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   BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05   

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https://dejure.org/2005,10477
BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05 (https://dejure.org/2005,10477)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05 (https://dejure.org/2005,10477)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 2005 - 2 BvR 1345/05 (https://dejure.org/2005,10477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zur Prüfung eines Verfassungsverstoßes durch das Bundesverfassungsgericht ohne vollständige Kenntnis der Feststellungen in der Ausgangsentscheidung

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 356 a; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 92 § 23 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.10.2006)

    Technische Ermittlung von Mobilfunkdaten // Polizei darf "IMSI-Catcher" einsetzen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05
    Ob sich das Oberlandesgericht eine allein dem Tatrichter obliegende Entscheidung angemaßt hat oder nur die - von den Fachgerichten in Ausnahmefällen teilweise für zulässig gehaltene (vgl. BGHSt 36, 277 ; BGH, NJW 2002, S. 3415 ; dagegen BGHSt 48, 77 ; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 364 ) - Behebung eines Subsumtionsfehlers vorliegt, kann das Bundesverfassungsgericht ohne vollständige Kenntnis der Feststellungen in der Ausgangsentscheidung nicht hinreichend beurteilen.
  • OLG Koblenz, 10.08.1998 - 2 Ss 206/98

    Zur Einordnung als Unterschlagung bei der Benutzung einer

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05
    Ob sich das Oberlandesgericht eine allein dem Tatrichter obliegende Entscheidung angemaßt hat oder nur die - von den Fachgerichten in Ausnahmefällen teilweise für zulässig gehaltene (vgl. BGHSt 36, 277 ; BGH, NJW 2002, S. 3415 ; dagegen BGHSt 48, 77 ; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 364 ) - Behebung eines Subsumtionsfehlers vorliegt, kann das Bundesverfassungsgericht ohne vollständige Kenntnis der Feststellungen in der Ausgangsentscheidung nicht hinreichend beurteilen.
  • BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89

    Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05
    Ob sich das Oberlandesgericht eine allein dem Tatrichter obliegende Entscheidung angemaßt hat oder nur die - von den Fachgerichten in Ausnahmefällen teilweise für zulässig gehaltene (vgl. BGHSt 36, 277 ; BGH, NJW 2002, S. 3415 ; dagegen BGHSt 48, 77 ; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 364 ) - Behebung eines Subsumtionsfehlers vorliegt, kann das Bundesverfassungsgericht ohne vollständige Kenntnis der Feststellungen in der Ausgangsentscheidung nicht hinreichend beurteilen.
  • BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02

    "Kaffeefahrten"

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05
    Ob sich das Oberlandesgericht eine allein dem Tatrichter obliegende Entscheidung angemaßt hat oder nur die - von den Fachgerichten in Ausnahmefällen teilweise für zulässig gehaltene (vgl. BGHSt 36, 277 ; BGH, NJW 2002, S. 3415 ; dagegen BGHSt 48, 77 ; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 364 ) - Behebung eines Subsumtionsfehlers vorliegt, kann das Bundesverfassungsgericht ohne vollständige Kenntnis der Feststellungen in der Ausgangsentscheidung nicht hinreichend beurteilen.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05
    Danach sind über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05
    Schließlich hat der Beschwerdeführer nicht dargelegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs nach Erteilung des begehrten Hinweises vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 82, 236 ).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05
    Schließlich hat der Beschwerdeführer nicht dargelegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs nach Erteilung des begehrten Hinweises vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 82, 236 ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05
    Danach hat der Beschwerdeführer den die angebliche Verletzung enthaltenden Vorgang substantiiert darzulegen (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ).
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90

    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05
    Dass das Oberlandesgericht selbst die den Schuldspruch tragenden Feststellungen aufgrund einer eigenen Würdigung des Beweisergebnisses der Vorinstanz getroffen hätte (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NStZ 1991, S. 499 mit Anmerkung Foth, NStZ 1992, S. 444), ist hier angesichts der mitgeteilten Verletzungsfolgen und -handlungen auch nicht offensichtlich.
  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05
    Macht der Beschwerdeführer eine Gehörsverletzung geltend, zählt hierzu auch der Rechtsbehelf des § 356 a StPO (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 zu § 33 a StPO a.F.), dessen sich der Beschwerdeführer hier nicht bedient hat.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 11.05.1976 - 2 BvR 1027/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungenan die Ausgestaltung des

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