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   BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1306/02   

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https://dejure.org/2002,3050
BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1306/02 (https://dejure.org/2002,3050)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.2002 - 2 BvR 1306/02 (https://dejure.org/2002,3050)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 2 BvR 1306/02 (https://dejure.org/2002,3050)
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Durchsuchungsanordnung Bankschließfach

Art. 13 GG, Bankschließfach ist keine "Wohnung" im Sinne des Grundgesetzes;

Art. 2 GG, §§ 98, 102, 103 StPO, Anforderungen an die Bestimmtheit eines Durchsuchungsbeschlusses

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde - Beschwerdebefugnis - Hausrecht - Bankschließfächer - Beschlagnahme - Gehörsrüge - Substantiierung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1
    Durchsuchung von Bankschließfächern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1032 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1306/02
    Deshalb kann nicht entschieden werden, ob die angegriffenen Entscheidungen auf dem Verfassungsverstoß beruhen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 82, 236 ).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1306/02
    Er hat durch hinreichende tatsächliche Angaben über den Tatvorwurf und konkrete Kennzeichnung der zu beschlagnahmenden Beweismittel sicherzustellen, dass der Betroffene die Reichweite des Eingriffs ermessen und kontrollieren kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Mai 1976 - 2 BvR 294/76 -, NJW 1976, S. 1735 f.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1306/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88

    Grenzen für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1306/02
    Diese Angaben waren ohne Weiteres möglich und von Verfassungs wegen an sich geboten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 910/88 -, StV 1990, S. 483).
  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

    Für das Maß der erforderlichen Tatkonkretisierung können schließlich auch außerhalb des Durchsuchungsbeschlusses liegende Umstände, wie etwa die Kenntnis des Betroffenen vom Tatvorwurf, Bedeutung erlangen (vgl. BVerfGE 20, 163, 227; 42, 212, 222; 44, 353, 372; BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - 2 BvR 1306/02).
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