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   BVerfG, 02.08.2004 - 2 BvR 1204/04   

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https://dejure.org/2004,9789
BVerfG, 02.08.2004 - 2 BvR 1204/04 (https://dejure.org/2004,9789)
BVerfG, Entscheidung vom 02.08.2004 - 2 BvR 1204/04 (https://dejure.org/2004,9789)
BVerfG, Entscheidung vom 02. August 2004 - 2 BvR 1204/04 (https://dejure.org/2004,9789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Umfang und Zulässigkeit des Eingriffes in die Freiheit der Person aus strafrechtlichen Gründen; Einfluss der fachgerichtlichen Gefährlichkeitsprognose auf die Einschränkbarkeit der Freiheit der Person; Pädophilie als schwere Persönlichkeitsverletzung im Sinne einer ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2; StGB § 20 § 21 § 63
    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der bedingten Entlassung aus der Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2004 - 2 BvR 1204/04
    Eingriffe in die persönliche Freiheit auf diesem Gebiet dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit; zugleich haben diese gesetzlichen Eingriffstatbestände aber auch freiheitsgewährleistende Funktion, da sie die Grenzen zulässiger Einschränkung bestimmen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Die mögliche Gefährdung der Allgemeinheit muss zur Dauer des erlittenen Freiheitsentzugs in Beziehung gesetzt werden (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Die fachgerichtliche Gefährlichkeitsprognose der Erwartung erheblicher, der Anlassverurteilung entsprechender Straftaten ist auf der Grundlage der Legalbiographie des Beschwerdeführers, seines bisherigen Behandlungsprozesses und postdeliktischen Verhaltens sowie des auf diese Umstände bezogenen Gutachtens - auch unter Berücksichtigung der bisherigen Dauer der Unterbringung (vgl. hierzu BVerfGE 70, 297 ) - von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.

  • OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 2 Ws 572/02
    Auszug aus BVerfG, 02.08.2004 - 2 BvR 1204/04
    Ob die herrschende Auffassung, wonach sich die Unterbringung bei einem Wegfall der Voraussetzungen des § 63 StGB - auch bei fortbestehender Gefährlichkeit des Verurteilten - erledigt hat und nicht weiter vollstreckt werden darf (vgl. BGHSt 42, 306 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92 -, NJW 1995, S. 2405 , hat diese Rechtsfortbildung nicht beanstandet; nach OLG Frankfurt, NStZ 2003, S. 222 , darf aber das Vollstreckungsgericht bei einem im Tatsächlichen unveränderten Zustand des Verurteilten nicht die Rechtskraft des Anlassurteils aushebeln), von Verfassungs wegen geboten ist, kann auf dieser Grundlage offen bleiben.
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2004 - 2 BvR 1204/04
    Zwar ist es zutreffend, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht jedes abweichende Sexualverhalten in Form einer Pädophilie ohne weiteres einer schweren Persönlichkeitsverletzung im Sinne einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichzusetzen ist (vgl. BGH, NStZ 2001, S. 243 ; NStZ 1999, S. 610 ).
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2004 - 2 BvR 1204/04
    Ob die herrschende Auffassung, wonach sich die Unterbringung bei einem Wegfall der Voraussetzungen des § 63 StGB - auch bei fortbestehender Gefährlichkeit des Verurteilten - erledigt hat und nicht weiter vollstreckt werden darf (vgl. BGHSt 42, 306 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92 -, NJW 1995, S. 2405 , hat diese Rechtsfortbildung nicht beanstandet; nach OLG Frankfurt, NStZ 2003, S. 222 , darf aber das Vollstreckungsgericht bei einem im Tatsächlichen unveränderten Zustand des Verurteilten nicht die Rechtskraft des Anlassurteils aushebeln), von Verfassungs wegen geboten ist, kann auf dieser Grundlage offen bleiben.
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2004 - 2 BvR 1204/04
    Ob die herrschende Auffassung, wonach sich die Unterbringung bei einem Wegfall der Voraussetzungen des § 63 StGB - auch bei fortbestehender Gefährlichkeit des Verurteilten - erledigt hat und nicht weiter vollstreckt werden darf (vgl. BGHSt 42, 306 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92 -, NJW 1995, S. 2405 , hat diese Rechtsfortbildung nicht beanstandet; nach OLG Frankfurt, NStZ 2003, S. 222 , darf aber das Vollstreckungsgericht bei einem im Tatsächlichen unveränderten Zustand des Verurteilten nicht die Rechtskraft des Anlassurteils aushebeln), von Verfassungs wegen geboten ist, kann auf dieser Grundlage offen bleiben.
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 283/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl;

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2004 - 2 BvR 1204/04
    Zwar ist es zutreffend, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht jedes abweichende Sexualverhalten in Form einer Pädophilie ohne weiteres einer schweren Persönlichkeitsverletzung im Sinne einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichzusetzen ist (vgl. BGH, NStZ 2001, S. 243 ; NStZ 1999, S. 610 ).
  • LG Kleve, 07.12.2015 - 182 StVK 1/15

    Fesselung, Untergebrachter, Vorführung zum Anhörungsterminen

    Der Vollzug der Maßregel ist vor diesem Hintergrund trotz des Umstandes, dass sich der Untergebrachte nunmehr seit über 23 Jahren in Unfreiheit befindet, angesichts der Schwere der begangenen und drohenden Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern weiterhin im Sinne des § 62 StGB verhältnismäßig (vgl. auch in der vorliegenden Sache den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 1204/04 - vom 02.08.2004, Bl. 433).
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