Rechtsprechung
BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 1208/97 |
Tapeziertische auf der Fahrbahn
Begründungsanforderungen bei einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Wiederaufnahme nach § 79 BVerfGG ("Sitzblockadefälle")
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Nötigung durch den Aufbau von Tapeziertischen über die Zufahrt zur Baustelle einer atomaren Wiederaufbereitungsanlage
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Wiederaufnahme - Strafverfahren - Bindungswirkung
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 79 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 240
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 79 Abs. 1 § 31; StGB § 240
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Nötigung im Zuge einer Protestaktion - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Amberg, 11.02.1997 - 113 Cs 7 Js 1504/88
- LG Amberg, 26.05.1997 - 1 Qs 53/97
- BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 1208/97
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 297
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
Auszug aus BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 1208/97
Die Beschwerdeführerin setzt sich nicht mit den tragenden Erwägungen der angegriffenen Entscheidungen zum Umfang der Bindungswirkung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (BVerfGE 92, 1 ff.) und zum Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes im Sinne des § 79 Abs. 1 BVerfGG auseinander.Im Beschluss vom 10. Januar 1995 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Annahme, bereits die körperliche Anwesenheit an einer Stelle, die ein anderer einnehmen oder passieren wolle, genüge zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Gewalt, falls der andere durch die Anwesenheit des Täters psychisch gehemmt werde, seinen Willen durchzusetzen, entgrenze das Tatbestandsmerkmal der Gewalt in einer Weise, dass es die ihm vom Gesetzgeber zugedachte Funktion, unter den notwendigen, unvermeidlichen oder alltäglichen Zwangseinwirkungen auf die Willensfreiheit Dritter die strafwürdigen zu bestimmen, weitgehend verliere (BVerfGE 92, 1 ).
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 1208/97
Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 31 BVerfGG umfasst die Entscheidungsformel und die sie tragenden Gründe (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 40, 88 ). - BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
Führerschein
Auszug aus BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 1208/97
Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 31 BVerfGG umfasst die Entscheidungsformel und die sie tragenden Gründe (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 40, 88 ).