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   BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07   

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BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07 (https://dejure.org/2008,1314)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07 (https://dejure.org/2008,1314)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 2008 - 2 BvR 1321/07 (https://dejure.org/2008,1314)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch die unterlassene Anrufung des EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art 234 EG - zur Auslegung europäischen Gemeinschaftsrechts bei Fragen der Bestandskraft gemeinschaftsrechtswidriger belastender Verwaltungsakte

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Vorlage von Fragen zur Durchbrechung der Bestandskraft gemeinschaftsrechtswidriger belastender Verwaltungsakte an den Europäischen Gerichtshof; Umsatzsteuerpflicht der Veranstaltung oder des Betriebs von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten aller Art in ...

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 234; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Verfassungsmäßigkeit einer unterbliebenen Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

  • datenbank.nwb.de

    Missachtung der Vorlagepflicht an den EuGH verletzt Recht auf gesetzlichen Richter; Bestandsdurchbrechung gemeinschaftsrechtswidriger Verwaltungsakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 217
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die Frage der Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch unterbliebene Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

    Es stellt einen Entzug des gesetzlichen Richters dar, wenn ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 Abs. 3 EG nicht nachkommt (BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (BVerfGE 82, 159 ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfGE 82, 159 ).

  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07
    Der Beschwerdeführerin stehe auch kein auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Ciola (EuGH, Urteil vom 29. April 1999, Rs. C-224/97, Slg. 1999, S. 1-2517) zu stützender Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch zu.

    Schließlich sei es eindeutig vorzugswürdig, von einer Verallgemeinerungsfähigkeit der Ciola-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29. April 1999, a.a.O.) auszugehen.

    Es ist folglich auch nicht unvertretbar anzunehmen, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Ciola (Urteil vom 29. April 1999, a.a.O.) keine verallgemeinerungsfähigen Aussagen über die Unanwendbarkeit gemeinschaftsrechtswidriger Verwaltungsakte enthält, sondern maßgeblich auf der Besonderheit des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union beruht.

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07
    Zur Begründung der Ablehnung einer Vorlage legte er dar, im Umkehrschluss aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Kühne und Heitz (EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004, Rs. C-453/00, Slg. 2004, S. 1-837) folge, dass die Aufhebung eines gemeinschaftsrechtswidrigen belastenden bestandskräftigen Verwaltungsakts nur in Betracht komme, wenn sie durch eine nationale Regelung ermöglicht werde.

    Insbesondere seien die vom Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache Kühne und Heitz (Urteil vom 13. Januar 2004, a.a.O.) aufgestellten Voraussetzungen für eine Durchbrechung der Bestandskraft nicht abschließend.

    Insbesondere ist bislang unklar, welche Bedeutung der von dem Europäischen Gerichtshof in der Kühne und Heitz-Entscheidung aufgestellten Voraussetzung zukommt, dass die Behörde nach nationalem Recht befugt sein müsse, die Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen (Urteil vom 13. Januar 2004, a.a.O., Rn. 28).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die Frage der Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch unterbliebene Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

    Es stellt einen Entzug des gesetzlichen Richters dar, wenn ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 Abs. 3 EG nicht nachkommt (BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die Frage der Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch unterbliebene Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

    Es stellt einen Entzug des gesetzlichen Richters dar, wenn ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 Abs. 3 EG nicht nachkommt (BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07
    Denn der Europäische Gerichtshof erkennt die Funktion der Bestandskraft als Instrument der Rechtssicherheit grundsätzlich an (EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1976, Rs. C-33/76 ? Rewe ?, Slg. 1976, S. 1-1989, Rn. 5).
  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07
    Dementsprechend orientiert er sich auch in einer neueren Entscheidung zur Frage der Bestandskraftdurchbrechung gemeinschaftsrechtswidriger Verwaltungsakte an den in der Rechtssache Kühne und Heitz aufgestellten Voraussetzungen (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008, Rs. C-2/06 ? Kempter ?, EuZW 2008, S. 148 , Rn. 39), zu denen die Rücknahmebefugnis nach nationalem Recht zählt.
  • BFH, 23.11.2006 - V R 67/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07
    das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. November 2006 - V R 67/05 -.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG bezeichneten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • EuGH, 21.01.1976 - 40/75

