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   BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16   

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https://dejure.org/2018,25412
BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16 (https://dejure.org/2018,25412)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16 (https://dejure.org/2018,25412)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 2018 - 2 BvR 1228/16 (https://dejure.org/2018,25412)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Verfassungsbeschwerde, Auslagenerstattung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 98 StPO
    Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung - Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 153a StPO begründet im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gem § 34 Abs 3a BVerfGG nicht die Annahme, dass die öffentliche Gewalt das ...

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde; Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschwerdeführer hinsichtlich Beschlagnahme

  • rewis.io

    Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung - Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 153a StPO begründet im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gem § 34 Abs 3a BVerfGG nicht die Annahme, dass die öffentliche Gewalt das ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3 ; StPO § 153a
    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde; Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschwerdeführer hinsichtlich Beschlagnahme

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung - Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 153a StPO begründet im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gem § 34 Abs 3a BVerfGG nicht die Annahme, dass die öffentliche Gewalt das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Akteneinsicht, Verfassungsbeschwerde, Auslagenerstattung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16
    Über die Verfassungsbeschwerde ist aufgrund der Erledigungserklärung des Beschwerdeführers vom 27. Oktober 2017 nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 7, 75 ; 85, 109 ).

    Mit Blick auf die Funktion und Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2017 - 2 BvR 144/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 210/09 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).

    Bei der erforderlichen Gesamtwürdigung kommt zudem dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen des Beschwerdeführers in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16
    Mit Blick auf die Funktion und Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2017 - 2 BvR 144/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).

    Bei der erforderlichen Gesamtwürdigung kommt zudem dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen des Beschwerdeführers in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 309/11

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen nach

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16
    Mit Blick auf die Funktion und Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2017 - 2 BvR 144/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 210/09 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16
    Mit Blick auf die Funktion und Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2017 - 2 BvR 144/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 210/09 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16
    Ob die zu Haftfällen entwickelte und später auf Wohnungsdurchsuchungen und Anordnungen dinglichen Arrests erstreckte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Akteneinsicht im strafprozessualen Beschwerdeverfahren (vgl. BVerfGK 3, 197; 7, 205; 10, 7; 12, 111) auch auf Beschlagnahmen übertragen werden kann, ist umstritten (vgl. Laufhütte/Willnow, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 147 Rn. 16 einerseits und Michalke, NJW 2013, S. 2334 andererseits) und verfassungsrechtlich noch abschließend nicht geklärt (vgl. auch BVerfGK 1, 45 ).

    Diese Rechtsprechung steht nur deswegen mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes in Einklang, weil dem Feststellungsinteresse des Beschwerdeführers in diesen Fällen nicht mit gleicher Eilbedürftigkeit nachgekommen werden muss wie einem Anfechtungsbegehren, das sich gegen einen fortdauernden Eingriff richtet (vgl. BVerfGK 10, 7 ; 12, 111 ).

  • BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05

    Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16
    Ob die zu Haftfällen entwickelte und später auf Wohnungsdurchsuchungen und Anordnungen dinglichen Arrests erstreckte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Akteneinsicht im strafprozessualen Beschwerdeverfahren (vgl. BVerfGK 3, 197; 7, 205; 10, 7; 12, 111) auch auf Beschlagnahmen übertragen werden kann, ist umstritten (vgl. Laufhütte/Willnow, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 147 Rn. 16 einerseits und Michalke, NJW 2013, S. 2334 andererseits) und verfassungsrechtlich noch abschließend nicht geklärt (vgl. auch BVerfGK 1, 45 ).

    Diese Rechtsprechung steht nur deswegen mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes in Einklang, weil dem Feststellungsinteresse des Beschwerdeführers in diesen Fällen nicht mit gleicher Eilbedürftigkeit nachgekommen werden muss wie einem Anfechtungsbegehren, das sich gegen einen fortdauernden Eingriff richtet (vgl. BVerfGK 10, 7 ; 12, 111 ).

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16
    Aus der Senatsentscheidung vom 9. März 1965 (BVerfGE 18, 399) ergibt sich nichts anderes.

    Dort hatte das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch die unterbliebene Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren nur deshalb bejaht, weil dem Beschwerdeführer auch Unterlagen vorenthalten worden waren, in die dem Verteidiger die Einsicht gemäß § 147 Abs. 3 StPO in keiner Lage des Verfahrens versagt werden darf, und es nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die angefochtene Entscheidung auf diesen Unterlagen beruhte (vgl. BVerfGE 18, 399 ).

  • BVerfG, 15.03.2017 - 2 BvR 144/17

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16
    Mit Blick auf die Funktion und Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2017 - 2 BvR 144/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 18.02.2003 - 2 BvR 369/01

    Zur Beschlagnahme der Kundenkartei eines Kreditinstituts bei externem

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16
    Ob die zu Haftfällen entwickelte und später auf Wohnungsdurchsuchungen und Anordnungen dinglichen Arrests erstreckte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Akteneinsicht im strafprozessualen Beschwerdeverfahren (vgl. BVerfGK 3, 197; 7, 205; 10, 7; 12, 111) auch auf Beschlagnahmen übertragen werden kann, ist umstritten (vgl. Laufhütte/Willnow, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 147 Rn. 16 einerseits und Michalke, NJW 2013, S. 2334 andererseits) und verfassungsrechtlich noch abschließend nicht geklärt (vgl. auch BVerfGK 1, 45 ).
  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 210/09

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung in Sachen BKA-Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16
    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 210/09 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 1446/12

    Gegenstandswertfestsetzung und Auslagenerstattung nach Erledigung einer

  • BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 604/85

    Zuständigkeitsumfang der Kammern der Senate des Bundesverfassungsgerichts

  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

  • BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des

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