Rechtsprechung
BVerfG, 14.09.2001 - 2 BvR 1275/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen betreffend Kontenkündigung einer politischen Partei
- Wolters Kluwer
Erlass einer einstweiligen Anordnung - Verfassungsbeschwerde - Kündigung eines Girokontos - Zwangsgeldfestsetzung - Beschwerdeschrift - Substantiierter Vortrag - Schlüssiger Vortrag
- Judicialis
BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG §§ 92 93
Ablehnung des Antrags eines Landesverbandes der NPD auf Zwangsgeldfestsetzung im Zusammenhang mit der Kündigung eines Girokontos - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
NPD erneut erfolglos in Sachen Kontenkündigung
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
NPD erneut erfolglos in Sachen Kontenkündigung
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
NPD erneut erfolglos in Sachen Kontenkündigung
- 123recht.net (Kurzinformation)
NPD: Wieder kein Erfolg im Fall "Kontokündigung" // Erneut unzureichende Begründung durch die NPD
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 05.06.2001 - 8 O 2826/01
- OLG Dresden, 11.07.2001 - 7 W 1041/01
- BVerfG, 14.09.2001 - 2 BvR 1275/01
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
Gestapo
Auszug aus BVerfG, 14.09.2001 - 2 BvR 1275/01
Ein Beschwerdeführer muss innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 18 ).Der Beschwerdeführer muss vielmehr innerhalb der Beschwerdefrist (vgl. BVerfGE 81, 208 ) die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 8, 1 ; 83, 162 ; 85, 127 ).
Die Möglichkeit der Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 89, 155 ).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 14.09.2001 - 2 BvR 1275/01
Der Beschwerdeführer muss vielmehr innerhalb der Beschwerdefrist (vgl. BVerfGE 81, 208 ) die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 8, 1 ; 83, 162 ; 85, 127 ). - BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68
Uranvorkommen
Auszug aus BVerfG, 14.09.2001 - 2 BvR 1275/01
Die allgemeine Erklärung, es werde Verfassungsbeschwerde erhoben, genügt der Form des § 92 BVerfGG nicht (vgl. BVerfGE 27, 211 ).
- BVerfG, 18.06.1998 - 1 BvR 1114/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Vereins "Universelles Leben"
Auszug aus BVerfG, 14.09.2001 - 2 BvR 1275/01
Dies setzt voraus, dass der Beschwerdeführer sich mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung auseinander setzt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 1114/98 -, NVwZ 1998, S. 949; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 - juris-Dokumentation). - BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 68/91
Einstweilige Anordnung gegen die Abschiebung im Ausländerrercht
Auszug aus BVerfG, 14.09.2001 - 2 BvR 1275/01
Der Beschwerdeführer muss vielmehr innerhalb der Beschwerdefrist (vgl. BVerfGE 81, 208 ) die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 8, 1 ; 83, 162 ; 85, 127 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 14.09.2001 - 2 BvR 1275/01
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 14.09.2001 - 2 BvR 1275/01
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus BVerfG, 14.09.2001 - 2 BvR 1275/01
Die Möglichkeit der Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 89, 155 ). - BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
Auszug aus BVerfG, 14.09.2001 - 2 BvR 1275/01
Ein Beschwerdeführer muss innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 18 ). - BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90
Einigungsvertrag
Auszug aus BVerfG, 14.09.2001 - 2 BvR 1275/01
Der Beschwerdeführer muss vielmehr innerhalb der Beschwerdefrist (vgl. BVerfGE 81, 208 ) die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 8, 1 ; 83, 162 ; 85, 127 ). - BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94
Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung …
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
- BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06
Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von …
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung zudem eine argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2001 - 2 BvR 1275/01 -, juris). - BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 126/04
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer …
Der Beschwerdeführer muss sich mit den tragenden Erwägungen der angegriffenen Entscheidungen befassen und ihnen eigene Argumente entgegensetzen (vgl. Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 2001 - 2 BvR 1275/01 -, JURIS; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 1114/98 -, JURIS). - BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2492/06
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen atomrechtliche Genehmigung zur …
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung zudem in der Regel eine argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2001 - 2 BvR 1275/01 -, juris). - OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 1/05
Zwangsverwaltung: Vorauswahlverfahren für die Bestellung zum Zwangsverwalter
c) Schließlich setzt sich die Antragsbegründung nicht mit den tragenden Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinander, so dass auch insoweit ein Vorbringen, dem die Möglichkeit einer Rechtsverletzung des Beteiligten zu 1) zu entnehmen wäre, fehlt (vgl. ebenso zur rechtsähnlichen Beschwerdebefugnis im Verfassungsbeschwerdeverfahren BVerfG NVwZ 1998, 949; Beschluss vom 14. September 2001 - 2 BvR 1275/01). - VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 99/02
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs durch …
Die ausreichende Begründung ist deshalb zweifelhaft, weil sich der Beschwerdeführer mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung, insbesondere zur Frage der Unzumutbarkeit des Kündigungsausschlusses, nicht im einzelnen auseinander setzt (vgl. zu § 92 BVerfGG: zuletzt BVerfG, Beschluss vom 14. September 2001 - 2 BvR 1275/01 -, juris- Dokumentation; zuvor etwa NVwZ 1998; 949), sondern lediglich pauschal geltend macht, alle Voraussetzungen der Vorschrift seien von ihm "geschaffen" worden.