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   BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10   

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https://dejure.org/2012,36654
BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10 (https://dejure.org/2012,36654)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10 (https://dejure.org/2012,36654)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1218/10 (https://dejure.org/2012,36654)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe einer Stellungnahme der gegnerischen Prozesspartei - Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung bei eigenständigem Gehörsverstoß des letztinstanzlichen Gerichts geboten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe einer Stellungnahme der gegnerischen Prozesspartei - Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung bei eigenständigem Gehörsverstoß des letztinstanzlichen Gerichts ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe einer Stellungnahme der gegnerischen Prozesspartei - Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung bei eigenständigem Gehörsverstoß des letztinstanzlichen Gerichts ...

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Erhebung einer statthaften Anhörungsrüge vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe einer Stellungnahme der gegnerischen Prozesspartei - Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung bei eigenständigem Gehörsverstoß des letztinstanzlichen Gerichts ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Erforderlichkeit der Erhebung einer statthaften Anhörungsrüge vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
    Mit der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren, die der Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren bestimmt ist (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, und vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 u.a. -, juris), ist es nicht vereinbar, einem Rechtsschutzsuchenden unzureichende Darlegungen zu einer Stellungnahme der Gegenseite anzulasten, die ihm nicht zuvor zur Kenntnis gegeben worden ist.
  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
    b) Die Anhörungsrüge war auch nicht wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ; 9, 390 ) entbehrlich.
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
    b) Die Anhörungsrüge war auch nicht wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ; 9, 390 ) entbehrlich.
  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
    b) Die Anhörungsrüge war auch nicht wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ; 9, 390 ) entbehrlich.
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
    a) Zwar ist eine Anhörungsrüge nicht statthaft, wenn dem letztinstanzlich entscheidenden Gericht kein neuer, eigenständiger Gehörsverstoß, sondern allein die Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz zur Last gelegt wird (vgl. BVerfGK 13, 496 ).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
    Zum Rechtsweg gehört, sofern statthaft, die Anhörungsrüge (vgl. BVerfGE 122, 190 ), die dem Beschwerdeführer hier nach § 33a StVollzG offenstand.
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
    b) Die Anhörungsrüge war auch nicht wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ; 9, 390 ) entbehrlich.
  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
    Mit der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren, die der Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren bestimmt ist (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, und vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 u.a. -, juris), ist es nicht vereinbar, einem Rechtsschutzsuchenden unzureichende Darlegungen zu einer Stellungnahme der Gegenseite anzulasten, die ihm nicht zuvor zur Kenntnis gegeben worden ist.
  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 43/10

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
    Mit der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren, die der Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren bestimmt ist (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, und vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 u.a. -, juris), ist es nicht vereinbar, einem Rechtsschutzsuchenden unzureichende Darlegungen zu einer Stellungnahme der Gegenseite anzulasten, die ihm nicht zuvor zur Kenntnis gegeben worden ist.
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Eine solche primäre Anhörungsrüge ist statthaft (vgl. BVerfG [K], Beschluss vom 30.5.2008 - 1 BvR 27/08 -, juris Rn. 17 f; Beschluss vom 29.2.2012 - 2 BvR 309/10 -, juris Rn. 17; Beschluss vom 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10 -, juris Rn. 4; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2015, § 90 Rn. 211).

    Solche sekundären Anhörungsrügen sind nicht statthaft (vgl. BVerfG [K], Beschluss vom 30.5.2008- 1 BvR 27/08 -, juris Rn. 17 f; Beschluss vom 29.2.2012 - 2 BvR 309/10 -, juris Rn. 17; Beschluss vom 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10 -, juris Rn. 4; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2015, § 90 Rn. 211).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.02.2017 - VGH B 26/16

    Beratungshilfe

    zu Art. 103 Abs. 1 GG BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Januar 2015 - 2 BvR 2592/14 -, juris Rn. 3 ff.; Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1218/10 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.; vgl. auch Kammerbeschluss vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 2516/13 -, juris Rn. 2;).
  • BGH, 27.01.2015 - 2 ARs 278/14

    Unzulässige Anhörungsrüge

    Eine Anhörungsrüge ist nicht statthaft, wenn dem letztinstanzlich entscheidenden Gericht kein neuer, eigenständiger Gehörsverstoß, sondern allein die Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz zur Last gelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1218/10).
  • BGH, 21.01.2015 - 2 ARs 169/14

    Unzulässige Anhörungsrüge

    Eine Anhörungsrüge ist nicht statthaft, wenn dem zuletzt entscheidenden Gericht kein eigenständiger Gehörsverstoß, sondern allein die Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz zur Last gelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1218/10).
  • BGH, 21.01.2015 - 2 ARs 309/14

    Unzulässige Anhörungsrüge (Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz)

    Eine Anhörungsrüge ist nicht statthaft, wenn dem letztinstanzlich entscheidenden Gericht kein neuer, eigenständiger Gehörsverstoß, sondern allein die Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz zur Last gelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1218/10).
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