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   BVerfG, 15.03.1993 - 2 BvR 140/93   

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https://dejure.org/1993,8142
BVerfG, 15.03.1993 - 2 BvR 140/93 (https://dejure.org/1993,8142)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1993 - 2 BvR 140/93 (https://dejure.org/1993,8142)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1993 - 2 BvR 140/93 (https://dejure.org/1993,8142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafrechtliche Auslagenentscheidung und Unschuldsvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 2 BvR 140/93
    Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines Einstellungsbeschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, können zur Feststellung eines selbständigen Grundrechtsverstoßes führen (vgl. BVerfGE 82, 106 [116]).

    Dieser Unterschied muß auch in der Formulierung der Gründe, deren Sinnzusammenhang zu würdigen ist, hinreichenden Ausdruck finden (vgl. BVerfGE 82, 106 [117]).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 2 BvR 140/93
    a) Die Unschuldsvermutung ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und hat damit Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 74, 358 [370]).

    Sie schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (vgl. BVerfGE 74, 358 [371]).

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 2 BvR 140/93
    Einer Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bedarf es unter diesen Umständen nicht mehr (vgl. BVerfGE 62, 392 [397]).
  • AG Bad Saulgau, 01.04.2021 - 1 OWi 25 Js 28777/19

    Leivtec XV3, Messfehler, Einstellung

    Das Gericht ist dabei nicht gehindert, bei der Auslagenentscheidung nach § 467 Abs. 4 StPO (in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG) Verdachtsgründe zu berücksichtigen und zu bewerten (BayVerfGH Beschl. v. 16.1.2008 - Vf. 40-VI-06; vgl. auch BVerfG [2. Kammer des 2. Senats] Beschl. v. 15.3.1993 - 2 BvR 140/93 und vom 29.6.1995 - 2 BvR 1342/95; ferner VerfGH Bln Beschl. v. 9.11.2016 - 7/15).
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