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   BVerfG, 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03   

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https://dejure.org/2003,5141
BVerfG, 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03 (https://dejure.org/2003,5141)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03 (https://dejure.org/2003,5141)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 2003 - 2 BvR 1223/03 (https://dejure.org/2003,5141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferungsentscheidung zum Zwecke der Strafverfolgung ; Antrag nach § 77 Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in Verbindung mit § 33 a Strafprozessordnung (StPO) auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs ; Erschöpfung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 25; ; GG Art. 100 Abs. 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 77; StPO § 33a; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigerklärung der Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 316
  • NJW 2003, 3338
  • NVwZ 2004, 210 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03

    Kein Erlass einer eA in Auslieferungssache wegen Unzulässigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03
    Im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit des Rechtsschutzbegehrens besteht im Fall eines Antrags nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33 a StPO die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufschub der Auslieferung in entsprechender Anwendung von § 33 Abs. 4 IRG zu stellen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -).

    Eine solche Anordnung durch das Oberlandesgericht wird regelmäßig geboten sein, wenn der Antrag nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33 a StPO nicht von vornherein unzulässig oder nicht ausreichend begründet ist (vgl. insgesamt Schomburg, in: Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 33 Rn. 33 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. November 1996 - 4 Ausl (A) 630/96 - 192/96 III -, NStZ 1997, S. 193; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -, im Umdruck S. 6).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03
    Hat der Beschwerdeführer noch die Möglichkeit, mit Hilfe eines Antrags nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33 a StPO die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu den von ihm als übergangen angesehenen Punkten zu erwirken, so kann die Verfassungsbeschwerde zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November.1983 - 2 BvR 1575/83 -, NJW 1984, S. 559 und BVerfGE 42, 243 ; siehe auch Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl. 1998, § 77 Rn. 7).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03
    Dieser verlangt neben der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), dass der Beschwerdeführer alle bestehenden Möglichkeiten nutzt, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 95, 96 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03
    Dieser verlangt neben der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), dass der Beschwerdeführer alle bestehenden Möglichkeiten nutzt, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 95, 96 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.11.1983 - 2 BvR 1575/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des rechtlichen Gehörs im

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03
    Hat der Beschwerdeführer noch die Möglichkeit, mit Hilfe eines Antrags nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33 a StPO die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu den von ihm als übergangen angesehenen Punkten zu erwirken, so kann die Verfassungsbeschwerde zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November.1983 - 2 BvR 1575/83 -, NJW 1984, S. 559 und BVerfGE 42, 243 ; siehe auch Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl. 1998, § 77 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 4 Ausl (A) 630/96
    Auszug aus BVerfG, 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03
    Eine solche Anordnung durch das Oberlandesgericht wird regelmäßig geboten sein, wenn der Antrag nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33 a StPO nicht von vornherein unzulässig oder nicht ausreichend begründet ist (vgl. insgesamt Schomburg, in: Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 33 Rn. 33 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. November 1996 - 4 Ausl (A) 630/96 - 192/96 III -, NStZ 1997, S. 193; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -, im Umdruck S. 6).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 4 Ausl (A) 630/95
    Auszug aus BVerfG, 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03
    Eine solche Anordnung durch das Oberlandesgericht wird regelmäßig geboten sein, wenn der Antrag nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33 a StPO nicht von vornherein unzulässig oder nicht ausreichend begründet ist (vgl. insgesamt Schomburg, in: Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 33 Rn. 33 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. November 1996 - 4 Ausl (A) 630/96 - 192/96 III -, NStZ 1997, S. 193; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -, im Umdruck S. 6).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    a) Nachdem das Bundesverfassungsgericht die erste Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats am 11. August 2003 - 2 BvR 1223/03 - aus prozessualen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen hatte, ergänzte der Beschwerdeführer seinen - zu diesem Zeitpunkt bereits beschiedenen - Antrag vom 23. Juli 2003 an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch weitere Schriftsätze und legte insbesondere Presseberichte über die behaupteten Foltermethoden in den Vereinigten Staaten vor.
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