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   BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91   

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https://dejure.org/1992,2103
BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91 (https://dejure.org/1992,2103)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91 (https://dejure.org/1992,2103)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 (https://dejure.org/1992,2103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Wahlfälschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterliche Selbstablehnung - Anhörung des Beschuldigten - Gemeindewahl - Voraussetzungen für Wählbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 847 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 55
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Nach ihren willkürfreien Tatsachenfeststellungen, die das Bundesverfassungsgericht nicht weiter nachzuprüfen hat (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]), lag beim Beschwerdeführer der nach § 107a StGB erforderliche Vorsatz vor.
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66

    Ingenieur

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Andererseits ist er durch die landesrechtliche Kompetenz zur Regelung der außerstrafrechtlichen Rechtsmaterie nicht gehindert, strafwürdige Zuwiderhandlungen gegen das Landesrecht mit Strafe zu bedrohen (vgl. BVerfGE 23, 113 [125]; 26, 246 [258]).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ) wird durch eine Veränderung der Besetzung der Richterbank durch das Gericht nur dann beeinträchtigt, wenn sie willkürlich erfolgt (vgl. BVerfGE 31, 145 [164]).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Dies ist schon wegen der Allgemeinheit und Abstraktheit gesetzlicher Tatbestände unvermeidbar und berührt den verfassungsrechtlich erforderlichen Grad von Bestimmtheit nicht (vgl. BVerfGE 47, 109 [121]).
  • BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73

    Wahlrecht Auslandsdeutscher

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Diese schließen es nicht aus, das Wahlrecht und die Wählbarkeit von dem Erfordernis der Seßhaftigkeit im Wahlgebiet abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 7, 63 [72]; 36, 139 [142]; 58, 202 [205]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Der Beschuldigte ist im Verfahren über die Selbstablehnung nicht Partei und an ihm auch nicht in parteiähnlicher Weise beteiligt, so daß ihm nicht schon aus diesem Grunde ein Anspruch auf rechtliches Gehör erwächst (vgl. dazu: BVerfGE 13, 132 [140 ff.]; 17, 356 [361]).
  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Diese schließen es nicht aus, das Wahlrecht und die Wählbarkeit von dem Erfordernis der Seßhaftigkeit im Wahlgebiet abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 7, 63 [72]; 36, 139 [142]; 58, 202 [205]).
  • BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Der Beschuldigte ist im Verfahren über die Selbstablehnung nicht Partei und an ihm auch nicht in parteiähnlicher Weise beteiligt, so daß ihm nicht schon aus diesem Grunde ein Anspruch auf rechtliches Gehör erwächst (vgl. dazu: BVerfGE 13, 132 [140 ff.]; 17, 356 [361]).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81

    Kein aktives Wahlrecht für EG-Beamte ohne Wohnung oder Aufenthalt im Inland

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Diese schließen es nicht aus, das Wahlrecht und die Wählbarkeit von dem Erfordernis der Seßhaftigkeit im Wahlgebiet abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 7, 63 [72]; 36, 139 [142]; 58, 202 [205]).
  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Die Voraussetzung eines mindestens dreimonatigen tatsächlichen Aufenthalts in der Gemeinde für die Wahlberechtigung und eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts für die Wählbarkeit trägt dem Gedanken Rechnung, daß die durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistete gemeindliche Selbstverwaltung durch das Volk in der Gemeinde demokratisch legitimiert (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG ) und von der Mitwirkung solcher Bürger getragen sein soll, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut und in besonderer Weise verbunden sind (vgl. BVerfGE 11, 266 [276]).
  • BVerfG, 22.02.1968 - 2 BvO 2/65

    Blankettstrafrecht

  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung

    dd) Die beanstandete Verletzung von Art. 33 GG in Verbindung mit Art. 136 und 139 WRV hat der Beschwerdeführer ebenfalls nicht substantiiert unter Auseinandersetzung mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und dem grundsätzlichen Verhältnis der Gleichheitsrechte zur föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland begründet (vgl. etwa BVerfGE 13, 54 ; 51, 43 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, juris, Rn. 5).
  • StGH Hessen, 13.08.2014 - P.St. 2466

    1. Ein Verfahren über die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof (§ 11 Abs. 3 des

    - BVerfG (K), Beschluss vom 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91 -, NVwZ 1993, 55 [56] -.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine Verurteilung wegen Wahlfälschung

    Vom passiven Wahlrecht nicht geschützt sind aber vorsätzliche Wahlfälschungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.3.1992 - 2 BvR 1269/91 -, Juris Rn. 11) wie das Vortäuschen der Wählbarkeit und das Erschleichen der Kandidatur bei einer Wahl.
  • OLG Celle, 19.10.2011 - 32 Ss 61/11

    Verstoß eines Heimbetreibers gegen Pflichten bei Organisation einer Briefwahl

    Zudem durfte der Bund im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht den Tatbestand der Wahlfälschung auch für Volkswahlen in den Kommunen unter Strafe stellen und damit eine Ahndung von Verstößen gegen das Landesrecht vorschreiben (BVerfG, NVwZ 1993, 55).
  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

    Gegen den dadurch bewirkten Ausschluß einer mehrfachen Wahlberechtigung bestehen grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zuletzt Beschluß des 2. Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91 - NVwZ 1992, 55 - 57).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01

    Mangels ausreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Aus Art. 33 Abs. 1 GG folgt dagegen nicht, dass die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in allen Ländern gleich geregelt sein müssten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 - ; Maunz in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 33, Rn. 8; Lübbe-Wolff in: Dreier [Hrsg.], Grundgesetz Kommentar, Art. 33, Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2009 - 15 A 1372/09

    Maßgeblichkeit des Familienwohnsitzes für die Berechtigung zur Kommunalwahl als

    BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 30.3.1992 - 2 BvR 1269/91 -, VwZ 1993, 55 (56).
  • OVG Hamburg, 27.10.2005 - 3 Bs 61/05

    Studiengebühr Hamburg: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wohnsitzdifferenzierung

    Art. 33 Abs. 1 GG schließt als spezielles Gleichheitsrecht die Landeszugehörigkeit als Differenzierungskriterium in Bezug auf den Bestand und die Reichweite staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten in den Ländern aus, was aber nicht bedeutet, dass die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in allen Ländern gleich geregelt sein müssten (BVerfG, Beschluss v. 18.7.2001, NVwZ 2002 S. 73; Beschluss v. 30.3.1992, NVwZ 1993 S. 55).
  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das "Gesetz zur

    Aus Art. 33 Abs. 1 GG folgt dagegen nicht, dass die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in allen Ländern gleich geregelt sein müssten (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 -, juris, Rn. 9).
  • VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09

    Keine Neufeststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat Herforst

    Wahlberechtigt sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG u.a. diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Abstellens auf die Hauptwohnung: BVerfG, Beschluss vom 30. März 1992 -2 BvR 1269/91-).
  • VGH Hessen, 06.04.1993 - 1 TG 791/93

    Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Selbstablehnung eines Richters

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