Rechtsprechung
| BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96 |
Volltextveröffentlichungen
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Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen - Verwertung eines Zeugnisses vom Hörensagen
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 12.12.1995 - 1 KLs 8/95
- BGH, 23.05.1996 - 1 StR 278/96
- BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1997, 999
- NStZ 1997, 94
- StV 1997, 1
Wird zitiert von ... (21)
- BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
Verwaltungsprozeßrecht; Asylrecht
Insoweit hätte der Beweisantrag indessen - wie bereits ausgeführt - schon mangels Substantiierung der in das Wissen der Zeugen gestellten Tatsachen abgelehnt werden können; der Senat bemerkt außerdem, daß eine Ablehnung insoweit im Hinblick auf den Aufenthalt der Zeugen im Ausland auch unter den Voraussetzungen des entsprechend anzuwendenden § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO in Betracht gekommen wäre (vgl. BVerfG, Beschluß vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 - NJW 1997, 999 zur Verfassungsmäßigkeit des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO und BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - 4 StR 410/97 - NStZ 1998, 158 zur Notwendigkeit der Darlegung der für die Ablehnung wesentlichen Gesichtspunkte durch den Tatrichter). - BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
Völkermord vor deutschen Gerichten
Die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in §§ 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 StPO, die auch der Durchführung von Verfahren mit Auslandsbezug dienen, ist nicht zweifelhaft (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NJW 1997, S. 999). - BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
Fragerecht gegenüber Belastungszeugen
Bei der Beweiswürdigungslösung darf zwar auf den Vernehmungsrichter zurückgegriffen werden, allerdings sind dann - ähnlich wie beim anonymen Zeugen (grundlegend BGHSt 17, 382; vgl. zuletzt BGH NStZ 1998, 97; StV 1999, 7; NStZ 2000, 265;… BGHR StPO § 261 Uberzeugungsbildung 27; siehe auch BVerfG - Kammer - NJW 1997, 999 sowie BGHSt 45, 321: konventionswidrige Tatprovokation) - besonders strenge Beweis- und Begründungsanforderungen aufzustellen.
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08
Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom …
Der in den Vordergrund gestellten Sicherung der Gerechtigkeit durch Aufklärung des wahren Sachverhalts entspricht das Recht des Angeklagten, sich durch die Stellung von Beweisanträgen, die nur unter engen Voraussetzungen abgelehnt werden können, an der Aufklärung des Sachverhalts aktiv zu beteiligen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NJW 1997, S. 999 ).Müsste das Gericht allen Anträgen und Anregungen des Angeklagten auf weitere Sachaufklärung nachgehen, in denen ein konkreter Zusammenhang zur Wahrheitsermittlung nicht aufgezeigt ist, gewänne der Angeklagte einen Einfluss auf Umfang und Dauer des Verfahrens, der über das zu seiner Verteidigung Gebotene hinausginge und dazu führen könnte, dass die - auch im Interesse des Beschuldigten - rechtsstaatlich geforderte Beschleunigung des Strafverfahrens ernstlich gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NJW 1997, S. 999 ).
- BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00
Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung
Dies gilt für den Maßstab, der bei der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen im Allgemeinen von Verfassungs wegen anzulegen ist (vgl. z. B. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 62, 189 [192 f.]; 89, 1 [14 f.] und 95, 96 [127 f.]; stRspr), ebenso wie für die aus dem Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren abzuleitenden Anforderungen an die Zulässigkeit mittelbarer Beweisführung als Grundlage für eine strafgerichtliche Verurteilung (grundlegend BVerfGE 57, 250 [273 ff.];… vgl. ferner Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1988 - 2 BvR 301/88 - vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 - = NJW 1992, S. 168 = StV 1991, S. 449 f.;… vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93 - = NJW 1996, S. 448 f. = StV 1995, S. 561 f.; vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 - = NJW 1997, S. 999 f. = StV 1997, S. 1 ff. und - für Zivilverfahren - Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1994 - 1 BvR 1485/93 - = NJW 1994, S. 2347 f.). - BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08
Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von …
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 57, 250; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07-, juris;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 -, NJW 1992, S. 168;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93 -, NJW 1996, S. 448; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NJW 1997, S. 999;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245; BVerfGK 4, 72).Ein Beweisverbot, das den Willen und die Fähigkeit der Gerichte in Zweifel zöge, den genannten Grundsätzen der Beweiswürdigung den zutreffenden Stellenwert einzuräumen, ist von Verfassungs wegen hingegen regelmäßig nicht geboten (vgl. BVerfGE 57, 250 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 -, NJW 1992, S. 168;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93 -, NJW 1996, S. 448 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NJW 1997, S. 999;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ).
- BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der …
Das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt nicht (…BGHSt aaO S. 62;… BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 2, 3, 6; vgl. auch BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats] StV 1997, 1 ff.).Diesen Gedanken, der auch § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO zugrunde liegt, greift auch die Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis von § 244 Abs. 3 zu § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO auf (BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats] StV 1997, 1,2).
- BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 60; BGH NStZ 1994, 554; NStZ 1994, 593), die das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat (NJW 1997, 999 ), darf das Gericht unter den genannten Voraussetzungen seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese Ergebnisse zu würdigen wären; kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden. - BVerfG, 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03
Anforderungen an die Gründe eines nicht anfechtbaren Urteils im …
Erst wenn sich bei Berücksichtigung aller Umstände und nicht zuletzt der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeiten unzweideutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus diesem allgemeinen Prozessgrundrecht selbst konkrete Folgerungen für die Ausgestaltung des Strafverfahrens im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, StV 1997, S. 1 ). - BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; BVerfGG § 93 c, § 93 a, …
Erst wenn sich unter Berücksichtigung aller Umstände und nicht zuletzt der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeiten ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus diesem allgemeinen Prozessgrundrecht konkrete Forderungen für die Ausgestaltung des Strafverfahrens im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 77, 65 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NStZ 1997, S. 94 f.). - BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06
Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher …
- BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05
- BVerfG, 17.09.2004 - 2 BvR 2122/03
Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht bei Verwertung der …
- BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10
Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …
- BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08
- BGH, 11.08.1998 - 1 StR 306/98
StPO § 267, § 261
- VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1763/10
Ausweisung; PKK-Unterstützer
- VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10
(Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit …
- BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98
- BVerwG, 27.05.1997 - 8 B 63.97
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96
Zur Einbürgerung nach AuslG 1990 § 86; Anforderungen an den Ausweisungsgrund des …
