Rechtsprechung
   BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 168 c Abs. 2 StPO
    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende Konfrontationsmöglichkeit; besonders vorsichtige Beweiswürdigung); kein Anwesenheitsrecht von Beschuldigten und Verteidiger bei polizeilichen und richterlichen Vernehmungen von Mitbeschuldigten im Ermittlungsverfahren.

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
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  • NWB SteuerXpert START

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Verwertung von polizeilichen Zeugenvernehmungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 8, 355
  • NJW 2007, 204



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08  

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Mit der Selbstbelastungsfreiheit wäre es unvereinbar, dem Staat die Pflicht aufzuerlegen, die Aussagebereitschaft einer verweigerungsberechtigten Auskunftsperson fortlaufend zu prüfen und schon auf diese Weise auf deren Willensentschließung einzuwirken (vgl. BVerfG NJW 2007, 204, 206).

    b) Die Nichtgewährung des Konfrontationsrechts, die aus den vorgenannten Gründen auf einem relevanten Grund (vgl. BVerfG NJW 2007, 204) beruht, hat das Landgericht im Übrigen, wie der Generalbundesanwalt im Einzelnen zutreffend dargelegt hat, im Rahmen der Beweiswürdigung ausreichend kompensiert.

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08  

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Das Recht, Beweisanträge zu stellen, ist verfassungsrechtlich etabliert und umfasst einen Anspruch auf Beweisteilhabe (BVerfG - Kammer - NJW 2001, 2245, 2246 und 2007, 204, 205).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07  

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen);

    Prüfungsmaßstab ist insoweit das Recht auf ein faires Verfahren in seiner Ausprägung als Konfrontationsrecht des Beschuldigten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ; jeweils m.w.N.).

    Verfassungsrechtlich ist diese "Beweiswürdigunglösung" angesichts der für die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zentralen Bedeutung der Idee der Gerechtigkeit, an der sie sich orientiert und an der sich jedwede Rechtspflege messen lassen muss (vgl. BVerfGE 33, 367 ; BVerfGK 1, 145 ), nicht zu beanstanden (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ).

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  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08  

    Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine;

    Das Landgericht war sich bei seiner Würdigung der gegenüber Dritten gemachten Angaben der H. S. über eine unmittelbare Tatausführung des Angeklagten E. des geringeren Beweiswertes der nur zur Verfügung stehenden mittelbaren Belastungen bewusst, der aus dem Fehlen der Möglichkeit konfrontativer Befragung nach deren Berufung auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO resultierte (UA S. 41; vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2007, 204, 206 f.; BGH NJW 2000, 3505, 3510, insoweit teilweise nicht in BGHSt 46, 93 abgedruckt; BGHSt 51, 150, 157 Rdn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11  

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Nach der zum Strafrecht entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen die Angaben des Gewährsmanns regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach Überzeugung des Fachgerichts wichtige, ihrerseits beweiskräftig festgestellte Gesichtspunkte bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 -BVerfGE 57, 250, 292 ff.; BVerfG , Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93 - NJW 1996, 448; BVerfG , Beschluss vom 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05 - NJW 2007, 204).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06  

    Verfassungsmäßigkeit einer Zeugenvernehmung unter optischer und akustischer

    Das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Angeklagten unter anderem, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.11.2009 - 5 StR 448/09  

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unvollständige Würdigung festgestellter

    Die hinsichtlich der ersten Tat wegen der - wenn auch von der Justiz keineswegs verschuldeten - nicht möglich gewesenen konfrontativen Befragung des einzigen Belastungszeugen gebotene besonders sorgfältige und kritische Beweiswürdigung (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2007, 204, 206; BGHSt 51, 150, 157 Tz. 26; 47, 220, 223 f.; 45, 203, 208) hat das Landgericht zwar nicht ausdrücklich mit Blick auf das fehlende Konfrontationsrecht vorgenommen.
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10  

    Anwaltliches Beistandsrecht gegenüber Mandanten bei präventiv-polizeilichen

    Aus der so verstandenen Vorwirkung können sich deshalb etwa behördliche Dokumentationspflichten ergeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.2011 - 2 BvR 882/09 -, juris, Rn. 67), aber keine generelle Pflicht der Behörde, bei (präventiv-)polizeilichen Verfahrenshandlungen stets einen anwaltlichen Beistand des Betroffenen zum Schutz der Verfahrensrechte des Mandanten oder zur Verhinderung behördlicher Übergriffe zuzulassen (vgl. zum Strafverfahren BVerfG, Beschl. v. 5.7.2006 - 2 BvR 1317/05 -, NVwZ 2007, 204 f., m. w. N.).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07  

    Faires Verfahren (Konfrontationsrecht; Fragerecht; Berücksichtigung der EMRK);

    a) Das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Angeklagten unter anderem, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 20.12.2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 5.7. 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ; jeweils m.w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 28 U 138/07  

    Anwaltshaftung: Kein unbeschränktes Mandat bei überschlägigem

    Die Parteien sind kein bloßes Objekt des Verfahrens, sondern sie sollen vor einer Entscheidung, die ihre Rechte betreffen, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfG in NJW 2007, 204 [205 sub IV.1.a. zum Strafverfahren]; BVerfG in NJW 2002, 1334 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10  

    Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10  
  • OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11  

    Anwesenheitsrecht des Verteidigers eines Mitbeschuldigten bei Vernehmungen eines

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