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   BVerfG, 09.07.1999 - 2 BvR 1207/99   

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https://dejure.org/1999,3567
BVerfG, 09.07.1999 - 2 BvR 1207/99 (https://dejure.org/1999,3567)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1999 - 2 BvR 1207/99 (https://dejure.org/1999,3567)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1999 - 2 BvR 1207/99 (https://dejure.org/1999,3567)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für Wahlleistungen - Beihilfefähigkeit - Stationäre Krankenhausbehandlung - Personalausgaben - Begrenzung von Personalausgaben

  • Judicialis

    Brandenburgischen Gesetzes zum Abbau des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts Art. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausschluß der Beihilfe für Wahlleistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1999 - 2 BvR 1207/99
    Liegt ein solcher Fall nicht vor, so sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber versagt bliebe (vgl. BVerfGE 94, 334 ; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3476/01

    Alimentation; Anpassungsanspruch; Beamtenrecht; Beihilfe; Fürsorgepflicht;

    Im Rahmen dieses Verfahrens kann offen bleiben, ob der generelle Ausschluss von Beihilfen zu den Aufwendungen für stationäre Wahlleistungen gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991, aaO; SaarlVerfGH, Urt. v. 17.12.1996, aaO; HbgVerfG, Urt. v. 19.4.1999 - HVerfG 17/98 -, NVwZ 2000, 187; BVerfG, Beschl. v. 9.7.1999 - 2 BvR 1207/99 -, abgedruckt in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C IV 2 Nr. 124; Präve, aaO, 397 ff.).
  • VG Köln, 26.09.2000 - 19 K 4352/99

    Gewährung einer Beihilfeleistung wegen eines stationären Krankenhausaufenthaltes;

    In Brandenburg ist durch Art. 3 des am 01. Januar 1999 in Kraft getretenen "Gesetzes zum Abbau des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts" vom 21. Dezember 1998 (GVBl. I, 203) - Haushaltsstrukturgesetz 1999 - die Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen bei stationärer Krankenhausbehandlung ebenfalls ausgeschlossen worden; vgl. hierzu den einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - mit dem Ziel einer einstweiligen Außervollzugsetzung des Gesetzes - ablehnenden Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Juli 1999 - 2 BvR 1207/99 -, ZBR 1999, 381.
  • VG Oldenburg, 30.04.2004 - 6 A 3610/02

    Kein Schadensersatz oder regelmäßige Beihilfeleistungen wegen des Wegfalls der

    Deswegen steht die Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen zur Disposition des jeweiligen Landesgesetzgebers und es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese Leistungen eingeschränkt oder den Beamten nicht mehr als beihilfefähig anerkannt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. November 2002 - 2 BvF 3/99 - ZBR 2003, 245, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1035/98 - ZBR 2003, 203, Beschluss vom 9. Juli 1999 - 2 BvR 1207/99 - ZBR 1999, 381).
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