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   BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06   

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https://dejure.org/2007,4270
BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06 (https://dejure.org/2007,4270)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06 (https://dejure.org/2007,4270)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2007 - 2 BvR 1413/06 (https://dejure.org/2007,4270)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gleichheitswidrige Benachteiligung von unverheirateten Besoldungsempfängern durch die Eigenmittelgrenze bei Aufnahme eines unterhaltsberechtigten Kindes in die eigene Wohnung; Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 an verheiratete Beamte ohne Rücksicht auf ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Teilen des Ortszuschlags wegen Eigenmitteln eines im Haushalt lebenden Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 132
  • NVwZ-RR 2008, 44
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06
    Die Vorschrift des § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 BBesG stehe bei wortgetreuer Auslegung auch nicht im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation kinderreicher Beamter (BVerfGE 99, 300 ff.).

    c) Eine Verletzung der Beschwerdeführerin in ihren verfassungsmäßigen Rechten ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Gerichts zur Alimentation kinderreicher Beamter (BVerfGE 99, 300 ff.).

    Es trifft zwar zu, dass bei der Beurteilung der Amtsangemessenheit der Bezüge der Nettobetrag der gesamten Besoldungsbezüge zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - juris).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06
    Es trifft zwar zu, dass bei der Beurteilung der Amtsangemessenheit der Bezüge der Nettobetrag der gesamten Besoldungsbezüge zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - juris).
  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06
    Es trifft zwar zu, dass bei der Beurteilung der Amtsangemessenheit der Bezüge der Nettobetrag der gesamten Besoldungsbezüge zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - juris).
  • BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04

    Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld

    Dies ist jedenfalls so lange verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie dem Beamten oder seinen Hinterbliebenen im Endergebnis ein Nettoeinkommen verbleibt, welches die Alimentation als amtsangemessen erscheinen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2007 - 2 BvR 1413/06 -).
  • LSG Bayern, 01.03.2016 - L 15 RF 28/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von nur

    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht ist der Rechtsordnung fremd (ständige Rspr. des BVerfG, vgl. z. B. Beschlüsse vom 17.01.1979, Az.: 1 BvL 25/77, und vom 12.09.2007, Az.: 2 BvR 1413/06; ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschlüsse vom 06.12.2011, Az.: L 15 SF 46/11 B vom 17.07.2012, Az.: L 15 SF 29/12, und vom 21.08.2012, Az.: L 15 SF 169/12 RG und L 15 SF 170/12 RG).".
  • BFH, 23.01.2013 - X R 43/09

    Ermäßigter Höchstbetrag bei Leistungen des Arbeitgebers für den

    Bei einer solchen Sachlage besteht regelmäßig kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (Beschlüsse des BVerfG vom 17. Januar 1979  1 BvL 25/70, BVerfGE 50, 142, und vom 12. September 2007  2 BvR 1413/06, Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 12, 132).
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