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   BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 983/94, 2 BvR 1258/94   

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https://dejure.org/1994,3361
BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 983/94, 2 BvR 1258/94 (https://dejure.org/1994,3361)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.1994 - 2 BvR 983/94, 2 BvR 1258/94 (https://dejure.org/1994,3361)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94, 2 BvR 1258/94 (https://dejure.org/1994,3361)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterliche Durchsuchungsanordnung - Strafprozeß - Nötigung im Straßenverkehr - Termine - Rechtsanwalt - Einkommensverhältnisse - Vermögensverhältnisse - Rechtsmißbrauch - Kostendeckung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterliche Durchsuchungsanordnung; Strafprozeß; Nötigung im Straßenverkehr; Termine; Rechtsanwalt; Einkommensverhältnisse; Vermögensverhältnisse; Rechtsmißbrauch; Kostendeckung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterliche Durchsuchungsanordnung; Strafprozeß; Nötigung im Straßenverkehr; Termine; Rechtsanwalt; Einkommensverhältnisse; Vermögensverhältnisse; Rechtsmißbrauch; Kostendeckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerfGG § 34 Abs. 2; StPO § 102

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 385
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 52/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur

    Durchsuchungen bei Beschuldigten nach § 102 StPO zur Ermittlung dieser Umstände sind verfassungsrechtlich daher nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 u.a. -, Rn. 12 f.).

    § 40 Abs. 3 StGB erfordert aber - zumal in Fällen der kleineren Kriminalität (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, Rn. 22) - auch nicht die Ausschöpfung aller Beweismittel (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 u.a. -, Rn. 3 und 13), wenn ansonsten die fachrechtlichen Voraussetzungen für eine Schätzung vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 -, Rn. 10 ff.).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17

    Keine Amtspflichtverletzung durch Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung

    Die Ermittlungsdurchsuchung ist zulässig zum Auffinden von der Beschlagnahme fähiger Beweismittel (BVerfG NJW 1995, 385; KK-StPO/Bruns StPO § 102 Rn. 4).
  • BVerfG, 17.03.2008 - 1 BvR 3069/06

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Strafverteidigers im zivilgerichtlichen

    Auch der Versuch, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis eines offensichtlich bedeutsamen Teils des vorangegangenen Verfahrens vorzuenthalten, ist jedenfalls dann missbräuchlich, wenn dies Ermittlungen des Gerichts auslöst (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 und 2 BvR 1258/94 -, NJW 1995, S. 385; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, NJW 2002, S. 955).
  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 2190/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (Vorenthalten verfahrensrelevanter

    Eine Missbrauchsgebühr kann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde in ihrer äußeren Form die gebotene Sachlichkeit vermissen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, juris, Rn. 3), und auch dann, wenn der Beschwerdeführer versucht, dem Gericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvR 498/07

    Missbrauchsgebühr bei wahrheitswidrigem Vortrag im asylrechtlichen

    Die Einlegung der Verfassungsbeschwerde erfolgte missbräuchlich im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG, da die Beschwerdeführer mit ihrer Verfassungsbeschwerde nicht die verfassungsgemäße Sicherung ihrer Grundrechte, sondern die Durchsetzung ihrer Interessen am Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage verfolgten (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983, 1258/94 -, NJW 1995, S. 385).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06

    Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung

    Eine Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt stellt wegen des Vertrauens, das ihm seine Mandanten entgegenbringen, regelmäßig einen besonders gewichtigen Eingriff auch in das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. August 1994 - 2 BV 983/94 und 1258/94, NJW 1995, 385; SächsVerfGH, a.a.O.).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der

    So stellt eine Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt wegen des Vertrauens, das ihm seine Mandanten entgegenbringen, regelmäßig einen besonders gewichtigen Eingriff nicht nur in seine Privatsphäre, sondern auch in sein Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 28 Abs. 1 SächsVerf) und in das Persönlichkeitsrecht seiner Mandanten dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 und 1258/94 - juris Rn. 14).
  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19

    Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht

    So stellt eine Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt wegen des Vertrauens, das ihm seine Mandanten entgegenbringen, regelmäßig einen besonders gewichtigen Eingriff nicht nur in seine Privatsphäre, sondern auch in sein Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 28 Abs. 1 SächsVerf) und in das Persönlichkeitsrecht seiner Mandanten dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 und 1258/94 - juris Rn. 14).
  • LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08

    Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch

    Abgesehen davon, dass dieses Angebot bei der Durchführung der Durchsuchung gemacht worden ist, unterliegt es dem Einschätzungsermessen der Strafverfolgungsbehörden und des Ermittlungsrichters vor Ort ob und wie auf ein Angebot des Beschuldigten zur Zusammenarbeit zu reagieren ist (vgl. BVerfG, NJW 1994, 2079; BVerfG, NJW 1995, 385).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 1 BvR 1904/05

    Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung - Missbräuchlichkeit der

    Denn das zeigt, dass das mit der Einlegung der Verfassungsbeschwerde verfolgte Ziel nicht die verfassungsgemäße Sicherung von Grundrechten war, sondern die Durchsetzung der Interessen des Beschwerdeführers unabhängig von der tatsächlichen Sachlage (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 u.a. - NJW 1995, S. 385).
  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 79/02

    Durchsuchung einer Wohnung und anderer Räume eines Polizeibeamten wegen Verdachts

  • BVerfG, 26.02.2007 - 2 BvR 53/07

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 201/04

    Teils wegen fehlender Substantiierung unzulässige, im Übrigen wegen mit Grundsatz

  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
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