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   BVerfG, 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92, 2 BvR 1265/92   

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BVerfG, 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92, 2 BvR 1265/92 (https://dejure.org/1992,4433)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92, 2 BvR 1265/92 (https://dejure.org/1992,4433)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 1992 - 2 BvR 1263/92, 2 BvR 1265/92 (https://dejure.org/1992,4433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs im Asylverfahren - Ahmadiyya in Pakistan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92
    Sie belegen nicht in der durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gebotenen Weise eine rechtlich ausgeformte, etwa durch Gerichtsentscheidungen gestützte, hinreichend gesicherte Praxis, aus der erkennbar ist, daß die Nrn. 298 B und C PPC - ungeachtet ihres durch den Wortlaut nahegelegten Gehalts - von den pakistanischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten so ausgelegt werden, daß ihre Erstreckung auf den häuslich-privaten oder nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 76, 143 [161]; siehe auch den Beschluß der erkennenden Kammer vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 -).

    Zwar muß bei der asylrechtlichen Bewertung von Strafvorschriften nicht nur der Wortlaut, sondern auch ihre Auslegung in der Praxis in den Blick genommen werden, um zu entscheiden, ob von ihnen politische Verfolgung droht (BVerfGE 76, 143 [161 ff.]).

    Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit muß vielmehr eine konkret belegbare Rechtspraxis aufgewiesen werden, aus der sich die Respektierung der privaten Glaubensausübung ergibt (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 ff.]).

    Die ausländische Rechtsanwendung ist dabei in erster Linie anhand von ausländischen Gerichtsentscheidungen zu ermitteln, die den Anwendungsbereich der fraglichen Vorschriften normativ näher bestimmen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161]).

  • BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92
    Sie belegen nicht in der durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gebotenen Weise eine rechtlich ausgeformte, etwa durch Gerichtsentscheidungen gestützte, hinreichend gesicherte Praxis, aus der erkennbar ist, daß die Nrn. 298 B und C PPC - ungeachtet ihres durch den Wortlaut nahegelegten Gehalts - von den pakistanischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten so ausgelegt werden, daß ihre Erstreckung auf den häuslich-privaten oder nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 76, 143 [161]; siehe auch den Beschluß der erkennenden Kammer vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 -).

    Für eine hinreichende Verfolgungssicherheit muß es sich angesichts solcher Vorschriften aber stets um eine Praxis der Rechtsanwendung handeln (vgl. BVerfG, a. a. O.), aus der sich ergibt, daß der Staat grundsätzlich nicht gewillt ist, gegen private Glaubensbetätigung vorzugehen (BVerfG, Beschluß der erkennenden Kammer vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92
    Eine hinreichende Gewißheit dafür, daß dies aus pakistanischer Sicht Fehlentscheidungen und sonstige Übergriffe nur Exzesse einzelner Beamter waren, die asylrechtlich außer Betracht zu bleiben haben (BVerfGE 81, 58 [66]; 83, 216 [235 f.]), besteht nicht.
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92
    Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführerinnen ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), sind die angegriffenen Entscheidungen aufzuheben; die Sachen sind zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92
    Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführerinnen ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), sind die angegriffenen Entscheidungen aufzuheben; die Sachen sind zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92
    Sollte sich dabei ergeben, daß sich verläßlichere Feststellungen weder generell noch - unter dem Gesichtspunkt einer inländischen Fluchtalternative (BVerfGE 80, 315 [342 ff.]) für bestimmte Gebiete treffen lassen, so wird es für die Frage der Asylberechtigung der Beschwerdeführerinnen maßgeblich darauf ankommen, ob sie vorverfolgt ausgereist sind und so der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab tatsächlich zur Anwendung zu kommen hat.
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92
    Eine hinreichende Gewißheit dafür, daß dies aus pakistanischer Sicht Fehlentscheidungen und sonstige Übergriffe nur Exzesse einzelner Beamter waren, die asylrechtlich außer Betracht zu bleiben haben (BVerfGE 81, 58 [66]; 83, 216 [235 f.]), besteht nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - A 11 S 757/13

    Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya aus

    Alle genannten Vorschriften, die nach ihrem eindeutigen Wortlaut im Übrigen nicht nur die öffentliche Sphäre der Religionsausübung betreffen (in diesem Sinne auch schon ausführlich HessVGH, Urteil vom 31.08.1999 - 10 UE 864/98.A - juris, Rdn. 92 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2008 - A 10 S 3032/07 - juris; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 - juris, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 26.10.1993 - 9 C 50.92 - NVwZ 1994, 500; vom 25.01.1995 - 9 C 279.94 - NVwZ 1996, 82, insbesondere dort auch noch zur mittlerweile irrelevanten Abgrenzung zwischen forum internum und zur Glaubensbetätigung mit Öffentlichkeitsbezug), stellen in weiten Teilen diskriminierende, nicht mit Art. 18 Abs. 3 IPbpR (vgl. auch Art. 52 Abs. 1 GRCh) zu vereinbarende Strafbestimmungen dar, die zugleich die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 lit. c) RL 2004/83/EG (identisch mit RL 2011/95/EU) erfüllen (vgl. auch etwa EGMR, Urteil vom 24.02.1998 - 140/1996/759/958-960, Larissis - http://www.echr.coe.int/echr/), wonach ein Verbot des Missionierens, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, eine unzulässige Beschränkung der Religionsfreiheit darstellt).
  • VGH Hessen, 05.03.1993 - 10 UE 453/88

    Asylrelevanz der pakistanischen Strafvorschriften PPC sec 298 B, 298 C und sec

    Bei der inhaltlichen Konkretisierung der beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung durch Strafvorschriften geht der Senat von den Maßstäben aus, die das Bundesverfassungsgericht für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit bei einem Eingriff durch Verbotsnormen, die ihrem Regelungsgehalt nach eine Strafverfolgung auch wegen privater Religionsausübung ermöglichen und bezüglich welcher eine solche Handhabung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Frage gestellt wird, aufgestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 12.8.1992 - 2 BvR 293/90 - S. 9 ff. und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 - S. 6 ff.).

    Dabei sind nicht nur solche Verfahren zu berücksichtigen, die letztlich zu einer Bestrafung geführt haben (BVerfG, Beschluß vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 - S. 9; a.A. Bay.VGH, Urteil vom 26.11.92 - 21 B. 88.31024 - S. 28 ff.), denn die Rechtsanwendung und die Wirkung von Gesetzen beschränkt sich nicht nur auf die gerichtliche Praxis.

    Wenn der Kläger zwar bei der öffentlichen Ausübung seines Glaubens Einschränkungen hinnehmen muß, so ist ihm aber nur eine ins Private zurückgezogene Religionsausübung nicht indes deren Verheimlichung zuzumuten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 - S. 8).

    Schließlich kommt es nach der oben bereits dargestellten Auffassung des Senats in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - S. 10 und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 -S. 7) nicht auf die allein statistisch ermittelte Wahrscheinlichkeit an, mit der die bestehenden Vorschriften bei privater Religionsausübung letztlich zur Strafverfolgung sein, sondern vielmehr darauf, ob diese Verbote von den pakistanischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten ausnahmsweise in den Großstädten so ausgelegt werden, daß die private Glaubensausübung der Ahmadis auch dann respektiert und nicht verfolgt wird, wenn sie den Behörden durch Ausspähen, Zufall oder Anzeige bekannt wird.

  • VGH Hessen, 09.06.1993 - 10 UE 2243/87

    Zur Situation der Ahmadis in Pakistan - Asylrelevanz der Strafvorschriften sec

    Bei der inhaltlichen Konkretisierung der beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung durch Strafvorschriften geht der Senat von den Maßstäben aus, die das Bundesverfassungsgericht für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit bei einem Eingriff durch Verbotsnormen, die ihrem Regelungsgehalt nach eine Strafverfolgung auch wegen privater Religionsausübung ermöglichen und bezüglich welcher eine solche Handhabung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Frage gestellt wird, aufgestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 12.8.1992 - 2 BvR 293/90 - S. 9 ff. und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 - S. 6 ff.).

    Dabei sind nicht nur solche Verfahren zu berücksichtigen, die letztlich zu einer Bestrafung geführt haben (BVerfG, Beschlüsse vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 - S. 9; a.A. Bay.VGH, Urteil vom 26.11.92 - 21 B. 88.31024 - S. 28 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.12.1992, a.a.O.), denn die Rechtsanwendung und die Wirkung von Gesetzen beschränkt sich nicht nur auf die gerichtliche Praxis.

