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   BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98   

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BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,7)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,7)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,7)
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Gegenläufige Kinderrückführungsanträge

Art. 6 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG, Haager Kindesentführungsübereinkommen

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Im Sonderfall gegenläufiger Kindesentführung nähere Prüfung des Kindeswohls verfassungsrechtlich geboten - Bestellung eines Verfahrenspflegers zur Wahrung der Interessen der Kinder

  • Wolters Kluwer

    Kindesentführungsübereinkommen - Beachtung des Kindeswohls - Rückführung - Restriktive Auslegung der Ausnahmeklausel Gegenläufige Rückführungsanträge - Verfassungsrechtliche Verankerung des Kindeswohls - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    BVerfGG § 35

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Entführung, Rückentführung und Kindeswohl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschriften des Haager Kindesentführungsübereinkommens - Verfahrensrechtliche Sicherung des Kindeswohls durch Pflegerbestellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 145
  • NJW 1999, 631
  • MDR 1999, 99
  • FamRZ 1999, 85
 
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Wird zitiert von ... (236)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Die sich aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Schutzpflichten fordern für das gerichtliche Verfahren nicht nur materiell-rechtliche, sondern auch verfahrensrechtliche Vorkehrungen, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantieren (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 79, 51 ).

    b) Der Grundrechtsschutz bestimmt auch die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ; 79, 51 ).

    bb) Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG verlangt außerdem, daß die betroffenen Kinder im Sorgerechtsverfahren angehört werden (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

    Da die Elternrechte beider Eltern gleichwertig sind, kann nur das Kindeswohl einen Eingriff in das Elternrecht des jeweils benachteiligten Elternteils rechtfertigen (vgl. auch BVerfGE 55, 171 ; 92, 158 ).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Soweit die Eltern ihren Kindern diese Voraussetzungen nicht bieten können, ist bei der Zuweisung der Elternverantwortlichkeit das Elternrecht vor allem als Elternpflicht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) zu verstehen, das staatliche "Wächteramt" (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) als Verpflichtung zu kindeswohlgerechtem Handeln zu entfalten (BVerfGE 79, 51 ) und auf die Kindesgrundrechte abzustimmen.

    Die sich aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Schutzpflichten fordern für das gerichtliche Verfahren nicht nur materiell-rechtliche, sondern auch verfahrensrechtliche Vorkehrungen, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantieren (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 79, 51 ).

    b) Der Grundrechtsschutz bestimmt auch die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ; 79, 51 ).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Das Kind hat als Grundrechtsträger Anspruch auf staatlichen Schutz seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 75, 201 ).

    Bei einer Interessenkollision zwischen Eltern und Kind ist das Kindeswohl der bestimmende Maßstab (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 56, 363 ; 68, 176 ; 75, 201 ).

    Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht müssen Minderjährige durch einen Ergänzungspfleger vertreten werden, wenn eine Wahrnehmung ihrer Interessen durch die Vertretungsberechtigten wegen eines Interessenkonflikts nicht sichergestellt ist (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ).

  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Ist die Rückkehr für diesen Elternteil mit staatlichen Sanktionen verbunden, so sind diese als Folge der rechtswidrigen Entführung hinzunehmen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 -, FamRZ 1997, S. 1269 ; Bach, FamRZ 1997, S. 1051 ).

    Zwar sind Rückführungsentscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen nach Art. 19 HKiEntÜ nicht als Sorgerechtsentscheidungen anzusehen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 -, FamRZ 1997, S. 1269 ).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Bei einer Interessenkollision zwischen Eltern und Kind ist das Kindeswohl der bestimmende Maßstab (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 56, 363 ; 68, 176 ; 75, 201 ).

    Wirkt sich die gerichtliche Entscheidung eines Konflikts zwischen Eltern auf die Zukunft des Kindes aus, so muß sie auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein und das Kind in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen (vgl. BVerfGE 37, 217 ).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    In Fällen, in denen Eltern an der Erhebung der Verfassungsbeschwerde wegen eines Interessenwiderstreits gehindert sind, ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen (vgl. BVerfGE 72, 122 ).

    Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht müssen Minderjährige durch einen Ergänzungspfleger vertreten werden, wenn eine Wahrnehmung ihrer Interessen durch die Vertretungsberechtigten wegen eines Interessenkonflikts nicht sichergestellt ist (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ).

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Die zur Überprüfung der Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte entwickelten Maßstäbe gelten in entsprechender Weise für das Völkervertragsrecht (vgl. BVerfGE 94, 315 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ) Das Bundesverfassungsgericht hat dabei zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte beruht und ob das Auslegungsergebnis die geltend gemachten Grundrechte verletzt (vgl. BVerfGE 30, 173 ; Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1997 - 1 BvR 780/87 -, EuGRZ 1998, S. 330 ).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Die zur Überprüfung der Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte entwickelten Maßstäbe gelten in entsprechender Weise für das Völkervertragsrecht (vgl. BVerfGE 94, 315 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ) Das Bundesverfassungsgericht hat dabei zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte beruht und ob das Auslegungsergebnis die geltend gemachten Grundrechte verletzt (vgl. BVerfGE 30, 173 ; Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1997 - 1 BvR 780/87 -, EuGRZ 1998, S. 330 ).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Das Elternrecht ist ein Grundrecht, das jedem Elternteil einzeln zusteht (vgl. BVerfGE 47, 46 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Die zur Überprüfung der Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte entwickelten Maßstäbe gelten in entsprechender Weise für das Völkervertragsrecht (vgl. BVerfGE 94, 315 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ) Das Bundesverfassungsgericht hat dabei zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte beruht und ob das Auslegungsergebnis die geltend gemachten Grundrechte verletzt (vgl. BVerfGE 30, 173 ; Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1997 - 1 BvR 780/87 -, EuGRZ 1998, S. 330 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.1992 - 5 UF 69/92

    Zuständigkeit; Internationale; Aufenthalt

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 1 UF 471/90

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts; Sorgerecht für türkisches

  • BGH, 18.06.1997 - XII ZB 156/95

    Gerichtliche Zuständigkeit zum Erlaß von Schutzmaßnahmen

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

  • OLG Celle, 02.01.1991 - 18 UF 167/90
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • BVerfG, 10.10.1995 - 2 BvR 982/95

    Rechtsnatur der Herausgabe eines Kindes an den sorgeberechtigten Elternteil

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Mit der Ratifikation von völkerrechtlichen Verträgen, die politische Beziehungen des Bundes regeln (Art. 59 Abs. 2 GG), wird die verfassungsrechtlich gebotene Beteiligung der Gesetzgebungsorgane an der auswärtigen Gewalt allgemein gewährleistet (vgl. BVerfGE 104, 151 ) und der innerstaatliche Rechtsanwendungsbefehl für das von der Exekutive vereinbarte Vertragsrecht erteilt (vgl. BVerfGE 99, 145 ; BVerwGE 110, 363 ).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Wenn Zwangsmittel, die einem umgangsunwilligen Elternteil zur Durchsetzung eines Umgangs mit seinem Kind angedroht werden, ihren Zweck verfehlen, ist der mit der Zwangsgeldandrohung verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit des sich weigernden Elternteils mangels Geeignetheit dieser Zwangsmittel zur Herbeiführung eines Umgangs, der dem Kindeswohl dient, nicht gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 99, 145 ).

    Bei erneuter Verhandlung und Entscheidung der Sache hat das Gericht die verfassungsrechtlich durch Art. 6 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition des Kindes und seinen Anspruch aus Art. 103 Abs. 1 GG auf rechtliches Gehör zu beachten und zu prüfen, ob dem Kind in dem streitigen Umgangsverfahren gemäß § 50 FGG ein Verfahrenspfleger zur Seite zu stellen ist (vgl. BVerfGE 99, 145 ).

  • BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21

    Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind

    cc) Jeder Elternteil im verfassungsrechtlichen Sinne kann sich im Grundsatz auf das Elterngrundrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG stützen (vgl. Höfling, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Band VII, 3. Aufl. 2009, § 155 Rn. 88; Jestaedt/Reimer, in: Bonner Kommentar zum GG, [12/2018], Art. 6 Abs. 2 und 3 Rn. 221; Kaufhold, in: Röthel/Heiderhoff, Regelungsaufgabe Mutterstellung: Was kann, was darf, was will der Staat?, 2016, S. 87 ; Sanders, Mehrelternschaft, 2018, S. 334 ff., insb. S. 337; von Landenberg-Roberg, Elternverantwortung im Verfassungsstaat, 2021, S. 724), wobei Träger des Elterngrundrechts nicht die Gemeinschaft der Elternteile eines Kindes ist, sondern jeder Elternteil für sich (vgl. BVerfGE 99, 145 ; 133, 59 m.w.N.) und damit auch der leibliche Vater (Rn. 3, 38) eines Kindes.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98 (1)   

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https://dejure.org/1999,2057
BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98 (1) (https://dejure.org/1999,2057)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98 (1) (https://dejure.org/1999,2057)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 BvR 1206/98 (1) (https://dejure.org/1999,2057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Vollstreckungsanordnungen - Zulässigkeit - Haager Übereinkommen - Rückführung von Kindern

  • Judicialis

    BVerfGG § 35

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 35
    Verfassungsmäßigkeit der restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschriften des Haager Kindesentführungsübereinkommens - Zulässigkeit von nachträglichen Vollstreckungsanordnungen nach § 35 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 100, 263
  • NJW 1999, 2173
  • NVwZ 1999, 979 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 643
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98
    Der Senat hat mit seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1998 (2 BvR 1206/98, EuGRZ 1998, S. 612) die Rückführung zweier Kinder nach Frankreich auf der Grundlage des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl II 1990, S. 206) davon abhängig gemacht, daß bei gegenläufigen Rückführungsanträgen das Kindeswohl besonders geprüft wird.
  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51

    Vollstreckung eines Urteils des BVerfG

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98
    Grundsätzlich kann das Bundesverfassungsgericht auch nachträglich Vollstreckungsanordnungen auf der Grundlage des § 35 BVerfGG treffen (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 68, 132 ).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 620/78

    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Abänderung - Vollstreckung -

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98
    Grundsätzlich kann das Bundesverfassungsgericht auch nachträglich Vollstreckungsanordnungen auf der Grundlage des § 35 BVerfGG treffen (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 68, 132 ).
  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

    Von dem Erlass von Anordnungen für die Übergangszeit wird abgesehen; eine gegebenenfalls erforderliche nachträgliche Vollstreckungsanordnung von Amts wegen ist hierdurch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 100, 263 ).
  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1651/15

    Erfolglose Vollstreckungsanträge zum Urteil des Zweiten Senats zu dem

    Sie ist zu der Sachentscheidung akzessorisch und nur in den Grenzen des Tenors und der ihn tragenden Gründe zulässig (vgl. BVerfGE 68, 132 ); Letztere werden durch den Verfahrens- beziehungsweise Streitgegenstand der Sachentscheidung bestimmt (vgl. BVerfGE 100, 263 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/ders., BVerfGG, § 35 Rn. 47, 71 ).

    Allerdings darf dieser (nachträgliche) Beschluss die Sachentscheidung, deren Vollstreckung er dient, nicht ändern, modifizieren, ergänzen oder erweitern (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 68, 132 ; 100, 263 ; 142, 116 ; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 35 Rn. 6); er bleibt - wie eine Vollstreckungsanordnung, die zusammen mit der Hauptsacheentscheidung ergeht - ausschließlich auf die Durchsetzung der Hauptsachentscheidung ausgerichtet und begrenzt (vgl. BVerfGE 6, 300 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/ders., BVerfGG, § 35 Rn. 73 ; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 35 Rn. 1).

