Rechtsprechung
   BVerfG, 09.07.2008 - 2 BvR 1336/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35599
BVerfG, 09.07.2008 - 2 BvR 1336/08 (https://dejure.org/2008,35599)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.2008 - 2 BvR 1336/08 (https://dejure.org/2008,35599)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 2 BvR 1336/08 (https://dejure.org/2008,35599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,35599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 32 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 7; VwGO § 80 Abs. 5; GG Art. 2 Abs. 2; AsylVfG § 36 Abs. 4; GG Art. 16 a Abs. 4; AufenthG § 60 Abs. 2 - 7; AsylVfG § 18 a
    Verfahrensrecht, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde, einstweilige Anordnung, Folgenabwägung, Sachaufklärungspflicht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 2 BvR 1336/08
    Art. 16a Abs. 4 GG modifiziert insoweit die Rechtsschutzgarantien aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG kommt in Fällen, in denen das Bundesamt den Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat, kaum in Betracht (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 2 BvR 1336/08
    Insbesondere bedarf es näherer Klärung, ob das Verwaltungsgericht den namentlich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergehenden Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris) hinsichtlich der durch den Antragsteller geltend gemachten Rückkehrgefährdungen gerecht geworden ist.
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 2 BvR 1336/08
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 2 BvR 1336/08
    Insbesondere bedarf es näherer Klärung, ob das Verwaltungsgericht den namentlich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergehenden Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris) hinsichtlich der durch den Antragsteller geltend gemachten Rückkehrgefährdungen gerecht geworden ist.
  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 2 BvR 1336/08
    Insbesondere bedarf es näherer Klärung, ob das Verwaltungsgericht den namentlich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergehenden Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris) hinsichtlich der durch den Antragsteller geltend gemachten Rückkehrgefährdungen gerecht geworden ist.
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 2 BvR 1336/08
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 2 BvR 1336/08
    Insbesondere bedarf es näherer Klärung, ob das Verwaltungsgericht den namentlich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergehenden Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris) hinsichtlich der durch den Antragsteller geltend gemachten Rückkehrgefährdungen gerecht geworden ist.
  • BVerfG, 03.09.2008 - 2 BvR 1794/08

    Einstweilige Untersagung der Zurückweisung nach Sri Lanka - zur Folgenabwägung

    Jedenfalls wenn es - wie hier - an der im Kern übereinstimmenden Grundlage für die Entscheidung von Bundesamt und Verwaltungsgericht fehlt, weil im verwaltungsgerichtlichen Verfahren andere Umstände im Mittelpunkt der Erwägungen stehen als vor dem Bundesamt, ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2008 - 2 BvR 1336/08).

    Da aber selbst bei einem Erfolg der Verfassungsbeschwerde nur die Aufhebung der angegriffenen Beschlüsse und eine Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht in Betracht kommt, kann der Beschwerdeführer auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung in der Sache (hier: Einreise in das Bundesgebiet) nicht erhalten (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2008 - 2 BvR 1336/08).

  • VG Stuttgart, 11.12.2018 - A 2 K 10728/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    a) Der Ablehnung der Asyl- (Art. 16a GG) und der Flüchtlingsanerkennung (§ 3 AsylG) als offensichtlich unbegründet (§ 30 AsylG) begegnen keine ernstlichen Zweifel (Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG; § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylG; zum Entscheidungsmaßstab vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166; Beschl. v. 09.07.2008 - 2 BvR 1336/08 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht