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   BVerfG, 16.01.1991 - 2 BvR 1400/90   

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BVerfG, 16.01.1991 - 2 BvR 1400/90 (https://dejure.org/1991,1815)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.1991 - 2 BvR 1400/90 (https://dejure.org/1991,1815)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 (https://dejure.org/1991,1815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des zusätzlichen gemeinsamen Höchstbetrags für Sonderausgaben um mehr als die Hälfte bei Zusammenveranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1991 - 2 BvR 1400/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für Ehegatten gegenüber Ledigen eine gesetzliche Benachteiligung hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im ganzen sich aber vorteilhaft oder zumindest "eheneutral" auswirkt und wenn die gesetzlichen Vorteile denen zugutekommen, die zu den von der Benachteiligung Betroffenen gehören (BVerfGE 32, 260 [269] m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2005 - X R 20/04

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG

    Auch in den Kammerbeschlüssen vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90 (HFR 1991, 672), vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88 (HFR 1998, 397) und vom 20. August 1997 1 BvR 1300/89 (HFR 1997, 937) hat sich das BVerfG zur Abziehbarkeit von Beiträgen zu Krankenversicherungen nicht explizit geäußert.
  • BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00

    Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen

    b) Das BVerfG hat bereits wiederholt die Verfassungsmäßigkeit der von den Klägern angefochtenen Rechtsprechung des BFH bestätigt (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, HFR 1991, 672; vgl. auch BVerfG-Beschlüsse vom 22. Mai 1998 2 BvR 712/98, und vom 22. Juni 1998 2 BvR 64/98, Steuer-Eildienst --StEd-- 1998, 546).
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

    Auf dieser Grundlage hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts für frühere Veranlagungszeiträume entschieden, dass die übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 GG verstößt (Beschluss vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 -, HFR 1991, S. 672; vgl. auch BVerfGE 32, 260 ; 75, 361 ).
  • BFH, 23.01.2001 - XI R 17/00

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen

    e) Wie ist es zu rechtfertigen, dass bei einem Ehepaar, bei dem der eine Ehepartner nichtselbständig und der andere selbständig tätig ist, der gemeinsame verdoppelte Vorwegabzug, mit dem speziell die Belange der Selbständigen gewahrt werden sollen, bereits bei einem etwa durchschnittlichen Arbeitslohn eines Ehepartners vollständig aufgezehrt wird? Inwieweit erweist sich die Ausgestaltung des Vorwegabzugs in den Streitjahren für verheiratete Selbständige als im Ganzen "vorteilhaft oder zumindest 'eheneutral'" (vgl. BVerfGE 99, 216 [232], sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, HFR 1991, 672)?.
  • BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Ehegatten

    Dementsprechend hat der BFH in ständiger Rechtsprechung den Vorwegabzug im Falle der Zusammenveranlagung als den Ehegatten gemeinsam zustehend beurteilt und eine individuelle Kürzung anhand der jeweils erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit abgelehnt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119; BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99, BFH/NV 2001, 773, m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 672).
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01

    Verfassungsmäßigkeit der sogenannten übergreifenden Kürzung des Vorwegabzugs gem

    Auf dieser Grundlage hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht für frühere Veranlagungszeiträume entschieden, dass die übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 GG verstößt (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 -, HFR 1991, S. 672; vgl. auch BVerfGE 32, 260 ; 75, 361 ).
  • BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02

    Sonderausgaben-Vorwegabzug bei Ehegatten

    Diese Rechtsprechung ist verfassungsgemäß (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 672).
  • BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99

    Kürzung des Vorwegabzuges

    Das BVerfG hat bereits wiederholt die Verfassungsmäßigkeit der von den Klägern angefochtenen Rechtsprechung des BFH bestätigt (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 672; vgl. auch BVerfG-Beschlüsse vom 22. Mai 1998 2 BvR 712/98, und vom 22. Juni 1998 2 BvR 64/98, Steuer-Eildienst --StEd-- 1998, 546).
  • BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92

    Einkommensanrechnung - Eheähnliche Lebensgemeinschaft

    - im Steuerrecht die Regelung in 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG, wonach bei Ehegatten, die die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllen, der gemeinsame (einheitliche zusätzliche) Höchstbetrag um mehr als die Hälfte gekürzt wird, auch wenn nur ein Ehegatte die Voraussetzungen für diese Kürzung erfüllt (BVerfG 2. Senat 3. Kammer vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 - HFR 1991, 672),.
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 1852/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

    Auf dieser Grundlage hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts für frühere Veranlagungszeiträume entschieden, dass die übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 GG verstößt (Beschluss vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 -, HFR 1991, S. 672; vgl. auch BVerfGE 32, 260 ; 75, 361 ).
  • BFH, 12.10.1994 - X R 260/93

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei

  • BFH, 04.03.1998 - X R 109/95

    Nichtselbständige Arbeit - Vorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmeranteil zur

  • FG Hamburg, 28.04.2000 - II 769/99

    Verfassungsmäßigkeit des Vorwegabzugs

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 47/01

    Abzug von Vorsorgeaufwendungen; Haushaltsfreibetrag

  • FG München, 20.07.2000 - 5 K 4938/99

    Kürzung des Vorwegabzugs auch bei (teilweise) sozialversicherungsfreiem

  • FG Berlin, 30.06.2003 - 9 K 9364/00

    Umfang der Vorläufigkeit eines Bescheides

  • FG Köln, 15.05.2001 - 1 K 4384/00

    Verfassungsmäßigkeit von Haushaltsfreibetrag und Kürzung des Vorwegabzugs

  • FG Niedersachsen, 10.09.2003 - 2 K 281/02

    Einheit von zusammenveranlagten Eheleuten beim Sonderausgabenabzug;

  • FG Niedersachsen, 17.09.2003 - 2 K 513/02

    Kürzung des Vorwegabzugs; Zusammenveranlagte Ehegatten; Einkünfte aus

  • FG Niedersachsen, 13.03.2003 - 2 V 27/03

    Berücksichtigung des Arbeitslohns eines verheirateten Steuerpflichtigen bei der

  • FG Hamburg, 02.11.2001 - II 327/01

    Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß

  • BFH, 12.01.1998 - X B 43/97

    Gundsätzliche Bedeutung der Frage der Kürzung des Sonderausgabenhöchstbetrages

  • FG Saarland, 05.05.2003 - 2 V 69/03

    Zukunftssicherungsleistungen als Sonderausgaben, Vorwegabzug bei zusammen

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