    Produits Bertrand / Kommission

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07
    Denn der Europäische Gerichtshof erkennt die Funktion der Bestandskraft als Instrument der Rechtssicherheit grundsätzlich an (EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1976, Rs. C-33/76 ? Rewe ?, Slg. 1976, S. 1-1989, Rn. 5).
  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

    dd) Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. September 2008  2 BvR 1321/07 (Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2009, 60) ergibt sich ebenfalls nichts anderes.
  • BGH, 17.01.2019 - III ZR 209/17

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Verstoß der Bundesrepublik Deutschland

    Das gilt insbesondere für die Annahme, dass die Behörde nach nationalem Recht befugt sein müsse, den sich im Nachhinein als unionsrechtswidrig erweisenden Hoheitsakt zurückzunehmen (BVerfG, NVwZ 2012, 1033, 1034 unter Bezugnahme auf BVerfG, UR 2008, 884, 886).

    Die Befugnis zur Rücknahme nach nationalem Recht gemäß der Kühne & Heitz-Entscheidung und der Grundsatz der Effektivität waren auch Gegenstand der weiteren, vom Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 1. April 2011 in Bezug genommenen Entscheidungen (BFHE 230, 504 Rn. 42 ff; BFHE 216, 357, 362 f [vgl. dazu BVerfG, UR 2008, 884: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen]).

  • BFH, 22.05.2017 - V B 133/16

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten -

    Die zu einem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 GG führende Verletzung gegen die unionsrechtliche Vorlagepflicht liegt außerdem erst bei einer willkürlichen Außerachtlassung der Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH vor, d.h. wenn der Verzicht auf eine Vorlage bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG-Beschlüsse vom 4. September 2008  2 BvR 1321/07, HFR 2009, 189, Rz 10; vom 31. Mai 1990  2 BvL 12/88, 2 BvL 13/88, 2 BvR 1436/87, BVerfGE 82, 159, Rz 136 ff., 143 ff.; vom 9. November 1987  2 BvR 808/82, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1456, Rz 6 und 11; ebenso BFH-Beschluss vom 1. September 2016 V S 24/16, BFH/NV 2017, 49, Rz 6 f.).
  • BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 640/11

    Durchbrechung der Bestandskraft bei unionsrechtswidrigen Steuerbescheiden

    In diesem Urteil hatte sich der Bundesfinanzhof mit den Rechtsfragen zur Durchbrechung der Bestandskraft bei unionsrechtswidrigen Steuerbescheiden eingehend auseinandergesetzt und hierbei den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. September 2008 - 2 BvR 1321/07 - (BVerfGK 14, 217) vertretbar gewürdigt.

    Aus dem Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, in welchem die Vertretbarkeit der damaligen Auffassung des Bundesfinanzhofs in gleicher Weise ausdrücklich bejaht und näher begründet wurde (BVerfGK 14, 217 ), ist keine verfassungsrechtliche Pflicht des Bundesfinanzhofs zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof abzuleiten.

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7296/05

    Keine Korrektur bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide betreffend

    Auch das Bundesverfassungsgericht - BVerfG - habe mit seinem Beschluss vom 04.09.2008, 2 BvR 1321/07, die Frage der Durchbrechung der Bestandskraft gemeinschaftsrechtswidriger Verwaltungsakte als ungeklärt angesehen.

    Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob tatsächlich unklar ist, welche Bedeutung der vom EuGH aufgestellten Voraussetzung zukommt, dass die Behörde nach nationalem Recht befugt sein müsse, die Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen, wie es das BVerfG (Beschluss vom 04.09.2008, 2 BvR 1321/07, UR 2008, 884) ohne nähere weitere Ausführungen in einem obiter dictum ausgeführt hat.

