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   BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08   

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BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08 (https://dejure.org/2009,6768)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08 (https://dejure.org/2009,6768)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 2 BvR 1350/08 (https://dejure.org/2009,6768)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels zureichender, fristgerechter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Unzureichende Auseinandersetzung mit § 152b Abs 2 StGB als mittelbar gerügter Vorschrift

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des § 152b Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) gegen den verfassungsrechtlichen Schuldgrundsatz; Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    StGB § 152b Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß des § 152b Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) gegen den verfassungsrechtlichen Schuldgrundsatz; Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung in diesem Sinne gehört, dass der Beschwerdeführer sich mit Grundlagen und Inhalt gerichtlicher Entscheidungen auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 99, 84 ).

    Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen - innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG - in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 , 88, 40 ; 93, 266 ).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
    Die Androhung einer Strafe ist nur dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn dem Richter von Gesetzes wegen die Möglichkeit offen bleibt, bei der Subsumtion konkreter Fälle unter die abstrakte Norm zu einer schuldangemessenen Strafe zu kommen (BVerfGE 45, 187 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob den Strafgerichten nach dem Gesetz hierfür ein hinreichender Spielraum verbleibt (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2008 - 2 BvR 578/07 -, juris, Rn. 28 f.).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
    Darüber hinaus erfordert er, dass Tatbestand und Rechtsfolge gemessen an der Idee der Gerechtigkeit sachgerecht aufeinander abgestimmt sein müssen (vgl. bereits BVerfGE 25, 269 ; 50, 205 ).

    In dieser Ausprägung deckt sich das Schuldprinzip mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ) beziehungsweise stellt eine Konkretisierung des Übermaßverbots, insbesondere der Angemessenheitskontrolle, für den Bereich strafrechtlicher Sanktionen dar.

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
    Die Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 Satz 2 und § 92 BVerfGG substantiiert zu begründen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ).

    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung in diesem Sinne gehört, dass der Beschwerdeführer sich mit Grundlagen und Inhalt gerichtlicher Entscheidungen auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 99, 84 ).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
    Darüber hinaus erfordert er, dass Tatbestand und Rechtsfolge gemessen an der Idee der Gerechtigkeit sachgerecht aufeinander abgestimmt sein müssen (vgl. bereits BVerfGE 25, 269 ; 50, 205 ).
  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07

    Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat;

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
    Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob den Strafgerichten nach dem Gesetz hierfür ein hinreichender Spielraum verbleibt (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2008 - 2 BvR 578/07 -, juris, Rn. 28 f.).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
    Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen - innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG - in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 , 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
    Die Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 Satz 2 und § 92 BVerfGG substantiiert zu begründen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
    Dass eine "Garantie" nach allgemeinem sprachlichem Verständnis auch dann vorliegen kann, wenn sie nur unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Grenzen - also etwa auch nur bis zu einem bestimmten Kreditlimit - gilt, ist nicht zweifelhaft und wird auch vom Beschwerdeführer im Grunde nicht bestritten; für einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Analogieverbot (Art. 103 Abs. 2 GG; vgl. etwa BVerfGE 92, 1 ) ist daher nichts ersichtlich.
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
    b) Soweit der Beschwerdeführer sich gegen die Vorschrift des § 152b Abs. 2 StGB wendet, ist Prüfungsmaßstab der verfassungsrechtliche Schuldgrundsatz, den das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip entnimmt (BVerfGE 9, 167 ; 86, 288 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

  • BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr im Verfassungsbeschwerdeverfahren (fehlende

    Die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1350/08 -, juris).
  • EGMR, 09.06.2011 - 31047/04

    Vereinbarkeit des Vollzugs einer Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung mit

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss ein Beschwerdeführer diesem innerhalb der Frist von einem Monat nach Bekanntmachung der angegriffenen Gerichtsentscheidung entweder die angegriffenen Entscheidungen sowie die zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen in Ablichtung vorlegen oder diese zumindest ihrem Inhalt nach so darstellen, dass eine verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (siehe u. a. die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1992, 1 BvR 167/87,Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), Band 88 (1993), S. 40 ff., 45; vom 10. Oktober 1995, 1 BvR 1476, 1980/91 und 102, 221/92, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 93 (1996), S. 266 ff., 288; beispielsweise bestätigt durch die Entscheidung vom 18. März 2009, 2 BvR 1350/08).
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