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   BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04   

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https://dejure.org/2006,7456
BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04 (https://dejure.org/2006,7456)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04 (https://dejure.org/2006,7456)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 1255/04 (https://dejure.org/2006,7456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung im Strafverfahren; Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach Auflösung einer Versammlung; Möglichkeit der Feststellung der Identität eines Demonstranten vor Ort; Verbringung eines ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § ... 93c; ; StPO § 81 b; ; StPO § 153 Abs. 2; ; StPO § 163 b; ; StPO § 163 c Abs. 1 Satz 1; ; EGGVG §§ 23 ff.; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 2 Satz 1

  • rav-polizeirecht.de

    Verfassungswidriger Polizeigewahrsam zur Personalienfeststellung und ED-Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; StPO § 163b § 81b
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Freiheitsentziehung zur Überprüfung der Identität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 381
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis eines Beschwerdeführers auch dann anerkannt, wenn gegen einen die Freiheit entziehenden Hoheitsakt verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz auf anderem Wege als durch nachträgliche Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht zu erreichen ist (vgl. BVerfGE 76, 363 ).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04
    Grundsätzlich lässt sich hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Eingriffsmaßnahmen der Strafprozessordnung zwischen der Rechtmäßigkeit des Anordnungsgrundes und der Rechtmäßigkeit des Vollzuges unterscheiden (zu den Ausnahmen vgl. BGHSt 44, 265 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04
    Diesen materiellen und formellen Gewährleistungen wäre nicht genügt, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Kontrolle einer behaupteten Freiheitsverletzung wegen deren Art und Dauer tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden könnte (vgl. BVerfGE 83, 24 ).
  • BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04
    Vor diesem Hintergrund hätte es zur Durchführung einer Maßnahme nach § 163 b StPO eines weiteren Festhaltens des Beschwerdeführers und eines Verbringens auf die Polizeidienststelle nicht bedurft (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767, 768).
  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04
    Dies belegt unter anderem der Umstand, dass nach früherer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Überprüfung des Maßnahmevollzuges mit dem Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ein anderer Rechtsweg gegeben war als für die Nachprüfung des Grundes für die Anordnung der Maßnahme (vgl. BGHSt 28, 206 ).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Jedenfalls mit dem ersichtlich zeitnah möglichen Abgleich mit dem Ergebnis bereits früher - auch in De. - durchgeführter erkennungsdienstlicher Behandlungen war die Rechtsgrundlage für ein weiteres Festhalten des J. zur Identitätsfeststellung entfallen (vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90, NVwZ 1992, 767; vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 1255/04, NStZ-RR 2006, 381 mwN).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Insoweit ist zwischen der Anordnung der Maßnahme und der Durchführung zu unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 1255/04 - NStZ-RR 2006, S. 381 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises;

    Sie stellen eine gesetzliche Konkretisierung des Übermaßverbotes dar und sollen sicherstellen, dass ein Eingriff in die persönliche Freiheit nur in Fällen erfolgt, in denen er zur Feststellung der Identität unerlässlich ist (vgl. BVerfG , Beschl. v. 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 - NVwZ 1992, 767 m.w.N. und Beschl. v. 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04 - NStZ-RR 2006, 381).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Insoweit ist zwischen der Anordnung der Maßnahme und der Durchführung zu unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 1255/04 -, NStZ-RR 2006, S. 381 ).
  • AG Hamburg, 28.05.2019 - 117i Gs 436/18

    Identitätsfeststellung, Belehrung, Inhalt, unterlassene Belehrung

    § 163c Abs. 1 S.1 StPO enthält dazu die ausdrückliche Regelung, dass die betroffene Person in keinem Fall länger festgehalten werden darf, als zur Feststellung der Identität unerlässlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.07.2006, 2 BvR 1255/04, Rn. 21-23 - zitiert nach juris).
  • LG Landshut, 31.08.2011 - 6 Qs 93/11

    Voraussetzungen einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Rechtsgrundlage der

    Die Beschwerdekammer berücksichtigt im Ausgangspunkt, dass Art. 19 IV GG dazu zwingt, auf Ermächtigungsnormen der Strafprozessordnung beruhende hoheitliche Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Sphäre des Beschuldigten auch dann einer gerichtlichen (hier: Nach-) Kontrolle zu unterziehen, wenn die Maßnahme vor der Möglichkeit der Anrufung des Gerichts bereits beendet war (vgl. BVerfGE 96, 27; BVErfG 11.07.2006 Gz.: 2 BvR 1255/04 und 2 BvR 1717/04).
  • VG Bremen, 19.11.2009 - 2 K 1752/08

    Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Im Beschluss vom 11.07.2006 (2 BvR 1255/04 in NStZ-RR 2006, 381) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Person zur Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nicht über mehrere Stunden festgehalten werden darf.
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