Rechtsprechung
   BVerfG, 29.12.2022 - 2 BvR 1216/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,39746
BVerfG, 29.12.2022 - 2 BvR 1216/21 (https://dejure.org/2022,39746)
BVerfG, Entscheidung vom 29.12.2022 - 2 BvR 1216/21 (https://dejure.org/2022,39746)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Dezember 2022 - 2 BvR 1216/21 (https://dejure.org/2022,39746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,39746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Erledigte Verfassungsbeschwerde, Auslagenerstattung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung bei behördlicher Abhilfe aufgrund Änderung der Rechtslage zugunsten der Beschwerdeführerin

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG
    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - hier: behördliche Abhilfe nach Änderung der Rechtslage zugunsten der Beschwerdeführerin

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde nach Billigkeitsgesichtspunkten

  • rewis.io

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - hier: behördliche Abhilfe nach Änderung der Rechtslage zugunsten der Beschwerdeführerin

  • Burhoff online

    Auslagenerstattung, Verfassungebeschwerde, Erledigung, Grund der Erledigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3 ; BVerfGG § 90
    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung; hier: behördliche Abhilfe nach Änderung der Rechtslage zugunsten der Beschwerdeführerin

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34a Abs. 3 ; BVerfGG § 90
    Entscheidung über die Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde nach Billigkeitsgesichtspunkten

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - hier: behördliche Abhilfe nach Änderung der Rechtslage zugunsten der Beschwerdeführerin

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erledigung der Verfassungsbeschwerde - Auslagenerstattung verneint

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erledigung nach geänderter Rechtslage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2022 - 2 BvR 1216/21
    Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83

    Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2022 - 2 BvR 1216/21
    Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2022 - 2 BvR 1216/21
    So ist es billig, einem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie deren Begehren selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 2767/17

    Nichtannahme einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2022 - 2 BvR 1216/21
    Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2022 - 2 BvR 1216/21
    So ist es billig, einem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie deren Begehren selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2022 - 2 BvR 1216/21
    Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht