Rechtsprechung
   BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 1407/12, 2 BvR 1608/12   

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https://dejure.org/2015,28809
BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 1407/12, 2 BvR 1608/12 (https://dejure.org/2015,28809)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.2015 - 2 BvR 1407/12, 2 BvR 1608/12 (https://dejure.org/2015,28809)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 2 BvR 1407/12, 2 BvR 1608/12 (https://dejure.org/2015,28809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Kapitalvermögen
    Überblick über die Einkünfte aus Kapitalvermögen
    Einkünfte nach § 20 Abs. 1 EStG
    Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
    Erstattungszinsen

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 233a, AO § 237, KStG 2002 § 10 Nr 2, GG Art 3 Abs 1
    Abziehbarkeit; Erstattung; Körperschaftsteuer; Nachzahlung; Steuerpflicht; Zinsen

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 233a ; AO § 237 ; KStG § 10 Nr 2 ; GG Art 3 Abs 1

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 06.12.2016 - I R 50/16

    Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme - rechtsformneutrale Besteuerung

    Hieraus ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) abzuleiten, dass eine solche Kapitalgesellschaft ertragsteuerrechtlich über keine außerbetriebliche Sphäre verfügt, die ihr zuzurechnenden Wirtschaftsgüter ausnahmslos als Betriebsvermögen zu qualifizieren sind (grundlegend Senatsurteil vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123) und der Bereich ihrer gewerblichen Gewinnerzielung sämtliche Einkünfte umfasst, gleichviel in welcher Form und Art sie ihr zufließen (Senatsurteil vom 28. Februar 1956 I 92/54 U, BFHE 62, 416, BStBl III 1956, 154; Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 I B 97/11, BFHE 236, 458, BStBl II 2012, 697; dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 12. Mai 2015  2 BvR 1407/12, 2 BvR 1608/12, juris).
  • FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13

    Körperschaftsteuerliche Betrachtung des Umfangs der im Zusammenhang mit der

    Nicht entschieden wurde über die Steuerpflicht der Erstattungszinsen zur Körperschaftsteuer (anhängige Verfassungsbeschwerden: Aktenzeichen 2 BvR 1407/12 und 2 BvR 1608/12).
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