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   BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01   

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BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01 (https://dejure.org/2002,578)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01 (https://dejure.org/2002,578)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 (https://dejure.org/2002,578)
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Benennung der Rauschgiftlieferanten

Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, § 55 Abs. 1 StPO, nemo tenetur, §§ 70 Abs. 1, 161a Abs. 2 StPO, Auskunftsverweigerungsrecht eines schon rechtskräftig Verurteilten, hier: Gefahr weiterer Strafverfolgung (geringe Anforderungen an den Anfangsverdacht gem. § 152 Abs. 2 StPO);

§ 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG, keine Zurechnung eines Fehlers des mit der Absendung der Verfassungsbeschwerde beauftragten, sonst zuverlässigen Rechtsreferendars (Hinweis: vgl. die Rspr. zu §§ 233, 85 Abs. 2 ZPO)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugnisverweigerungsrecht

  • Judicialis

    BtmG § 31 Nr. 1; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 6; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; StPO § 55; ; StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 152 Abs. 2; ; StPO § 161 a Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55
    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines abgeurteilten Straftäters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1411
  • NVwZ 2002, 1369 (Ls.)
  • NStZ 2002, 378
  • StV 2002, 177
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Der Bundesgerichtshof habe in einem Beschluss vom 13. November 1998 (- StB 12/98 -, NJW 1999, S. 1413) einem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht auch hinsichtlich einer Tat zugebilligt, deretwegen er bereits rechtskräftig verurteilt sei, wenn der Zeuge Gefahr laufe, durch die von ihm verlangten Angaben über die abgeurteilte Tat auch nur mittelbar Hinweise zu einer anderen, möglicherweise nicht vom Strafklageverbrauch erfassten prozessualen Tat zu geben.

    In eine solche Gefahr geriete der Zeuge dann, wenn eine Ermittlungsbehörde aus seiner wahrheitsgemäßen Aussage Tatsachen entnehmen könnte - nicht müsste -, die sie gemäß § 152 Abs. 2 StPO zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens veranlassen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1998 - StB 12/98 -, NJW 1999, S. 1413; Dahs in: Löwe/Rosenberg, Kommentar zur Strafprozessordnung, 25. Aufl., § 55 Rn. 10; Senge in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Aufl., § 55 Rn. 4; Meyer-Goßner in: Kleinknecht, Kommentar zur Strafprozessordnung, 45. Aufl., § 55 Rn. 7; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Besteht die konkrete Gefahr, dass der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft durch die Preisgabe seiner (oder seines) Betäubungsmittellieferanten die (oder den) Tatbeteiligten weiterer, noch verfolgbarer, eigener Delikte offenbaren, also Auskünfte über "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1998 - StB 12/98 -, NJW 1999, S. 1413) geben und damit zugleich potentielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste, so ist ihm die Erteilung solcher Auskünfte nicht zumutbar.

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

  • BGH, 11.12.1958 - II ZB 19/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Beim Absenden eines Telefaxes handelt es sich um eine einfache technische Arbeit, die die Verfahrensbevollmächtigte nicht selbst ausführen musste, sondern einem sowohl zuverlässigen als auch hinreichend geschulten und überwachten Mitarbeiter überlassen durfte (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 -, NJW 1994, S. 329 und Beschluss vom 11. Dezember 1958 - II ZB 19/58 -, VersR 1959, S. 72).

    Da es sich bei dem Referendar ausweislich seiner Stationszeugnisse um eine zuverlässige Kraft handelt, durfte die Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers nach den geschilderten organisatorischen Vorkehrungen darauf vertrauen, dass diesem kein Fehler unterlaufen werde (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 -, NJW 1994, S. 329, Beschluss vom 11. Dezember 1958 - II ZB 19/58 -, VersR 1959, S. 72 und Beschluss vom 6. November 1964 - Ib ZB 12/64 -, VersR 1964, S. 1307).

  • BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 und Art 104 Abs 1 S 1 durch Anordnung von

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Beim Absenden eines Telefaxes handelt es sich um eine einfache technische Arbeit, die die Verfahrensbevollmächtigte nicht selbst ausführen musste, sondern einem sowohl zuverlässigen als auch hinreichend geschulten und überwachten Mitarbeiter überlassen durfte (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 -, NJW 1994, S. 329 und Beschluss vom 11. Dezember 1958 - II ZB 19/58 -, VersR 1959, S. 72).

    Da es sich bei dem Referendar ausweislich seiner Stationszeugnisse um eine zuverlässige Kraft handelt, durfte die Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers nach den geschilderten organisatorischen Vorkehrungen darauf vertrauen, dass diesem kein Fehler unterlaufen werde (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 -, NJW 1994, S. 329, Beschluss vom 11. Dezember 1958 - II ZB 19/58 -, VersR 1959, S. 72 und Beschluss vom 6. November 1964 - Ib ZB 12/64 -, VersR 1964, S. 1307).

  • BGH, 06.11.1964 - Ib ZB 12/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Da es sich bei dem Referendar ausweislich seiner Stationszeugnisse um eine zuverlässige Kraft handelt, durfte die Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers nach den geschilderten organisatorischen Vorkehrungen darauf vertrauen, dass diesem kein Fehler unterlaufen werde (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 -, NJW 1994, S. 329, Beschluss vom 11. Dezember 1958 - II ZB 19/58 -, VersR 1959, S. 72 und Beschluss vom 6. November 1964 - Ib ZB 12/64 -, VersR 1964, S. 1307).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).
  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Die Schwelle für die Annahme eines Anfangsverdachts liegt damit niedrig (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1411, 1412); es genügen schon entferntere Verdachtsgründe (BVerfG, NJW 1994, 783; NJW 1994, 783, 784), die eine geringe, wenngleich nicht nur theoretische Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer verfolgbaren Straftat begründen (Beulke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 152 Rn. 23).
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BVerfG-K NJW 1999, S. 779; StV 2001, S. 257 f.; NJW 2002, S. 1411).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; BVerfG-K StV 2001, 257 ; NJW 2002, S. 1411 ).

    Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage zwar allein eine Strafverfolgung nicht auslösen könnte, jedoch "als Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude" zu einer Belastung des Zeugen beitragen könnte (vgl. BVerfG-K, NJW 2002, S. 1411 ; BGH, NJW 1999, S. 1413).

  • BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16

    Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die

    Unzumutbar und mit der Würde des Menschen unvereinbar wäre aber ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfGK 1, 156 ; 15, 457 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 19).
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Für ein Zeugnisverweigerungsrecht genügt, dass Tatsachen, die sich aus der Aussage des Zeugen ergeben, auch nur mittelbar, gegebenenfalls auch nur als "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" einen Tatverdacht begründen können und sich das Zeugnisverweigerungsrecht materiell daher auf solche Angaben erstreckt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19 und vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12 -, juris, Rn. 9 zu § 55 Abs. 1 StPO; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2014 - 4 W 3/14 -, juris, Rn. 139; jeweils m. w. N.; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 384, Rn. 8; die insoweit zu § 55 StPO ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung gilt auch für § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO , vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 14 a. E.; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16).

    Eine Gefahr der Strafverfolgung besteht, wenn eine Ermittlungsbehörde aus einer wahrheitsgemäßen Aussage Tatsachen entnehmen könnte (nicht müsste), die sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder auch zur Aufrechterhaltung oder Verstärkung eines Tatverdachts veranlassen könnten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 20 und vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19; jeweils m. w. N. zum insofern wortgleichen § 55 Abs. 1 StPO ).

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Arbeitsgerichtsprozess im

    Da die Schwelle eines Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO niedrig liegt, ist auch das Bestehen einer entsprechenden Gefahr bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 20, juris).

    Nach der zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt für die Begründung eines Auskunftsverweigerungsrechts die Gefahr, dass der Zeuge Auskünfte über "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - StB 16/12, Rn. 9, juris) geben und damit zugleich potentielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste.

    Denn nach der bereits oben zitierten Rechtsprechung zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO genügt die Gefahr, dass der Zeuge durch die Beantwortung der Beweisfragen Auskünfte über Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude geben und damit zugleich potenzielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - StB 16/12, Rn. 9, juris).

