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   BVerfG, 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17, 2 BvR 1987/17, 2 BvR 1948/17, 2 BvR 1682/17, 2 BvR 1565/17, 2 BvR 1504/17   

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https://dejure.org/2017,42323
BVerfG, 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17, 2 BvR 1987/17, 2 BvR 1948/17, 2 BvR 1682/17, 2 BvR 1565/17, 2 BvR 1504/17 (https://dejure.org/2017,42323)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17, 2 BvR 1987/17, 2 BvR 1948/17, 2 BvR 1682/17, 2 BvR 1565/17, 2 BvR 1504/17 (https://dejure.org/2017,42323)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 2 BvR 1352/17, 2 BvR 1987/17, 2 BvR 1948/17, 2 BvR 1682/17, 2 BvR 1565/17, 2 BvR 1504/17 (https://dejure.org/2017,42323)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verfolgungsgefahr unverfolgt ausgereister wehrdienstfähiger Syrer als klärungsbedürftige Rechtsfrage - Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Verneinung jener Frage - ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verfolgungsgefahr unverfolgt ausgereister wehrdienstfähiger Syrer als klärungsbedürftige Rechtsfrage - Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Verneinung jener Frage - ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verfolgungsgefahr unverfolgt ausgereister wehrdienstfähiger Syrer als klärungsbedürftige Rechtsfrage - Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Verneinung jener Frage - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).

    Die Fachgerichte überschreiten ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zum Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; vgl. Bergner/Pernice, in: Emmenegger/ Wiedmann, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Band 2, 241 ).

    Ein Fachgericht, das § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt jedoch die Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2017 - 2 LB 750/17

    Syrien; Wehrdienst

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17
    Die Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfe der anderen Länder vertreten zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen (vgl. einerseits die Gefahr politischer Verfolgung bejahend BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30372 - VGH BW, Urteil vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 - dies verneinend etwa OVG NW, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2017 - 2 LB 750/17 -, jeweils in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2017 - A 11 S 511/17

    Asyl; Syrien; Verfolgungsgefahr bei Wehrdienstentziehung; Erster Asylstaat

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17
    Die Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfe der anderen Länder vertreten zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen (vgl. einerseits die Gefahr politischer Verfolgung bejahend BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30372 - VGH BW, Urteil vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 - dies verneinend etwa OVG NW, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2017 - 2 LB 750/17 -, jeweils in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - 14 A 2023/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17
    Die Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfe der anderen Länder vertreten zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen (vgl. einerseits die Gefahr politischer Verfolgung bejahend BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30372 - VGH BW, Urteil vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 - dies verneinend etwa OVG NW, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2017 - 2 LB 750/17 -, jeweils in juris).
  • VG Schleswig, 03.03.2017 - 13 A 317/17

    Flüchtlingsanerkennung eines Syrers wegen Rückkehrgefährdung im Fall der

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17
    Auch das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 3. März 2017 - 13 A 317/17 - konnte insoweit keine abschließende Klärung herbeiführen.
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17
    Die Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfe der anderen Länder vertreten zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen (vgl. einerseits die Gefahr politischer Verfolgung bejahend BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30372 - VGH BW, Urteil vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 - dies verneinend etwa OVG NW, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2017 - 2 LB 750/17 -, jeweils in juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17
    Denn diese Frage ist, wovon auch das Verwaltungsgericht ausgeht, in der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - nicht beantwortet worden.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17
    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17
    Denn dadurch würde dem unbemittelten Beteiligten im Gegensatz zu dem bemittelten die Möglichkeit genommen, seinen Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfGK 2, 279 ; 8, 213 ).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17
    Denn dadurch würde dem unbemittelten Beteiligten im Gegensatz zu dem bemittelten die Möglichkeit genommen, seinen Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfGK 2, 279 ; 8, 213 ).
  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvR 2647/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Einen unter Hinweis auf die Entscheidung der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Oktober 2017 - 2 BvR 1352/17 u.a. - gestellten Antrag auf Abänderung des Prozesskostenhilfe versagenden Beschlusses lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. November 2017 ab.

    Vielmehr gebot es der Zweck der Prozesskostenhilfe, es dem Rechtsschutzsuchenden zu ermöglichen, die klärungsbedürftige Frage in die zur Klärung berufene Instanz zu bringen, Prozesskostenhilfe zu bewilligen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2017 - 2 BvR 1352/17 u.a. -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 04.12.2018 - 2 BvR 2726/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für

    Die Fallkonstellation entspreche nicht derjenigen, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Oktober 2017 - 2 BvR 1352/17 u.a. - zugrunde gelegen habe.

    Deshalb gebot es der Zweck der Prozesskostenhilfe, es dem Rechtsschutzsuchenden zu ermöglichen, die klärungsbedürftige Frage in die zur Klärung berufene Instanz zu bringen, Prozesskostenhilfe zu bewilligen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2017 - 2 BvR 1352/17 u.a. -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 1122/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Die Maßgaben des Beschlusses der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2017 - 2 BvR 1352/17 u.a. - lägen im Entscheidungszeitpunkt nicht mehr vor.

    Vielmehr gebot es der Zweck der Prozesskostenhilfe, es dem Rechtsschutzsuchenden zu ermöglichen, seinen Rechtsstandpunkt zu der klärungsbedürftigen Frage im Hauptsachverfahren darzustellen und in die zur Klärung berufene Instanz zu bringen, Prozesskostenhilfe zu bewilligen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2017 - 2 BvR 1352/17 u.a. -, juris, Rn. 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2017 - 3 L 348/17

    Syrien - unzureichende Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der

    bb) Hinsichtlich der zweiten durch das Verwaltungsgericht behandelten Thematik (Wehrdienstentziehung) trägt der Kläger lediglich vor, das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom 18. Oktober 2017 (2 BvR 1352/17 -, juris) einen Gerichtsbescheid des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes (gemeint: des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes) vom 15. Mai 2017 aufgehoben, soweit es die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt habe.
  • BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2272/16

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Der festzusetzende Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren beträgt demnach mindestens 5.000 EUR und, wenn die Verfassungsbeschwerde aufgrund einer Entscheidung der Kammer Erfolg hat, in der Regel 10.000 EUR (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2017 - 2 BvR 1352/17 u.a. -, juris).
  • VG Würzburg, 29.01.2018 - W 2 K 16.752

    Keine Urnenumbettung bei Umzug der Angehörigen

    Auch unter Berücksichtigung des spezifischen prozesskostenhilferechtlichen Erfolgsmaßstabs (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17 - juris) hat die Klage keine hinreichenden Erfolgsaussichten im Sinne von § 166 VwGO, § 114 Satz 1 ZPO.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2023 - 3 O 7/23

    Androhung eines Zwangsgeldes gegen die Eltern zwecks Durchsetzung der

    Die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten i.S.v. § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO dient nicht dazu, die Rechtsverfolgung selbst in das summarische Prozesskostenhilfeverfahren vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, teilw. stattgebender Kammerbeschl. v. 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17 -, juris Rn. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2022 - 3 O 18/20

    Anspruch auf Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Qualifikation zum

    Die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten i.S.v. § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dient nicht dazu, die Rechtsverfolgung selbst in das summarische Prozesskostenhilfeverfahren vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, teilw. stattgebender Kammerbeschl. v. 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17 -, juris Rn. 13).
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