  • BVerfG, 07.06.2016 - 2 BvL 3/12

    Unzulässige Anträge auf Erlass von Vollstreckungsanordnungen (R-Besoldung

    Allerdings darf die Vollstreckungsanordnung die Sachentscheidung, deren Vollstreckung sie dient, nicht ändern, modifizieren, ergänzen oder erweitern (vgl. BVerfGE 6, 300 [303 f.]; 68, 132 [140]; 100, 263 [265]).

    Die Anträge nach § 35 BVerfGG zuzulassen, hieße daher, das Verhältnis von fachgerichtlichem und verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz zu verkehren (vgl. zu diesem Aspekt BVerfGE 100, 263 [265]).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.08.1998 - 2 BvR 1206/98   

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https://dejure.org/1998,4625
BVerfG, 17.08.1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,4625)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,4625)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,4625)
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Gegenläufige Kinderrückführungsanträge (eA)

§ 32 Abs. 3 BVerfGG, Widerspruch kann nur erheben, wer am verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligt ist (nicht auch, wer am Ausgangsverfahren beteiligt ist), beteiligt am Verfassungsbeschwerdeverfahren sind neben dem Beschwerdeführer nur die in § 94 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BVerfGG genannten Verfassungsorgane, Behandlung eines unzulässigen Widerspruchs gegen eine einstweilige Anordnung als Anregung (iRv § 94 Abs. 3 BVerfGG);

(für die Zukunft:) mangels Widerspruchsbefugnis eindeutig unzulässiger Widerspruch kann entgegen § 93d Abs. 2 Satz 3 BVerfGG von der Kammer verworfen werden

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Aufrechterhaltung der eA, die Vollstreckung der Rückführungsanordnung vorläufig auszusetzen - Zuständigkeit des Zweiten Senats für Verfahren nach KiEntfÜbk Haag

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit für Verfassungsbeschwerden bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung eines Beschwerdeführers; Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Missachtung eines erklärten Vollstreckungsverzicht

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschriften des Haager Kindesentführungsübereinkommens - Verfahrensrechtliche Sicherung des Kindeswohls durch Pflegerbestellung - Widerspruchsbefugnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 49
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 2 BvR 982/95

    Rechtsnatur der Herausgabe eines Kindes an den sorgeberechtigten Elternteil

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1998 - 2 BvR 1206/98
    c) Seit dem Verfahren 2 BvR 982/95 (vorher 1 BvR 323/95) besteht Einigkeit zwischen den betroffenen Dezernaten, daß Verfahren nach dem Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung in die Zuständigkeit des Dezernats von Herrn Bundesverfassungsrichter Kirchhof fallen, weil die Auslegung von Völkerrecht eine erhebliche Rolle spielt.
  • BVerfG, 17.03.1995 - 1 BvR 323/95

    Rückführung eines Kindes in die USA

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1998 - 2 BvR 1206/98
    c) Seit dem Verfahren 2 BvR 982/95 (vorher 1 BvR 323/95) besteht Einigkeit zwischen den betroffenen Dezernaten, daß Verfahren nach dem Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung in die Zuständigkeit des Dezernats von Herrn Bundesverfassungsrichter Kirchhof fallen, weil die Auslegung von Völkerrecht eine erhebliche Rolle spielt.
  • BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2790/04

    Widerspruch gegen einstweilige Anordnung des BVerfG in Sachen Görgülü erfolglos

    Ihm fehlt aber als einem nicht am Verfahren Beteiligten die Befugnis zum Widerspruch (stRspr beider Senate des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 99, 49 m.w.N.).

    Eine Beteiligtenstellung können im Verfassungsbeschwerdeverfahren außer dem Beschwerdeführer selbst, der allerdings gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG nicht widerspruchsberechtigt ist, nur die in § 94 Abs. 1, 2 und 4 BVerfGG genannten Verfassungsorgane erlangen, § 94 Abs. 5 BVerfGG (vgl. BVerfGE 99, 49 ).

