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   BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09   

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BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09 (https://dejure.org/2009,3522)
BVerfG, Entscheidung vom 09.03.2009 - 2 BvR 120/09 (https://dejure.org/2009,3522)
BVerfG, Entscheidung vom 09. März 2009 - 2 BvR 120/09 (https://dejure.org/2009,3522)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des Verlustes eines Gemeinderatssitzes und des Ausschlusses von der Ratsarbeit mit sofortiger Wirkung; Geltendmachung der Verletzung der passiven Wahlrechtsgleichheit; Gewährleistung der das passive Wahlrecht gewährleistenden ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 2; ; KWahlG NW § 12 Abs. 1; ; KWahlG NW § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss eines Gemeinderats über den Verlust des Ratsmandats mangels Erschöpfung des Rechtswegs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 186
  • NVwZ 2009, 776
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09
    Eine analoge Anwendung auf Wahlen in den Ländern scheidet mit Rücksicht auf die selbständigen Verfassungsräume von Bund und Ländern aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ).

    Im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet auch ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ).

    Die Länder gewährleisten auch den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ).

    Dies ist von Verfassungs wegen nicht geboten; Art. 19 Abs. 4 GG verbürgt keinen subjektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2008 - 2 BvR 1975/07 -, DVBl 2008, S. 236 ).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09
    Darüber hinaus können im Wege der Normenkontrollklage gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG die Bundesregierung, jede Landesregierung (vgl. dazu BVerfGE 83, 37 ) oder ein Quorum des Bundestages bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit dem Grundgesetz eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeiführen.

    Sowohl bei der abstrakten als auch bei der konkreten Normenkontrolle handelt es sich um von subjektiven Berechtigungen unabhängige, objektive Verfahren zum Schutz der Verfassung (vgl. BVerfGE 20, 350 ; 46, 34 ; 83, 37 ).

  • BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09
    In diesem Bereich dürfen sie das Wahlsystem und Wahlrecht zu ihren Parlamenten und den kommunalen Vertretungen des Volkes selbst regeln (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2008 - 2 BvR 1975/07 -, DVBl 2008, S. 236 ).

    Dies ist von Verfassungs wegen nicht geboten; Art. 19 Abs. 4 GG verbürgt keinen subjektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2008 - 2 BvR 1975/07 -, DVBl 2008, S. 236 ).

  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09
    Das Verwaltungsgericht wird sich insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juni 1997 (- VerfGH 13/95 -, NJW 1998, S. 525 ), das weder im verwaltungsgerichtlichen Eilbeschluss noch in der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Erwähnung gefunden hat, mit den verfassungsrechtlichen Bedenken des Beschwerdeführers auseinanderzusetzen haben.

    Von einem derartigen wahlrechtlichen Zweifelsfall sei auszugehen, wenn ein Bürger geltend mache, an einem anderen Ort als dem der Familienwohnung seinen Lebensmittelpunkt zu haben (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. Juni 1997, a.a.O., S. 528 f.).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09
    Bei einer Auslegung des Einwands als Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wäre die Verfassungsbeschwerde - unabhängig von der Frage, ob eine Verletzung grundrechtsgleicher Gewährleistungen in abschließend von den Verwaltungsgerichten zu entscheidenden Kommunalwahlstreitigkeiten im Wege der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann (ablehnend BVerfGE 96, 231 bei abschließend vom Landesverfassungsgericht zu entscheidenden landesverfassungsrechtlichen Streitigkeiten) - zudem deshalb unzulässig, weil der Beschwerdeführer zuvor nicht von dem zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gehörenden Rechtsbehelf der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO Gebrauch gemacht hat.
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvR 315/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Anerkennung einer

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09
    Dies gilt auch, wenn - wie hier - Mitglieder kommunaler Vertretungen Verletzungen ihrer Mitwirkungsrechte geltend machen, die nur aus der Wahl zur Vertretung folgen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, NVwZ-RR 2005, S. 494 f.).
  • BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60

    Keine Auslagenerstattung für Äußerungsberechtigte im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09
    Sowohl bei der abstrakten als auch bei der konkreten Normenkontrolle handelt es sich um von subjektiven Berechtigungen unabhängige, objektive Verfahren zum Schutz der Verfassung (vgl. BVerfGE 20, 350 ; 46, 34 ; 83, 37 ).
  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung, wenn eine in der Rechtsmittelinstanz perpetuierte