    Schließlich kommt es nach der oben bereits dargestellten Auffassung des Senats in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - S. 10 und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 -S. 7) nicht auf die allein statistisch ermittelte Wahrscheinlichkeit an, mit der die bestehenden Vorschriften bei privater Religionsausübung letztlich zur Strafverfolgung führen, sondern vielmehr darauf, ob diese Verbote von den pakistanischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten ausnahmsweise in den Großstädten so ausgelegt werden, daß die private Glaubensausübung der Ahmadis auch dann respektiert und nicht verfolgt wird, wenn sie den Behörden durch Ausspähen, Zufall oder Anzeige bekannt wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2008 - A 10 S 3032/07

    Geltung der Qualifikationsrichtlinie für unanfechtbar abgeschlossene Fälle -

    Die genannten Vorschriften, die nach ihrem eindeutigen Wortlaut im Übrigen nicht nur die öffentliche Sphäre der Religionsausübung betreffen (in diesem Sinne auch ausführlich HessVGH, U.v. 31.08.1999 - 10 UE 864/98.A - juris - Tz. 92 ff.; vgl. auch BVerfG, Kammerb. v. 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 - juris m.w.N.; BVerwG, U.v. 26.10.1993 - 9 C 50.92 - NVwZ 1994, 500; v. 25.01.1995 - 9 C 279.94 - NVwZ 1996, 82, insbesondere auch zur Abgrenzung zwischen forum internum und zur Glaubensbetätigung mit Öffentlichkeitsbezug), stellen diskriminierenden, nicht mit Art. 18 Abs. 3 IPbpR zu vereinbarende Strafbestimmungen dar, die zugleich die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 lit. c QRL erfüllen (vgl. auch etwa EGMR, U.v. 24.02.1998 - 140/1996/759/958-960 - Larissis - http://www.echr.coe.int/echr/ -, wonach ein Verbot des Missionierens, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, eine unzulässige Beschränkung der Religionsfreiheit darstellt).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2010 - A 10 S 689/08

    Keine Gruppenverfolgung pakistanischer Staatsangehöriger allein wegen

    Die genannten Vorschriften, die nach ihrem eindeutigen Wortlaut im Übrigen nicht nur die öffentliche Sphäre der Religionsausübung betreffen (in diesem Sinne auch ausführlich HessVGH, U.v. 31.08.1999 - 10 UE 864/98.A - juris - Tz. 92 ff.; vgl. auch BVerfG, Kammerb. v. 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 - juris m.w.N.; BVerwG, U.v. 26.10.1993 - 9 C 50.92 - NVwZ 1994, 500; v. 25.01.1995 - 9 C 279.94 - NVwZ 1996, 82, insbesondere auch zur Abgrenzung zwischen forum internum und zur Glaubensbetätigung mit Öffentlichkeitsbezug), stellen diskriminierenden, nicht mit Art. 18 Abs. 3 IPbpR zu vereinbarende Strafbestimmungen dar, die zugleich die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 lit. c QRL erfüllen (vgl. auch etwa EGMR, U.v. 24.02.1998 - 140/1996/759/958-960 - Larissis - http://www.echr.coe.int/echr/ -, wonach ein Verbot des Missionierens, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, eine unzulässige Beschränkung der Religionsfreiheit darstellt).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2008 - A 10 S 72/08

    Zur Flüchtlingseigenschaft nach der Qualifikationsrichtlinie -

    Die genannten Vorschriften, die nach ihrem eindeutigen Wortlaut im Übrigen nicht nur die öffentliche Sphäre der Religionsausübung betreffen (in diesem Sinne auch ausführlich HessVGH, U.v. 31.08.1999 - 10 UE 864/98.A - juris - Tz. 92 ff.; vgl. auch BVerfG, Kammerb. v. 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 - juris m.w.N.; BVerwG, U.v. 26.10.1993 - 9 C 50.92 - NVwZ 1994, 500; v. 25.01.1995 - 9 C 279.94 - NVwZ 1996, 82, insbesondere auch zur Abgrenzung zwischen forum internum und zur Glaubensbetätigung mit Öffentlichkeitsbezug), stellen diskriminierende, nicht mit Art. 18 Abs. 3 IPbpR zu vereinbarende Strafbestimmungen dar, die zugleich die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 lit. c QRL erfüllen (vgl. auch etwa EGMR, U.v. 24.02.1998 - 140/1996/759/958-960 - Larissis - http://www.echr.coe.int/echr/ -, wonach ein Verbot des Missionierens, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, eine unzulässige Beschränkung der Religionsfreiheit darstellt).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2011 - A 10 S 69/11
    v. 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 - juris m.w.N.; BVerwG, U.v. 26.10.1993 - 9 C 50.92 - NVwZ 1994, 500; v. 25.01.1995 - 9 C 279.94 - NVwZ 1996, 82, insbesondere auch zur Abgrenzung zwischen forum internum und zur Glaubensbetätigung mit Öffentlichkeitsbezug), stellen diskriminierenden, nicht mit Art. 18 Abs. 3 IPbpR zu vereinbarende Strafbestimmungen dar, die zugleich die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 lit. c QRL erfüllen (vgl. auch etwa EGMR, U.v. 24.02.1998 140/1996/759/958-960 - Larissis - http://www.echr.coe.int/echr/ -, wonach ein Verbot des Missionierens, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, eine unzulässige Beschränkung der Religionsfreiheit darstellt).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 7319/91
    Hingegen erleidet der Angehörige einer Glaubensgemeinschaft dann nicht politische Verfolgung, wenn die staatlichen Maßnahmen, die in die Religionsfreiheit eingreifen, dazu dienen, den öffentlichen Frieden durchzusetzen (BVerfG, aaO; Beschl, v. 12.8.1992 - 2 BvR 293/90 - AuAS 1992; Beschl. v. 21.9.1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - Beschl. v. 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 u.a. - Beschl. v. 2.2.1993 - BvR 1890/91 u.a. - Beschl. v. 25.5.1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. -, DVBl. 1993, 883; Beschl. v. 20.9.1993 - 2 BvR 645/93 u.a. - Beschl. v. 17.1.1994 - 2 BvR 1426/93 u.a.; jeweils 1. Kammer des 2. Senates).
  • VG Oldenburg, 30.01.2017 - 5 A 513/14