    Da die Widerspruchsführer hiernach eindeutig nicht zur Einlegung eines Widerspruchs befugt sind, konnte gemäß § 93 d Abs. 2 Satz 1 BVerfGG die Kammer die Widersprüche ohne mündliche Verhandlung verwerfen (vgl. BVerfGE 99, 49 ).

  • BVerfG, 13.10.2021 - 1 BvR 1750/21

    Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine einstweilige Anordnung im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 32 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG) einen zulässigen Widerspruch voraus (vgl. BVerfGE 99, 49 ; stRspr).

    Fehlt dem Widerspruchsführer die Berechtigung dazu, ist auch die Kammer befugt, den Widerspruch zu verwerfen (vgl. BVerfGE 99, 49 ; siehe auch BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, juris, Rn. 2 und vom 26. Februar 2018 - 1 BvQ 72/17 u.a. -, juris, Rn. 2).

    Ihm fehlt aber als einem nicht am Verfahren Beteiligten die Befugnis zum Widerspruch (vgl. BVerfGE 89, 119 ; 99, 49 ; 139, 378 ; stRspr).

    Eine Beteiligtenstellung können im Verfassungsbeschwerdeverfahren außer dem Beschwerdeführer selbst, der allerdings nach § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG nicht widerspruchsberechtigt ist, lediglich die in § 94 Abs. 1, 2 und 4 BVerfGG genannten Verfassungsorgane erlangen, § 94 Abs. 5 BVerfGG (vgl. BVerfGE 99, 49 ; 139, 378 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.12.2022 - 1 BvR 1654/22

    Unzulässiger Widerspruch eines nicht widerspruchsberechtigten Jugendamts gegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 32 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG) einen zulässigen Widerspruch voraus (vgl. BVerfGE 99, 49 ; stRspr).

    Fehlt dem Widerspruchsführer die Berechtigung dazu, ist auch die Kammer befugt, den Widerspruch zu verwerfen (vgl. BVerfGE 99, 49 ; siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2021 - 1 BvR 1759/21 -, Rn. 6 m.w.N.).

    Ihm fehlt aber als einem nicht am verfassungsgerichtlichen Verfahren Beteiligten die Befugnis zum Widerspruch (vgl. BVerfGE 89, 119 ; 99, 49 ; stRspr).

    Eine Beteiligtenstellung können im Verfassungsbeschwerdeverfahren außer den Beschwerdeführenden selbst, die allerdings nach § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG nicht widerspruchsberechtigt sind, lediglich die in § 94 Abs. 1, 2 und 4 BVerfGG genannten Verfassungsorgane erlangen, § 94 Abs. 5 BVerfGG (vgl. BVerfGE 99, 49 ; 139, 378 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.09.2022 - 1 BvR 618/22

    Unzulässiger Widerspruch gegen einstweilige Anordnung und erfolglose

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 32 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG) einen zulässigen Widerspruch voraus (vgl. BVerfGE 99, 49 ; stRspr).

    Fehlt dem Widerspruchsführer die Berechtigung dazu, ist auch die Kammer befugt, den Widerspruch zu verwerfen (vgl. BVerfGE 99, 49 ; siehe auch BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, juris, Rn. 2, vom 26. Februar 2018 - 1 BvQ 72/17 u.a. -, juris, Rn. 2 und vom 13. Oktober 2021 - 1 BvR 1750/21 -, Rn. 4).

    Der Widerspruch ist unzulässig, weil dem Beschwerdeführer gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG die Widerspruchsberechtigung fehlt (siehe auch BVerfGE 99, 49 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2021 - 1 BvR 1750/21 -, Rn. 6).

  • BVerfG, 26.01.2017 - 1 BvQ 4/17

    Unzulässiger Widerspruch gegen die Ablehnung des gesondert gestellten Antrags auf

    Ebenso, wie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG einen zulässigen Widerspruch voraussetzt (vgl. BVerfGE 89, 119 ), ist § 93d Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 32 Abs. 3 BVerfGG für die Zuständigkeit des Senats so auszulegen, dass der Widerspruchsführer befugt sein muss, diesen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. BVerfGE 99, 49 ).
  • BVerfG, 27.07.2018 - 1 BvQ 73/17

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch und Verwerfung eines Widerspruchs

    Der erhobene Widerspruch ist gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG unstatthaft und durch die Kammer zu verwerfen (vgl. BVerfGE 99, 49 ).
  • BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 85/17

    Widerspruch gegen Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Ebenso, wie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG einen zulässigen Widerspruch voraussetzt (vgl. BVerfGE 89, 119 ), ist § 93d Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 32 Abs. 3 BVerfGG für die Zuständigkeit des Senats so auszulegen, dass der Widerspruchsführer befugt sein muss, diesen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. BVerfGE 99, 49 ).
  • BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvQ 72/17

    Verwerfung von Widersprüchen gegen eA-Ablehnungen: Zuständigkeit der Kammer für

    Ebenso, wie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG einen zulässigen Widerspruch voraussetzt (vgl. BVerfGE 89, 119 ), ist § 93d Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 32 Abs. 3 BVerfGG für die Zuständigkeit des Senats so auszulegen, dass der Widerspruchsführer befugt sein muss, diesen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. BVerfGE 99, 49 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 85/17 -, juris, Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1206/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6235
BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,6235)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,6235)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,6235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlaß einer eA, die Herausgabe von Kindern nach dem Haager Übereinkommen vorläufig auszusetzen

  • Wolters Kluwer

    Aufeinanderfolgende gegenläufige Kindesentführung, zunächst durch die Mutter und danach durch den Vater; Anordnung der Aussetzung der Vollziehung unter Berücksichtigung der Grundrechte beider Elternteile und der Ziele des Haager Kindesentführungsübereinkommens; ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschriften des Haager Kindesentführungsübereinkommens - Verfahrensrechtliche Sicherung des Kindeswohls durch Pflegerbestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1206/98
    Zwar sind die Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (BGBl Teil II 1990, S. 206) grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 3145).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1206/98
    Bis dahin ist jedoch eine vorläufige Regelung geboten (vgl. auch BVerfGE 88, 185 [186 f.]).
  • BVerfG, 18.07.2016 - 1 BvQ 27/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung

    Vor diesem Hintergrund sieht das Bundesverfassungsgericht in Rückführungsfällen in der Regel von dem Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, um den Zweck des Übereinkommens nicht zu beeinträchtigen, eine möglichst schnelle Rückführung und Sorgerechtsentscheidung am früheren gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes sicherzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1998 - 2 BvR 1206/98 -, juris, Rn. 2).
  • OLG Rostock, 14.10.2021 - 10 UF 88/21

    Familiensache: Rückführung eines minderjährigen Kindes in einen anderen Staat als

    Vor diesem Hintergrund sieht das Bundesverfassungsgericht in Rückführungsfällen in der Regel von dem Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, um den Zweck des Übereinkommens nicht zu beeinträchtigen, eine möglichst schnelle Rückführung und Sorgerechtsentscheidung am früheren gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes sicherzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1998 - 2 BvR 1206/98 -, juris, Rn. 2)." (vgl. BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 18. Juli 2016 - BvQ 27/16 -, juris).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.07.1998 - 2 BvR 1206/98   

Zitiervorschläge
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BVerfG, 31.07.1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,5423)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,5423)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,5423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verlängerung der eA, die Herausgabe von Kindern nach dem Haager Übereinkommen vorläufig auszusetzen

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschriften des Haager Kindesentführungsübereinkommens - Verfahrensrechtliche Sicherung des Kindeswohls durch Pflegerbestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung im Fall "Kindesentführung" verlängert

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung im Fall "Kindesentführung" verlängert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1998 - 2 BvR 1206/98
    § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine Abwägung zwischen den Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, und den Folgen, die eintreten würden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 94, 334 [347]; stRspr).
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