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09
    Denn werden - wie hier - neben der Verletzung rechtlichen Gehörs weitere Grundrechtsverletzungen gerügt, so bietet die Anhörungsrüge dem Gericht zugleich die Gelegenheit, auch diese verfassungsrechtlichen Mängel zu beseitigen, selbst wenn sie mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGK 5, 337 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09
    Sowohl bei der abstrakten als auch bei der konkreten Normenkontrolle handelt es sich um von subjektiven Berechtigungen unabhängige, objektive Verfahren zum Schutz der Verfassung (vgl. BVerfGE 20, 350 ; 46, 34 ; 83, 37 ).
  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Er vermittelt den Beschwerdeführern kein subjektives Recht, dessen Verletzung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde festgestellt werden könnte (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 6, 376 ; 99, 1 ; BVerfGK 15, 186 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2013 - 2 BvR 441/13 -, NVwZ 2013, S. 1540 ).
  • BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22

    Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher

    (2) Mit Beschlüssen vom 9. März 2009 (BVerfGK 15, 186), 3. Juli 2009 (BVerfGK 16, 31) sowie 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats ferner entschieden, dass das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidungen von Wahlprüfungsgerichten der Länder die Verletzung von Grundrechten nicht prüfe, soweit es dabei Fragen einer Verletzung des subjektiven Wahlrechts bewerten müsste, deren Beantwortung allein den für die Wahlprüfung zuständigen Gerichten des Landes obliege.
  • BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Dies gilt auch, wenn - wie hier - Mitglieder kommunaler Vertretungen Verletzungen ihrer Mitwirkungsrechte geltend machen, die nur aus der Wahl zur Vertretung folgen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, NVwZ-RR 2005, S. 494 f. und vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, [...]).

    Die Länder gewährleisten auch den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, [...]).

    Die Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen der Wählbarkeit betrifft unmittelbar die Frage einer Verletzung des passiven Wahlrechts des Beschwerdeführers, die aus den genannten Gründen einer verfassungsgerichtlichen Prüfung entzogen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, [...]).

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 441/13

    Höchstaltersgrenze für Wählbarkeit zu hauptberuflichen kommunalen Ämtern -

    Im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet auch ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

    Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

  • BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12

    Verfassungsbeschwerde der PIRATEN betreffend die Kommunalwahl in Dortmund

    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Möglichkeit, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ; BVerfG, Beschlüsse der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 3; vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, juris, Rn. 3; vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 -, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, NVwZ-RR 2012, S. 2).

    Im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet auch ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

    Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei den Wahlen zu ihren Parlamenten und den kommunalen Vertretungen des Volkes grundsätzlich allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).
  • BVerfG, 11.05.2010 - 2 BvR 511/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, NVwZ-RR 2005, S. 494 f.;vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 f., und vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris).

    Die Länder gewährleisten auch den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005, a.a.O.; vom 9. März 2009, a.a.O., S. 777, und vom 3. Juli 2009, a.a.O.).

    Dies ist von Verfassungs wegen jedoch auch nicht geboten; Art. 19 Abs. 4 GG verbürgt keinen subjektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2009, a.a.O., S. 777).

  • BVerfG, 18.10.2010 - 2 BvR 2174/10

    Mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die

    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2006 - 2 BvR 1487/06 -, juris  ;  vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris; vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 f.; vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).
  • BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21

    Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus

    Der Hinweis der Kläger auf verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, der zufolge eine Anhörungsrüge dem Gericht zugleich die Gelegenheit bietet, auch andere verfassungsrechtliche Mängel als die Verletzung rechtlichen Gehörs zu beseitigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschuss vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 - NStZ 1994, 498, Beschlüsse vom 21. Juni 2005 - 2 BvR 658/05 - juris Rn. 8 und vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 - juris Rn. 21), geht fehl.
  • BVerfG, 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung des passiven

    b) Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -,  NVwZ-RR 2005, S. 494 f.;  vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 f.; vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).

    bb) Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005, a.a.O.; vom 9. März 2009, a.a.O., S. 777; vom 3. Juli 2009, a.a.O., und vom 11. Mai 2010, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 04.12.2009 - 1 L 1247/09

    Ludwigshafener Ratsmitglied darf sein Amt vorläufig weiter ausüben

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10231/21

    Neuwahl der Mitglieder eines Ausschusses wegen des Partei- bzw. Fraktionswechsels

  • BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09

    Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2009 - 15 A 1372/09

    Maßgeblichkeit des Familienwohnsitzes für die Berechtigung zur Kommunalwahl als

  • BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09

    Mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die

  • VG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 6793/08

    Klage gegen Verlust der Ratsmitgliedschaft erfolglos

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2010 - LVerfG 11/10

    Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtlich verfügte Wiederholung der Wahlen zur

  • VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15

    Kommunalwahlrecht; Wahlrecht unter 16-jähriger; Familienwahlrecht

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