    Da es sich bei dem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 384 Abs. 1 Nr. 2, Alt. 2 ZPO um ein Recht von grundsätzlicher Bedeutung handelt (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00, Rn. 16, juris), vermag das Interesse der Prozessparteien an der Zeugenaussage ein anderes Ergebnis nicht zu begründen.

  • BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18

    Auskunftsverweigerungsrecht (Anwendung bei im Ausland begangenen Taten;

    Die Vorschrift, deren Wortlaut keine Beschränkung auf eine inländische Verfolgung zu entnehmen ist, soll den Zeugen durch die Gewährung eines Auskunftsverweigerungsrechts davor schützen, Angaben machen zu müssen, die geeignet sind, ihn zu belasten (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3045; NStZ 2002, 378; BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 216).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

    Das Bestehen einer entsprechenden Gefahr ist bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01, NJW 2002, 1411, 1412).
  • OLG Celle, 11.01.2016 - 13 W 58/15

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts gem. § 384 Nr. 2 ZPO

    aa) Eine solche Verfolgungsgefahr i. S. des § 384 Nr. 2 ZPO - der insoweit § 55 Abs. 1 StPO entspricht, so dass die zur letztgenannten Vorschrift ergangene Rechtsprechung entsprechend zu berücksichtigen ist (OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, juris Tz. 16) - besteht, wenn eine Ermittlungsbehörde aus der Aussage Tatsachen entnehmen könnte (nicht müsste), die sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder auch zur Aufrechterhaltung oder Verstärkung eines Tatverdachts veranlassen könnten (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01, juris Tz. 20 m. w. N.; Ignor/Bertheau in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl, § 55 Rdnr. 10).

    17 Ausreichend ist insbesondere, dass Tatsachen, die sich aus der Aussage des Zeugen ergeben, bloß mittelbar einen Tatverdacht begründen oder verstärken, insbesondere dann, wenn sie als "Teilstück eines mosaikartigen Beweisgebäudes" zur Belastung des Zeugen beitragen könnten (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2010, a. a. O. Rdnr. 19; Beschluss vom 6. Februar 2002, a. a. O. Rdnr. 25; BGH, Beschluss vom 25. Februar 1998 - StB 2/98, juris Tz. 11; Urteil vom 9. Juli 1991 - StR 312/91, juris Tz. 3; OLG Celle, a. a. O. Rdnr. 16, 34).

  • OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei

    Letztlich müsse er sich auch nicht zu verjährten Taten äußern, weil solche Angaben im Sinne einer "Mosaiktheorie" (BVerfG, NJW 2002, 1411) einzelne Bausteine zu nicht verjährten Taten liefern könnten.

    Denn nach der zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ergangenen höchstrichterlichen Rechtssprechung genügt für die Begründung eines solchen Auskunftsverweigerungsrechts die Gefahr, dass der Zeuge Auskünfte über "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (BVerfG NJW 2002, 1411; BGH NJW 1999, 1413) geben und damit zugleich potentielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste.

    Im Übrigen hat der Zeuge W. zu Recht darauf hingewiesen, dass selbst die Beantwortung entsprechender Fragen aus - unterstellt - verjährten Zeiträumen ein "Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude" (vgl. BVerfG NJW 2002, 1411; BGH NJW 1999, 1413) betreffend Taten in nicht verjährter Zeit darstellen können und er schon deshalb auch insoweit zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist.

  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes

    Da die Schwelle des Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO niedrig liegt, ist auch das Bestehen einer entsprechenden konkreten Gefahr bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2003, 3045, 3046; BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; LR-Dahs, StPO 25. Aufl., § 55 Rdn. 10).

    Danach können insbesondere detailliierte Angaben zu früheren bereits rechtskräftig abgeurteilten Straftaten des Zeugen bzw. zu Tatvorwürfen nach einem rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 2 StE 8/03-2 - ) aufgrund des so engen Zusammenhangs mit möglichen weiteren, vergleichbaren Straftaten die Gefahr der Selbstbelastung auslösen, weil die Aussage zu dem früheren Geschehen von indiziell belastender Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06 - BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - StB 8/05 - ; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02 - BGH NJW 1999, 1413 f ; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 - OLG Zweibrücken StV 2000, 606 ).

