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   BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60   

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https://dejure.org/1960,48
BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60 (https://dejure.org/1960,48)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.1960 - 2 BvR 125/60 (https://dejure.org/1960,48)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 1960 - 2 BvR 125/60 (https://dejure.org/1960,48)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Jugendgefährdende Schriften I

  • openjur.de

    Jugendgefährdende Schriften

  • opinioiuris.de

    Jugendgefährdende Schriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des in § 5 Abs. 2 GjS enthaltenen Werbeverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendgefährdende Schriften - Verbreitung jugendgefährdender Schriften - Vereinbarung mit dem Grundgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 234
  • MDR 1961, 27
  • BB 1960, 804
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60
    Auch im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung kann geltend gemacht werden, daß eine die Handlungsfreiheit des Beschwerdeführers beschränkende gesetzliche Bestimmung, auf die das Gericht seine Entscheidung gestützt hat, nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung gehöre, weil sie in formeller und materieller Hinsicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei (BVerfGE 6, 32 [41]).

    Der Einzelne kann sich gegenüber Eingriffen der öffentlichen Gewalt in seine Freiheit auf Art. 2 Abs. 1 GG nur insoweit berufen, als diese sich nicht auf einen Lebensbereich bezieht, der durch besondere Grundrechtsbestimmungen geschützt ist (BVerfGE 6, 32 [37]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60
    Der Grundrechtsschutz beschränkt sich hier auf die Abwehr in sich verfassungswidriger, weil etwa übermäßig belastender und nicht zumutbarer Auflagen (BVerfGE 7, 377 [Leitsatz 6a; 405 f.]).
  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Ehrenschutzes für Politiker

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60
    Sie sind unentbehrlich und ihre Verwendung ist in gewissen Grenzen legitim (BVerfGE 4, 352 [357 f.]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto

    Diese Ansicht ist unvereinbar mit dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannten Verhältnis der Subsidiarität des Art. 2 Abs. 1 GG zur Spezialität der Einzelfreiheitsrechte (vgl. u. a. BVerfGE 6, 32 [36 ff.]; 9, 63 [73]; 9, 73 [77]; 9, 338 [343]; 10, 55 [58]; 10, 185 [199]; 11, 234 [238]; 21, 227 [234]; 23, 50 [55 f.]), das eine Erstreckung des Gemeinschaftsvorbehalts des Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 auf die durch besondere Grundrechte geschützten Lebensbereiche nicht zuläßt.
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Geringere Anforderungen sind vor allem bei vielgestaltigen Sachverhalten zu stellen (BVerfGE 11, 234 (237); 21, 1 (4); 28, 175 (183)) oder wenn zu erwarten ist, daß sich die tatsächlichen Verhältnisse rasch ändern werden (BVerfGE 8, 274 (326); 14, 245 (251)).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der

    Das Bestimmtheitsgebot schließt die Verwendung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe bis hin zu Generalklauseln nicht aus (vgl. BVerfGE 11, 234 ; 28, 175 ; 48, 48 ; 92, 1 ; 126, 170 ).
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