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   BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96   

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https://dejure.org/1997,66
BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96 (https://dejure.org/1997,66)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96 (https://dejure.org/1997,66)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 2 BvR 1371/96 (https://dejure.org/1997,66)
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Polizist im Treppenhaus

§ 113 StGB, Art. 13 GG;

§ 93a BVerfGG, Annahmevoraussetzungen bei strafgerichtlicher Verurteilung, 'existentielle Betroffenheit'

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Besonders schwerer Nachteil

  • openjur.de

    Besonders schwerer Nachteil

  • Bundesverfassungsgericht

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen eine strafrechtliche Verurteilung liegt ein besonders schwerer Nachteil (§ 93a Abs. 2 lit. b BVerfGG) regelmäßig vor, wenn der Schuldspruch angegriffen wird

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Widerstands gegen einen Vollstreckungsbeamten - Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Nachteils, wenn einem Beschwerdeführer die Sachentscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen eine ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des besonders schweren Nachteils i.S. von § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG bei strafgerichtlicher Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Grundsatzentscheidung zu den Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - Voraussetzung für das Vorliegen eines "besonders schweren Nachteils"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 245
  • NJW 1998, 443
  • NStZ 1998, 203 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (287)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
    Im einzelnen schließt sich der Senat dem hierzu vom Ersten Senat entwickelten Maßstab an (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Eine solche existentielle Betroffenheit eines Beschwerdeführers kann sich vor allem aus dem Gegenstand der angegriffenen Entscheidung oder seiner aus ihr folgenden Belastung ergeben (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
    Jede nach dem Strafgesetz zu verhängende Strafe setzt Schuld voraus und muß in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (vgl. BVerfGE 50, 205 ).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
    Das Strafrecht wird als "ultima ratio" des Rechtsgüterschutzes eingesetzt, wenn ein bestimmtes Verhalten über sein Verbotensein hinaus in besonderer Weise sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben der Menschen unerträglich, seine Verhinderung daher besonders dringlich ist (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Mit der Androhung einer Freiheitsstrafe verletzt das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung die Beschwerdeführer zu III. 3. bis III. 6., IV., V. 1. bis V. 4. sowie VI. 2. und VI. 3., die als natürliche Personen unmittelbare Normadressaten des § 217 StGB sind, zudem in ihrem Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 96, 245 ; 101, 275 ; 140, 317 ).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Danach muss Strafe in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ).
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