    Danach ist dem durch das bereits laufende Ermittlungsverfahren erhöht schutzwürdigen Zeugen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nur dann zu versagen, wenn die Gefahr der Selbstbelastung und damit weiterer Verfolgung zweifellos ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413, f; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Köln, NStZ-RR 2005, 269, 270).

  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge, der mit Aussage zugleich strafrechtliche

  • OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung von

  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

  • BGH, 07.08.2008 - StB 9/08

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

  • OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank

  • BGH, 28.04.2006 - StB 2/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz

  • BGH, 28.04.2006 - StB 1/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07

    Unzureichende Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags bei fehlendem Vortrag zur

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und Aufrechterhaltung von

  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
  • BGH, 17.04.2007 - StB 1/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch des Zeugenbeistands

  • BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01

    Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts

  • BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05

    Aufklärungsrüge (Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts; nötiger

  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

  • BGH, 02.06.2005 - StB 8/05

    Auskunftsverweigerungsrecht bei (nur) rechtskräftigem Schuldspruch

  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2678/98

    Fortbestehen der Wirkungen der Rechtshängigkeit bei Verweis des Rechtsstreits an

  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2676/98

    Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen

  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2495/98

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses eines Untersuchungsausschusses des Deutschen

  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2677/98

    Fortbestehen der Wirkungen der Rechtshängigkeit bei Verweis des Rechtsstreits an

  • KG, 09.02.2011 - 3 Ws 31/11

    Auskunftsverweigerungsrecht: Beugehaft wegen Aussageverweigerung eines wegen

  • LG Hamburg, 22.06.2007 - 618 KLs 2/07
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2006 - 4 Ws 63/02

    Strafprozeßrecht: Rechtswidrigkeit einer angeordneten Erzwingungshaft

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2007 - 2 Ws 257/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Zeugenbeistands nach Teil 4 Abschnitt 1 RVG

  • BVerfG, 11.10.2004 - 2 BvR 906/04

    Verfahren zur Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Zeitnähe der

  • BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvR 729/02

    Anforderungen des nemo-tenetur-Grundsatzes an Handhabung von

  • LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21

    Aussageverweigerungsrecht des Zeugen

  • OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13

    Begrenzung des Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO bei Fehlen

  • VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 20-IV-07

    Zu den Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in

  • BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen - bei rechtskräftigem Schuldspruch

  • OLG Köln, 19.05.2005 - 2 Ws 194/05

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts bei Seriendelikten

  • BGH, 11.06.2002 - StB 12/02

    Erzwingungshaft; umfassendes Aussageverweigerungsrecht (Risiko der

  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13

    Strafverfahren: Ordnungsgeldverhängung bei unberechtigter Zeugnisverweigerung

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2012 - 15 U 96/08

    Haftung des Präsidenten einer Apothekerkammer wegen Schmiergeldzahlungen beim

  • OLG Köln, 17.02.2009 - 2 Ws 63/09

    Voraussetzungen eines Auskunftsverweigerungsrechts

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 2 BA 55/18
  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2007 - 4 Ws 671/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Zeugenbeistands

  • LG Baden-Baden, 05.05.2004 - 2 Qs 47/04

    Strafprozessrecht: Auskunftsverweigerungsrecht in Betäubungsmittelsachen

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
  • BGH, 30.06.2011 - StB 9/11
  • LG Freiburg, 14.05.2003 - 11 Ns 63 Js 28006/02

    Verwertungsverbot für Angaben nach einem aus einer Telefonüberwachung

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 14-IV-03
  • LG Freiburg, 26.01.2018 - 2 Qs 67/17

    Auskunftsverweigerungsrecht Zeuge bei Verfolgungsgefahr

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2007 - 2 Ws 256/07

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit

  • OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Ordnungsmittel; Ordnungsgeld; Beugehaft; Selbstbelastung

  • OLG Dresden, 14.01.2003 - 1 Ws 274/03
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