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   BVerfG, 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87   

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BVerfG, 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87 (https://dejure.org/1990,22956)
BVerfG, Entscheidung vom 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87 (https://dejure.org/1990,22956)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Dezember 1990 - 2 BvR 1295/87 (https://dejure.org/1990,22956)
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Wird zitiert von ... (35)

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Danach muß zwar revisionsgerichtlich davon ausgegangen werden, daß der damals neun Jahre alte Kläger die Türkei im Jahre 1970 unverfolgt verlassen hat, weil er an dem maßgebenden letzten Wohnort (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28. Dezember 1990 - 2 BvR 1295/87 -), nämlich in Istanbul, wo er mit seiner Familie nach der Übersiedlung aus Bakisyan fast zehn Jahre gelebt hat, nicht von politischer Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG bedroht war.
  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

    Die Kläger zu 2 bis 4 waren in Istanbul, ihrem letzten, für die Frage, ob sie verfolgt oder unverfolgt ausgereist sind, maßgebenden Wohnort (BVerfG, Beschluß vom 28. Dezember 199O - 2 BvR 1295/87 - Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -) nicht von politischer Verfolgung betroffen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90

    Zur Situation der Jeziden in der Türkei - keine unmittelbare oder mittelbare

    Denn die Besserstellung beruht auf der Erwägung, daß es dem von politischer Verfolgung unmittelbar Bedrohten nicht zuzumuten sei, mögliche Fluchtalternativen erst auf ihre Verfolgungsfreiheit hin zu überprüfen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87 -).

    Auf Istanbul als letzten Wohnort ist maßgebend abzustellen, denn die Kläger zu 1. bis 6. haben nach ihren eigenen Angaben den Ausreiseentschluß erst in Istanbul gefaßt, nachdem sie wegen der in ihrem Heimatdorf P/Kreis Eruh erlittenen und weiter befürchteten Maßnahmen zunächst versuchen wollten, auf gewisse Dauer in Istanbul zu leben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87 - und vom 20.2.1991 - 2 BvR 507/90 - BVerwG, Urteil vom 31.3.1992 - 9 C 135.90 -).

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