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   BVerfG, 13.04.2012 - 2 BvR 1395/10   

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https://dejure.org/2012,15178
BVerfG, 13.04.2012 - 2 BvR 1395/10 (https://dejure.org/2012,15178)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.2012 - 2 BvR 1395/10 (https://dejure.org/2012,15178)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 2012 - 2 BvR 1395/10 (https://dejure.org/2012,15178)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Kindergeld - Keine Berücksichtigung eines volljährigen Kindes bei Unterbrechung der Berufsausbildung zur Betreuung eigener Kinder

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.09.2009 - III R 79/06

    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2012 - 2 BvR 1395/10
    gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. März 2010 - III S 5/10 -, b) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. September 2009 - III R 79/06 -, c) das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 31. Mai 2005 - 4 K 535/02 -.
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2005 - 4 K 535/02

    Kindergeldanspruch für die volljährige Tochter bei Unterbrechung der

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2012 - 2 BvR 1395/10
    gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. März 2010 - III S 5/10 -, b) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. September 2009 - III R 79/06 -, c) das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 31. Mai 2005 - 4 K 535/02 -.
  • BFH, 02.09.2011 - III B 163/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge fehlender Sachaufklärung

    Mit dem Hinweis, dass gegen das Senatsurteil in BFH/NV 2010, 614 Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist (2 BvR 1395/10), wird ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargetan (vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2008 III B 81/08, BFH/NV 2009, 169).

    Zwar ist gegen das Senatsurteil in BFH/NV 2010, 614 --wie bereits erwähnt-- Verfassungsbeschwerde eingelegt worden (2 BvR 1395/10).

  • FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 814/08

    Kein Kindergeld für ein ausbildungssuchendes Kind, das sich nach Ablauf der

    Der Kläger beantragt, den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 30. Mai 2008 über Kindergeld für Mai 2005 bis Mai 2006 und von September 2007 bis März 2008 in Höhe von 3.080 Euro in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. August 2008 aufzuheben; hilfsweise wird angeregt, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 1395/10 auszusetzen.

    Denn die gegen das BFH-Urteil vom 24. September 2009 III R 79/06 (a. a. O.) eingelegte Verfassungsbeschwerde (Az. beim Bundesverfassungsgericht: 2 BvR 1395/10) betrifft einen anderen Sachverhalt und ist nicht entscheidungserheblich.

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