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   BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 120/06   

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https://dejure.org/2006,23623
BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 120/06 (https://dejure.org/2006,23623)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2006 - 2 BvR 120/06 (https://dejure.org/2006,23623)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2006 - 2 BvR 120/06 (https://dejure.org/2006,23623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Würdigung einer Berufungsrücknahme durch den Bevollmächtigten nach dem Maßstab des Willkürverbots; Berufungsrücknahme gegen den ausdrücklichen Willen des Beschwerdeführers und ohne Ermächtigung des Prozessbevollmächtigten

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 302 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 120/06
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48, ; 83, 82, ; 86, 59, ; stRspr).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 120/06
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48, ; 83, 82, ; 86, 59, ; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 120/06
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48, ; 83, 82, ; 86, 59, ; stRspr).
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