    Abschiebungsverbot; Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; Subsidiärer

    Alle genannten Vorschriften, die nach ihrem eindeutigen Wortlaut im Übrigen nicht nur die öffentliche Sphäre der Religionsausübung betreffen (in diesem Sinne auch schon ausführlich HessVGH, Urteil vom 31.08.1999 - 10 UE 864/98.A - juris, Rdn. 92 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2008 - A 10 S 3032/07 - juris; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 - juris, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 26.10.1993 - 9 C 50.92 - NVwZ 1994, 500; vom 25.01.1995 - 9 C 279.94 - NVwZ 1996, 82, insbesondere dort auch noch zur mittlerweile irrelevanten Abgrenzung zwischen forum internum und zur Glaubensbetätigung mit Öffentlichkeitsbezug), stellen in weiten Teilen diskriminierende, nicht mit Art. 18 Abs. 3 IPbpR (vgl. auch Art. 52 Abs. 1 GRCh) zu vereinbarende Strafbestimmungen dar, die zugleich die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 lit. c) RL 2004/83/EG (identisch mit RL 2011/95/EU) erfüllen (vgl. auch etwa EGMR, Urteil vom 24.02.1998 - 140/1996/759/958-960, Larissis - http://www.echr.coe.int/echr/), wonach ein Verbot des Missionierens, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, eine unzulässige Beschränkung der Religionsfreiheit darstellt).".
  • VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12

    Zur politischen Verfolgung von bekennenden Ahmadis in Pakistan

    Die genannten Vorschriften, die nach ihrem eindeutigen Wortlaut im Übrigen nicht nur die öffentliche Sphäre der Religionsausübung betreffen (in diesem Sinne auch ausführlich HessVGH, U.v. 31.08.1999 - 10 UE 864/98.A - juris - Tz. 92 ff.; vgl. auch BVerfG, Kammerb. v. 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 - juris m.w.N.; BVerwG, U.v. 26.10.1993 - 9 C 50.92 - NVwZ 1994, 500; v. 25.01.1995 - 9 C 279.94 - NVwZ 1996, 82, insbesondere auch zur Abgrenzung zwischen forum internum und zur Glaubensbetätigung mit Öffentlichkeitsbezug), stellen diskriminierenden, nicht mit Art. 18 Abs. 3 IPbpR zu vereinbarende Strafbestimmungen dar, die zugleich die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 lit. c QRL erfüllen (vgl. auch etwa EGMR, U.v. 24.02.1998 - 140/1996/759/958-960 - Larissis - http://www.echr.coe.int/echr/ -, wonach ein Verbot des Missionierens, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, eine unzulässige Beschränkung der Religionsfreiheit darstellt).
  • VG Stade, 02.05.2018 - 6 A 2531/17
  • BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 2236/94

    Verletzung der Anforderungen des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabes von

  • VG Stade, 12.07.2017 - 6 A 1558/16

    Rabwah als inländische Fluchtalternative für Ahmadis in Pakistan

  • VG Oldenburg, 09.01.2017 - 5 A 6367/13

    Abschiebungsverbot; Flucht; Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft;

  • VG Kassel, 06.03.2014 - 6 K 852/12
  • VG Stuttgart, 10.07.2013 - A 12 K 394/13
  • VG Karlsruhe, 07.01.2015 - A 4 K 960/14
  • VG Leipzig, 17.06.2015 - 1 K 1406/14
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