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   BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91   

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https://dejure.org/1992,3023
BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91 (https://dejure.org/1992,3023)
BVerfG, Entscheidung vom 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91 (https://dejure.org/1992,3023)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - 2 BvR 1307/91 (https://dejure.org/1992,3023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Berufungssumme in Zivilsachen bei bereits anhängigen Rechtsstreitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Beschwerdewert - Rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 253
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Beide Rechte gewährleisten keinen Instanzenzug (BVerfGE 1, 433 [437 f.]; 49, 329 [343]; 54, 143; 65, 76 [9O f.]; 83, 24 [31]), demnach auch keinen ungehinderten Zugang zu einem nach den Prozeßordnungen eröffneten Rechtsmittel.

    Änderungen des Prozeßrechts erfassen generell alle zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Verfahren; der Bürger kann nicht darauf vertrauen, daß es unverändert bleibt (BVerfGE 24, 33 [55]; 45, 272 [297]; 65, 76 [97 f.]).

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Beide Rechte gewährleisten keinen Instanzenzug (BVerfGE 1, 433 [437 f.]; 49, 329 [343]; 54, 143; 65, 76 [9O f.]; 83, 24 [31]), demnach auch keinen ungehinderten Zugang zu einem nach den Prozeßordnungen eröffneten Rechtsmittel.
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Beide Rechte gewährleisten keinen Instanzenzug (BVerfGE 1, 433 [437 f.]; 49, 329 [343]; 54, 143; 65, 76 [9O f.]; 83, 24 [31]), demnach auch keinen ungehinderten Zugang zu einem nach den Prozeßordnungen eröffneten Rechtsmittel.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Daß der gewählte Zeitpunkt hier Raum ließ für eine Ausnutzung prozessualer Gestaltungsmöglichkeiten seitens der Gerichte oder der Parteien und somit die Anwendung alten oder neuen Rechts von zahlreichen Umständen wie Arbeitsbelastung des angerufenen Gerichts, Schwierigkeit der Sache oder Notwendigkeit einer Beweisaufnahme abhing, war unvermeidlich und muß darum hingenommen werden; selbst die Gefahr eines Mißbrauchs begründet noch nicht die Verfassungswidrigkeit derartiger Bestimmungen (vgl. BVerfGE 47, 85 [98]).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Änderungen des Prozeßrechts erfassen generell alle zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Verfahren; der Bürger kann nicht darauf vertrauen, daß es unverändert bleibt (BVerfGE 24, 33 [55]; 45, 272 [297]; 65, 76 [97 f.]).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Für diese Differenzierung besteht jedoch wegen der für Revisionen vom Berufungsgericht noch zu treffenden Nebenentscheidungen nach § 546 ZPO und § 7 Abs. 1 EGZPO ein hinreichender sachlicher Grund; es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu beurteilen, ob der Gesetzgeber damit die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 4, 144 [155]; 68, 237 [250]; 71, 255 [271]; 81, 156 [205 f.]).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Beide Rechte gewährleisten keinen Instanzenzug (BVerfGE 1, 433 [437 f.]; 49, 329 [343]; 54, 143; 65, 76 [9O f.]; 83, 24 [31]), demnach auch keinen ungehinderten Zugang zu einem nach den Prozeßordnungen eröffneten Rechtsmittel.
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Beide Rechte gewährleisten keinen Instanzenzug (BVerfGE 1, 433 [437 f.]; 49, 329 [343]; 54, 143; 65, 76 [9O f.]; 83, 24 [31]), demnach auch keinen ungehinderten Zugang zu einem nach den Prozeßordnungen eröffneten Rechtsmittel.
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Für diese Differenzierung besteht jedoch wegen der für Revisionen vom Berufungsgericht noch zu treffenden Nebenentscheidungen nach § 546 ZPO und § 7 Abs. 1 EGZPO ein hinreichender sachlicher Grund; es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu beurteilen, ob der Gesetzgeber damit die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 4, 144 [155]; 68, 237 [250]; 71, 255 [271]; 81, 156 [205 f.]).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Für diese Differenzierung besteht jedoch wegen der für Revisionen vom Berufungsgericht noch zu treffenden Nebenentscheidungen nach § 546 ZPO und § 7 Abs. 1 EGZPO ein hinreichender sachlicher Grund; es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu beurteilen, ob der Gesetzgeber damit die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 4, 144 [155]; 68, 237 [250]; 71, 255 [271]; 81, 156 [205 f.]).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Die Überschreitung der Dreiwochenfrist - im schriftlichen Verfahren allerdings zu bemessen vom Ende der eingeräumten Schriftsatzfrist bis zur Urteilsverkündung -, die aus dienstlichen Gründen, zunächst zum Zwecke einer Nachberatung, erfolgte, hält sich noch in dem Rahmen, den § 310 Abs. 1 Satz 2 ZPO vorgibt (vgl. BVerfG Beschluß vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1307/91 = NJW-RR 1993, 253).
  • OVG Thüringen, 04.11.2015 - 2 EO 70/15

    Zur Anwendung der Übergangsbestimmung des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und der

    Betroffene Einfluss darauf nehmen können muss, unter welche rechtliche Ordnung sein Fall zu subsumieren ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 12 Me 78/15 - juris; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1307/91 - Kammerbeschluss vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 -, jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - L 4 KR 4407/08
    Dies gilt auch dann, wenn während eines anhängigen Rechtsstreits die Berufungssumme - wie hier von EUR 500, 00 auf EUR 750, 00 - erhöht wird (so ausdrücklich BVerfG, Kammerbeschluss vom 05. Juni 1992 - 2 BvR 1307/91 = NJW-RR 1993, 253).
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