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   BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1378/90   

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BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1378/90 (https://dejure.org/1990,2087)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1990 - 2 BvR 1378/90 (https://dejure.org/1990,2087)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 (https://dejure.org/1990,2087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 2; StPO § 145a
    Fristbeginn für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde - Formlose Bekanntgabe der anzufechtenden Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Formlos - Übersendung - Verfassungsbeschwerde - Frist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2623
  • NStZ 1991, 190
  • StV 1991, 241
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.03.1989 - 2 BvR 247/89
    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1378/90
    Der Umstand, daß § 35 Abs. 2 StPO in seiner geänderten Fassung die förmliche Zustellung von Revisionsurteilen nicht mehr zwingend vorsieht (vgl. hierzu BRDrucks. 546/83, S. 17 f.), legt es nahe, der Mitteilung von Revisionsurteilen nunmehr die gleiche Wirkung beizulegen (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. März 1989 - 2 BvR 247/89 -).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1378/90
    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1961 ( 1 BvR 9/57 = BVerfGE 12, 113 [123]) veranlaßt keine andere Beurteilung.
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Dabei kann der Verteidiger zudem in ein Dilemma geraten, wenn er dem Angeklagten ein Rechtsmittel selbst dann empfehlen soll, wenn die Beteiligten den Rechtsmittelverzicht vor dem Urteil abgesprochen haben ("Gleichklang der Interessen", vgl. Terhorst GA 2002, sen", vgl. Terhorst GA 2002, 600, 606; Weider StV 1991, 241; Kölbel NStZ 2003, 232; Salditt StraFo 2004, 60).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Im Hinblick auf den vielfach geschilderten Gleichklang der Interessen von Staatsanwalt, Richter und Verteidiger an einer schnellen Erledigung des Verfahrens (vgl. aus der Sicht eines Richters hierzu nur Terhorst GA 2002, 600, 606; aus der Sicht des Verteidigers Weider StV 1991, 241; ebenso Kölbel NStZ 2003, 232) bestehen zudem Zweifel daran, ob der Verteidiger zu dieser Entscheidung stets die optimale Beratung zu geben in der Lage ist.
  • BVerfG, 12.06.2014 - 2 BvR 1004/13

    Begründung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen auch

    Da diese Unterrichtung von Amts wegen vorzunehmen ist (vgl. auch Nr. 108 RiStBV) und der Verteidiger eine Abschrift der Entscheidung enthält, stellt sie eine formlose Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar und ist daher geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1351/03 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1351/03

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Versäumung der Einlegungsfrist -

    Diese Frist beginnt mit der formlosen Mitteilung des in Abwesenheit des Beschwerdeführers verkündeten Revisionsurteils an die Verteidiger (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 1989 - 2 BvR 247/89 -, veröffentlicht in JURIS; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 - abgedruckt in NStZ 1991, S. 190; Maul, in: Karlsruher-Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 35 Rn. 16).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06

    Frist für die Begründung der Verfassungsbeschwerde (Fall des Beginns mit

    Durch die formlose Übersendung an den Verteidiger begann die Monatsfrist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde zu laufen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 1989 - 2 BvR 247/89 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, veröffentlicht NJW 1991, S. 2623).
  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 428/18

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung

    Auch dies stellt eine formlose Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar und ist daher geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1351/03 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 171/20

    Einspruch gegen einen Strafbefehl (Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

    Auch dies stellt eine formlose Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar und ist daher geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1351/03 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 7).
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 28/09

    Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde; Zeitpunkt des Zugangs formlos

    Denn maßgeblich für die Fristbestimmung ist dann, wenn der Beschluss sowohl der Beschwerdeführerin selbst, als auch ihrem Verteidiger formlos mitgeteilt wird, der jeweils frühere Eingang (wie hier Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. November 1990, 2 BvR 1378/90; NJW 1991, 2623 zu § 93 Abs. 1 BVerfGG).
  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 496/18

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen

    Auch dies stellt eine formlose Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar und ist daher geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1351/03 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 9).
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