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BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 120/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Würdigung einer Berufungsrücknahme durch den Bevollmächtigten nach dem Maßstab des Willkürverbots; Berufungsrücknahme gegen den ausdrücklichen Willen des Beschwerdeführers und ohne Ermächtigung des Prozessbevollmächtigten
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 302 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 16.11.2005 - 56 Ns 141 Js 69255/01
- OLG Stuttgart, 09.12.2005 - 1 Ws 286/05
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 120/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht
Auszug aus BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 120/06
Dies wäre nur dann der Fall, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48, ; 83, 82, ; 86, 59, ; stRspr). - BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
Auszug aus BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 120/06
Dies wäre nur dann der Fall, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48, ; 83, 82, ; 86, 59, ; stRspr). - BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 120/06
Dies wäre nur dann der Fall, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48, ; 83, 82, ; 86, 59, ; stRspr).