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   BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76, 2 BvR 268/76   

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BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76, 2 BvR 268/76 (https://dejure.org/1978,5)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.1978 - 2 BvR 134/76, 2 BvR 268/76 (https://dejure.org/1978,5)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76, 2 BvR 268/76 (https://dejure.org/1978,5)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Gemeindeparlamente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung von Wahlvorschriften für die Bezirksvertretungen der kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschriften

Papierfundstellen

  • BVerfGE 47, 253
  • NJW 1978, 1967
  • DVBl 1978, 436
 
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Wird zitiert von ... (198)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
    Beides ist mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 3, 45 [51]; 7, 63 [72]).

    Daß der Wähler dabei an starre Listen gebunden ist, ist unter dem Blickpunkt der Unmittelbarkeit der Wahl unbedenklich, weil das Wahlergebnis auch in einem solchen Fall allein von seiner im Wahlakt bekundeten Willensentscheidung abhängig bleibt (vgl. BVerfGE 3, 45 [49 ff.]; 7, 63 [68 f.]; 21, 355).

    Die Wahlfreiheit besteht zunächst darin, daß jeder Wähler sein Wahlrecht frei, d. h. ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausüben kann (BVerfGE 7, 63 [69]).

    Die Einführung der Wahl mit gebundenen Listen hält sich jedoch noch im Rahmen der dem Gesetzgeber anvertrauten näheren Ausgestaltung des Wahlrechts (BVerfGE 7, 63 [69 f.]).

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvL 67/52

    Nachrückende Ersatzleute

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
    Beides ist mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 3, 45 [51]; 7, 63 [72]).

    Daß der Wähler dabei an starre Listen gebunden ist, ist unter dem Blickpunkt der Unmittelbarkeit der Wahl unbedenklich, weil das Wahlergebnis auch in einem solchen Fall allein von seiner im Wahlakt bekundeten Willensentscheidung abhängig bleibt (vgl. BVerfGE 3, 45 [49 ff.]; 7, 63 [68 f.]; 21, 355).

    Daß die Gewählten selbst durch die Nichtannahme der Wahl oder einen späteren Rücktritt auf die Zusammensetzung der Bezirksvertretung Einfluß nehmen können, liegt in der Natur der Sache und begründet deshalb ebenfalls keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl (BVerfGE 3, 45 [50]).

  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
    Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch im Rahmen der im Hinblick auf Art. 3 GG zulässigen Verfassungsbeschwerden von Amts wegen weiter prüfen, ob kommunalrechtliche Bestimmungen über das Wahlrecht noch in anderer Hinsicht gegen objektives Verfassungsrecht verstoßen (vgl. BVerfGE 6, 376 [384]; 13, 1 [17]).

    Da Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze nach § 93 Abs. 2 BVerfGG nur binnen Jahresfrist seit dem Inkrafttreten erhoben werden können, ist das Rechtsschutzinteresse weiter zu bejahen (vgl. BVerfGE 13, 1 [11 f.]).

    Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl besagt, daß jedermann sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise soll ausüben können (BVerfGE 12, 73 [77]; 13, 1 [12]; ständige Rechtsprechung).

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 1/67

    Verfassungsmäßigkeit des Systems der personalisierten Verhältniswahl

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
    Daß der Wähler dabei an starre Listen gebunden ist, ist unter dem Blickpunkt der Unmittelbarkeit der Wahl unbedenklich, weil das Wahlergebnis auch in einem solchen Fall allein von seiner im Wahlakt bekundeten Willensentscheidung abhängig bleibt (vgl. BVerfGE 3, 45 [49 ff.]; 7, 63 [68 f.]; 21, 355).

    Es ist verfassungsrechtlich zulässig, daß die Wahl eines Bewerbers von der Mitwahl weiterer Bewerber abhängig gemacht wird (BVerfGE 21, 355 ).

  • BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61

    Wahlgebietsgröße

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
    Dies gilt auch für das Kommunalwahlrecht (BVerfGE 6, 104 [111 f.]; 6, 121 [130]; 11, 266 [277]; 13, 243 [247]).

    Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl erfordert indes nicht, die im Hinblick auf den beschränkten Aufgabenkreis der Bezirksvertretung begrenzte Anzahl der Bezirksvertreter weiter zu erhöhen (vgl. BVerfGE 13, 243 [247]).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvR 6/56

    Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
    Kommunalwahlgesetze sind jedoch von jedermann unter Berufung auf eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 GG mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, sofern die Beschwerdeführer von diesen Gesetzen unmittelbar, selbst und gegenwärtig betroffen sind (vgl. BVerfGE 6, 121 [128]; ständige Rechtsprechung).

    Dies gilt auch für das Kommunalwahlrecht (BVerfGE 6, 104 [111 f.]; 6, 121 [130]; 11, 266 [277]; 13, 243 [247]).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
    Beim Verhältniswahlrecht führt die Formalisierung der Wahlrechtsgleichheit darüber hinaus dazu, daß nicht nur der gleiche Zählwert, sondern grundsätzlich auch der gleiche Erfolgswert gewährleistet sein muß (BVerfGE 1, 208 [244 f.]; 6, 104 [111]; ständige Rechtsprechung).

    Dies gilt auch für das Kommunalwahlrecht (BVerfGE 6, 104 [111 f.]; 6, 121 [130]; 11, 266 [277]; 13, 243 [247]).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
    Beim Verhältniswahlrecht führt die Formalisierung der Wahlrechtsgleichheit darüber hinaus dazu, daß nicht nur der gleiche Zählwert, sondern grundsätzlich auch der gleiche Erfolgswert gewährleistet sein muß (BVerfGE 1, 208 [244 f.]; 6, 104 [111]; ständige Rechtsprechung).

    Der Gesetzgeber darf zwar im Hinblick auf die staatspolitischen Gefahren einer übermäßigen Parteienzersplitterung eine 5%-Sperrklausel statuieren (BVerfGE 1, 208 [248 f.]; ständige Rechtsprechung).

  • BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63

    EWG-Recht

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
    Die gesamten Vorschriften über die Bezirksverfassung in den kreisfreien Städten wären nur dann für nichtig zu erklären, wenn sich aus ihrem Sinn ergäbe, daß die übrigen Bestimmungen ohne den nichtigen Teil keine selbständige Bedeutung hätten oder wenn die verfassungswidrigen Vorschriften Teil einer Gesamtregelung wären, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlören, nähme man einen ihrer Bestandteile heraus (BVerfGE 22, 134 [152]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
    Zur Wahlfreiheit gehört auch ein grundsätzlich freies Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten (BVerfGE 41, 399 [417]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1965 - III A 1126/65
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60

    Inkompatibilität/Kommunalbeamter

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die

  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.1975 - VerfGH 13/74
  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten

    Aus der Gewährleistung allgemeiner, unmittelbarer, freier und gleicher Wahl in Art. 38 Abs. 1 GG folgt die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers, ein Wahlverfahren zu schaffen, in dem der Wähler vor dem Wahlakt erkennen kann, welche Personen sich um ein Abgeordnetenmandat bewerben und wie sich die eigene Stimmabgabe auf Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerber auswirken kann (BVerfGE 47, 253 ; 95, 335 ; 121, 266 ).

    Zudem verbietet der Grundsatz der Wahlfreiheit eine Gestaltung des Wahlverfahrens, die die Entschließungsfreiheit des Wählers in einer innerhalb des gewählten Wahlsystems vermeidbaren Weise verengt (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 95, 335 ).

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Lissabon

    38 Abs. 1 und Abs. 2 GG gewährleistet das subjektive Recht, an der Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages teilzunehmen (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 89, 155 ).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    545 bb) Der Grundsatz der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) erfordert daneben, dass sich alle Akte der Ausübung der Staatsgewalt auf den Willen des Volkes zurückführen lassen (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 47, 253 ; 77, 1 ; 83, 60 ; 93, 37 ; 107, 59 ).

    Erforderlich ist eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 52, 95 ; 77, 1 ; 93, 37 ; 107, 59 ).

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