  • BFH, 24.08.2017 - V R 11/17

    Zur Subsidiarität der Feststellungsklage bei Zweifeln an der örtlichen

    bb) Im Übrigen kommt eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) nur bei willkürlichen Verstößen in Betracht, d.h. wenn bei verständiger Würdigung der das GG bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. September 2008  2 BvR 1321/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 189; vom 9. November 1987  2 BvR 808/82, Bayerisches Verwaltungsblatt 1989, 595; BFH-Beschlüsse vom 1. September 2016 V S 24/16, BFH/NV 2017, 49; in BFH/NV 2008, 1501).
  • BGH, 27.01.2011 - III ZB 97/09

    Kostenerstattungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland für 2

    Das Bundesverfassungsgericht hätte sich darauf zurückziehen können, dass im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde insoweit nur ein Willkür- beziehungsweise Evidenzmaßstab gelte (vgl. z.B. BVerfGE 82, 159, 194 ff; Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 1321/07, juris Rn. 10 f).
  • BFH, 16.09.2010 - V R 51/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine

    dd) Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. September 2008  2 BvR 1321/07 (Deutsches Steuerrecht/ Entscheidungsdienst 2009, 62) ergibt sich ebenfalls nichts anderes.
  • BFH, 16.09.2010 - V R 49/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

    dd) Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. September 2008  2 BvR 1321/07 (Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2009, 62) ergibt sich ebenfalls nichts anderes.
  • BFH, 16.09.2010 - V R 46/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

    dd) Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. September 2008  2 BvR 1321/07 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 62) ergibt sich ebenfalls nichts anderes.
  • BFH, 16.09.2010 - V R 48/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

  • BFH, 01.09.2016 - V S 24/16

    Zur Anhörungsrüge beim Verstoß des BFH gegen die Verpflichtung zur Vorlage an den

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 1 K 1345/13

    Zum Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids nach § 18 Abs. 1 Satz

  • OVG Hamburg, 14.05.2009 - 4 Bf 185/07

    Rechtskraft eines Urteils; erfolglose Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakt;

  • BFH, 16.09.2010 - V R 52/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine

  • BFH, 03.12.2010 - V B 29/10

    Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2659/07

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der Entscheidung

  • BFH, 03.08.2010 - XI B 104/09

    Weder Nichtigkeit noch Steuererlass bei unionsrechtswidriger Festsetzung der

  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 82/09

    Keine Änderung europarechtswidriger, bestandskräftiger Bescheide

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3432/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • BFH, 15.06.2009 - I B 230/08

    Keine Änderbarkeit des Steuerbescheids wegen rechtswidrig unterlassener

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2174/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der

  • BFH, 14.02.2011 - XI B 32/10

    Kein Steuererlass bei späterer Rechtsprechungsänderung - Voraussetzungen der

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2022/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09

    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage für eine im EU-Ausland belegene und

  • FG Schleswig-Holstein, 25.03.2010 - 4 K 29/10

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide wegen der Steuerfreiheit von

  • BFH, 26.11.2010 - V B 59/10

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkannter fehlerhafter

  • BFH, 16.12.2010 - V B 66/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26. 11. 2010 V B 59/10 -

  • FG Münster, 17.09.2009 - 5 K 327/09

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2447/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • BFH, 27.11.2007 - V B 171/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Hinweis auf anhängige Verfassungsbeschwerde

  • FG Münster, 15.06.2010 - 15 K 5312/07

    Frage der Qualifizierung einer USt-Steuerberechnung als Bescheid; Nichtigkeit

  • BFH, 28.12.2010 - XI B 33/10

    Besteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08

    Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO bei unwirksamer Prüfungsanordnung gegenüber

  • BFH, 04.09.2009 - IV K 1/09

    Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Nichtvorlage an den EuGH

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2448/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • KG, 24.06.2011 - 9 U 233/10

    Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Schadensersatzanspruch eines

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3522/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3521/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

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