Rechtsprechung
   BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3091
BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90 (https://dejure.org/1996,3091)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90 (https://dejure.org/1996,3091)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 2 BvR 1293/90 (https://dejure.org/1996,3091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von Ehegattenarbeitsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1, GG Art 6 Abs 1, GG Art 3 Abs 1
    Ehegatten-Arbeitsverhältnis; Lohnaufwendungen als Betriebsausgaben; Oder-Konto

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 599
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90
    Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BStBl II 1990, 160 ) habe entschieden, daß Zahlungen eines Ehegatten an den anderen Ehegatten aufgrund eines Arbeitsverhältnisses dann keine Betriebsausgaben des Arbeitgeberehegatten seien, wenn das Gehalt an den Arbeitnehmerehegatten auf ein Konto überwiesen werde, über das jeder der beiden Ehegatten allein verfügungsbefugt sei.

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen bei Überweisung des Arbeitslohns auf ein sog. "Oderkonto" findet im Beschluß des Großen Senats vom 27. November 1989 ( GrS 1/88, BFHE 158, 563 ) ihren vorläufigen Abschluß.

    Ob eine Vermögenszuwendung zwischen Ehegatten auf einem, Leistungsaustauschverhältnis und damit auf betrieblicher Veranlassung beruht, oder ob diese in familiären Beziehungen ihren Grund hat, ist, wie der Bundesfinanzhof zu Recht bemerkt (BFH, Beschluß vom 27. November 1989 - GrS 1/88 -, BFHE 158, 563 unter C. III. 2.), als innere Tatsache häufig nicht zweifelsfrei feststellbar; dies rechtfertigt es, "äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) " (BFH, a.a.O.., C. III. 3.) heranzuziehen.

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90
    Diese Auslegung und Anwendung des § 4 Abs. 4 und des § 12 EStG verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132, 137; 86, 59, 62 f.).

    Diese Auslegung und Anwendung der §§ 4 Abs. 4 und 12 EStG genügen nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132, 137; 86, 59, 62 f.) an die Gesetzesbindung der Rechtsprechung stellt.

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55, 84; 9, 237, 245; 13, 290, 316; 13, 318, 327; 18, 257, 269 f.).

    Dies gilt nicht nur für vom Gesetzgeber zu normierende Tatbestände sondern auch für ihre Auslegung und Anwendung durch die Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 13, 318, 329).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90
    Das Bundesverfassungsgericht habe auch ausdrücklich einen Fremdvergleich für sachgemäß erachtet (BVerfGE 13, 290, 314, 317).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55, 84; 9, 237, 245; 13, 290, 316; 13, 318, 327; 18, 257, 269 f.).

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90
    Diese Auslegung und Anwendung des § 4 Abs. 4 und des § 12 EStG verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132, 137; 86, 59, 62 f.).

    Diese Auslegung und Anwendung der §§ 4 Abs. 4 und 12 EStG genügen nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132, 137; 86, 59, 62 f.) an die Gesetzesbindung der Rechtsprechung stellt.

  • BFH, 15.03.1993 - V R 109/89

    Umsatzsteuerliche Anerkennung einer Bürovermietung zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90
    Anders als im Bereich der Einkommensteuer erkennt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 15. März 1993, DStR 1993, 1293) umsatzsteuerrechtlich Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Konto an.
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55, 84; 9, 237, 245; 13, 290, 316; 13, 318, 327; 18, 257, 269 f.).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55, 84; 9, 237, 245; 13, 290, 316; 13, 318, 327; 18, 257, 269 f.).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55, 84; 9, 237, 245; 13, 290, 316; 13, 318, 327; 18, 257, 269 f.).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90
    Zwar dürften Ehegatten im Vergleich zu Ledigen nicht allein deshalb schlechter gestellt werden, weil sie verheiratet seien (BVerfGE 69, 188, 205).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines

    Der Antrag auf Zulassung des Steuerberaters M. als Beistand war zurückzuweisen, da dies nicht sachdienlich erschien; denn im Anschluß an die bereits ergangenen Beschlüsse zu der Frage der steuerlichen Anerkennung eines zwischen Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnisses anläßlich der Überweisung der Gehaltszahlung auf ein "Oderkonto" (2 BvR 802/90; 2 BvR 1293/90; u.a.) wirft die vorliegende Verfassungsbeschwerde keine Fragen mehr auf, die eine Beiordnung eines Steuerberaters erforderte.
  • BFH, 29.10.1997 - X R 129/94

    Berufsausbildungskosten für Kinder als Betriebsausgaben

    Das BVerfG hat die Grundsätze und Kriterien dieser Rechtsprechung (im Beschluß in BStBl II 1996, 34 und in den Beschlüssen vom 19. Dezember 1995 2 BvR 1791/92, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 834, sowie vom 9. Januar 1996 2 BvR 1293/90, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1996, 599, und 2 BvR 1451/90, Wertpapier-Mitteilungen 1996, 648) ausdrücklich (auch hinsichtlich des Art. 6 GG) für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt, und zwar mit der Begründung, hierdurch werde den innerhalb eines Familienverbandes typischerweise fehlenden Interessengegensätzen und der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Mißbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Angehörige (im dort zu entscheidenden Fall durch Ehegatten) Rechnung getragen.
  • FG Niedersachsen, 07.08.2002 - 7 K 37/01

    Anspruch eines Elternteils auf Gewährung der Eigenheimzulage für eine Wohnung im

    Das BVerfG hat die Grundsätze und Kriterien dieser Rechtsprechung (im Beschluss in BStBl II 1996, 34 und in den Beschlüssen vom 19. Dezember 1995 2 BvR 1791/92, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1996, 834, sowie vom 9. Januar 1996 2 BvR 1293/90, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1996, 599, und 2 BvR 1451/90, Wertpapier-Mitteilungen 1996, 648) ausdrücklich (auch hinsichtlich des Art. 6 GG) für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt, und zwar mit der Begründung, hierdurch werde den innerhalb eines Familienverbandes typischerweise fehlenden Interessengegensätzen und der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Mißbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Angehörige (im dort zu entscheidenden Fall durch Ehegatten) Rechnung getragen.
  • BFH, 24.07.1996 - X R 123/94
    Dies wird nunmehr im zweiten Rechtsgang unter Berücksichtigung der zum sogenannten Fremdvergleich entwikelten Rechtsgrundsätze (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121 [BFH 13.11.1986 - IV R 322/84]; vom 25. Juli 1991 XI R 30, 31/89, BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842; weitere Nachweise bei Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rdnr. 520, Stichwort "Angehörige"; speziell zur Bedeutung des Kontos, auf das in solchen Fällen gezahlt wird: Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, Deutsches Steuerrecht 1995, 1908; vom 19. Dezember 1995 2 BvR 1791/92, Deutsche Steuer-Zeitung 1996, 117; vom 9. Januar 1996 2 BvR 1451/90, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht IV 1996, 648 sowie 2 BvR 1293/90, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1996, 599) nachzuholen sein.
  • FG Düsseldorf, 18.04.1996 - 15 K 1449/93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten; Anforderungen an die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Hamburg, 17.12.2001 - II 253/00

    Keine Anerkennung eines Unterarbeitsverhältnisses als Werbungskosten zwischen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Düsseldorf, 13.05.1998 - 17 K 4360/94

    Lohnzahlungen und Lohnsteuerzahlungen als Werbungskosten; Veranlassung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht