenige an ihrem Sitz wählt, so darf diese Auswahl nicht willkürlich erfolgen (vgl. BVerfGE 20, 336 [346]).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 1197/91
    Wenn das Präsidium bei der Geschäftsverteilung eine Belastung der Wirtschaftsstrafkammern mit allgemeinen Strafsachen im Umfang von ca. 20 % beschlossen hat, wie der Präsident im Schreiben vom 17. November 1987 ausführt, so entspricht dies der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den Schwerpunkt der Zuständigkeit bei Wirtschaftsstrafsachen selbst bei einer Belastung von 25 % mit allgemeinen Strafsachen als gegeben ansieht (vgl. BGHR GVG § 74 c Konzentrationsgrundsatz 1).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 1197/91
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG soll der Gefahr vorbeugen, daß die rechtsprechenden Organe durch Manipulierung sachfremden Einflüssen ausgesetzt werden, gleichgültig, von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (vgl. BVerfGE 17, 294 [299]).
  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

    Eine gleichmäßige Verteilung auf zwei Kammern ist aber jedenfalls dann zulässig, wenn der Schwerpunkt der Zuständigkeit eindeutig bei den Wirtschaftsstrafverfahren bleibt (bejaht für einen Anteil von 72 %: BGH, Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 420/82, BGHSt 31, 323, 326; für einen Anteil von 75 %: Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 380 f.; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1992 - 2 BvR 1197/91).
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