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   BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87   

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https://dejure.org/1988,225
BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87 (https://dejure.org/1988,225)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87 (https://dejure.org/1988,225)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 (https://dejure.org/1988,225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Reichweite der Rechtsschutzgarantie und des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im Planfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutz - Verwaltungsverfahren - Beamtenrecht - Funktionsvorbehalt - Rechtliches Gehör - Beweisantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1773 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 523
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Die Ausgestaltung des dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgelagerten Verwaltungsverfahrens wird von Art. 19 Abs. 4 GG nur erfaßt, wenn es so angelegt ist, daß es den gerichtlichen Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert (BVerfGE 61, 82 (110)).

    Die Vorwirkungen des Art. 19 Abs. 4 GG haben nur dann Einfluß auf die Gestaltung des dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgelagerten Verwaltungsverfahrens, wenn dadurch der gerichtliche Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert wird (BVerfGE 61, 82 (110)).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Diese Vorschrift verwehrt es den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt zu lassen (st. Rspr.; BVerfGE 21, 191 (194); 22, 267 (273); zuletzt BVerfGE 70, 93 (100); 70, 288 (294)).
  • BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57

    Mandatsverlust

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Der Hinweis des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG , § 90 BVerfGG auf Art. 33 GG macht diese Bestimmung nicht in ihrem ganzen Umfang zur Grundlage einer Beschwerdebefugnis, sondern verweist nur insoweit auf Art. 33 GG , als dort in ähnlicher Weise wie in den übrigen zitierten Artikeln des Grundgesetzes Individualrechte garantiert werden (BVerfGE 6, 445 (448); 8, 1 (11); 11, 102 (103)).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Art. 33 Abs. 4 GG beinhaltet kein Recht des Einzelnen (BVerfGE 6, 376 (385)), sondern regelt in dem "Funktionsvorbehalt" eine objektiv-rechtliche Verfassungsregelung.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Diese Vorschrift verwehrt es den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt zu lassen (st. Rspr.; BVerfGE 21, 191 (194); 22, 267 (273); zuletzt BVerfGE 70, 93 (100); 70, 288 (294)).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Prozeß Beteiligten jedoch keinen Anspruch darauf, daß das Gericht Tatsachen erst beschafft (BVerfGE 63, 45 (60)) oder von sich aus erst ermittelt.
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Diese Vorschrift verwehrt es den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt zu lassen (st. Rspr.; BVerfGE 21, 191 (194); 22, 267 (273); zuletzt BVerfGE 70, 93 (100); 70, 288 (294)).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann feststellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, daß das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 54, 86 (92)).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Diese Vorschrift verwehrt es den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt zu lassen (st. Rspr.; BVerfGE 21, 191 (194); 22, 267 (273); zuletzt BVerfGE 70, 93 (100); 70, 288 (294)).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Der Hinweis des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG , § 90 BVerfGG auf Art. 33 GG macht diese Bestimmung nicht in ihrem ganzen Umfang zur Grundlage einer Beschwerdebefugnis, sondern verweist nur insoweit auf Art. 33 GG , als dort in ähnlicher Weise wie in den übrigen zitierten Artikeln des Grundgesetzes Individualrechte garantiert werden (BVerfGE 6, 445 (448); 8, 1 (11); 11, 102 (103)).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob und gegebenenfalls inwieweit Art. 33 Abs. 4 GG für sich genommen einen subjektiv-rechtlichen Gehalt aufweist (verneinend BVerfGE 6, 376 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 -, juris, Rn. 9; offenlassend BVerfGE 35, 79 ).
  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

    Sie garantiert lediglich institutionell das Strukturprinzip, dass hoheitsrechtliche Befugnisse in der Regel durch Beamte wahrgenommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 - NVwZ 1988, 523).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Das dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) entspringende Willkürverbot ist verletzt, wenn ein Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt worden ist und die Zurückweisung des Beweisantrags unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 [73 f.]; BVerfG, NVwZ 1988, S. 523 [524 rechte Spalte Mitte]).
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