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   BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94   

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BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94 (https://dejure.org/1995,2175)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94 (https://dejure.org/1995,2175)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1995 - 2 BvR 1414/94 (https://dejure.org/1995,2175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßnahmenspezifische Untersuchung - Maßregel - Geistig-seelischer Zustand - Konkreter Bezug - Unterbringung in einer Psychiatrie - Freiheit der Person

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Untersuchung im Strafprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3047
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63

    Unterbringung eines Beschuldigten in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt -

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94
    Ein Jahr Zwischenraum muß noch nicht zuviel sein (BGHSt 18, 374, 375).

    Grundsätzlich mag zwar durchaus auch eine bereits länger zurückliegende Untersuchung für eine Gutachtenserstattung nach § 246a StPO ausreichend sein (vgl. BGHSt 18, 374, [375]).

  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 32/89

    Voraussetzungen für eine auf einem Affekt beruhende Bewußtseinsstörung bei einer

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94
    Im Hinblick hierauf ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß - ungeachtet des insoweit irreführenden Wortlauts des § 246a Satz 2 StPO - eine Untersuchung des Angeklagten unerläßlich ist (vgl. Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., Rdn. 3 zu § 246a ; Herdegen in: KK, StPO , 3. Aufl., Rdn. 3 zu § 246a; BGHSt 9, 1; BGH, NStZ 90, S. 27) und daß diese Untersuchung "maßnahmespezifisch" sein, d.h. ihrem Gegenstand nach unter dem Gesichtspunkt der in Betracht kommenden Maßregel durchgeführt werden muß (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.; Herdegen in: KK, a.a.O.; Gollwitzer in: LR, StPO , 24. Aufl., Rdn. 10 zu § 246a).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94
    Durch Art. 104 Abs. 1 GG wird die Beachtung der sich aus dem jeweiligen Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formen zur Verfassungspflicht erhoben, deren Einhaltung durch den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde abgesichert wird (BVerfGE 58, 208 [220]).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94
    Die formellen Gewährleistungen der Freiheit in Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (BVerfGE 10, 302 [322]); Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn (BVerfGE 10, 302 [323]; 29, 183 [195]), indem er neben der Forderung nach einem "förmlichen" freiheitsbeschränkenden Gesetz die Pflicht, dessen Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt.
  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 419/55
    Auszug aus BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94
    Im Hinblick hierauf ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß - ungeachtet des insoweit irreführenden Wortlauts des § 246a Satz 2 StPO - eine Untersuchung des Angeklagten unerläßlich ist (vgl. Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., Rdn. 3 zu § 246a ; Herdegen in: KK, StPO , 3. Aufl., Rdn. 3 zu § 246a; BGHSt 9, 1; BGH, NStZ 90, S. 27) und daß diese Untersuchung "maßnahmespezifisch" sein, d.h. ihrem Gegenstand nach unter dem Gesichtspunkt der in Betracht kommenden Maßregel durchgeführt werden muß (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.; Herdegen in: KK, a.a.O.; Gollwitzer in: LR, StPO , 24. Aufl., Rdn. 10 zu § 246a).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94
    Die formellen Gewährleistungen der Freiheit in Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (BVerfGE 10, 302 [322]); Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn (BVerfGE 10, 302 [323]; 29, 183 [195]), indem er neben der Forderung nach einem "förmlichen" freiheitsbeschränkenden Gesetz die Pflicht, dessen Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt.
  • BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94

    Verfassungswidrigkeit des sogenannten Verwahrvollzugs

    Dieses hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 65, 317 [322]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94 - , Umdruck, S. 4).

    In diesem Fall kann die angeordnete Maßregel vorübergehend nicht vollstreckt werden; sie wäre aber dann fortzusetzen (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94).

  • BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00

    Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Restgesamtfreiheitsstrafe nach

    Das hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 65, 317 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94 - in JURIS veröffentlicht).
  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 2352/93

    Aussetzung der Strafvollstreckung wegen möglicher Anrechnung verfahrensfremder

    Dieses hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 65, 317 [322]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94 -, Umdruck, S. 4).
  • VerfG Brandenburg, 19.12.2002 - VfGBbg 104/02

    Verletzung des Grundrechts aus Verf BB Art 9 Abs 2 S 2 durch

    Die gerügten Grundrechte sind inhaltsgleich: Die Freiheit der Person (Art. 9 Abs. 1 LV, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz - GG -) ist durch entsprechende Verfahrensgrundrechte gesichert (Art. 2 Abs. 2 Satz 3, Art. 104 GG, Art. 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 4 LV); auch das Grundgesetz gewährleistet die Beiziehung eines Rechtsbeistandes (BVerfGE 70, 297, 322 f.) und eine das Ergebnis der Anhörung des Betroffenen berücksichtigende richterliche Sachaufklärung im Bereich freiheitsbeschränkender Maßnahmen (vgl. BVerfG NJW 2000, 502; 1995, 3047; BVerfGE 70, 297, 308, 319 f.).
  • BVerfG, 18.11.1994 - 2 BvR 2232/94

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Dieses hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 65, 317 >322<; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94 -, Umdruck, S. 4).
  • BVerfG, 10.12.1997 - 2 BvR 2172/97
    Erginge die einstweilige Anordnung nämlich nicht, erwiese sich die Verfassungsbeschwerde später aber als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Strafvollstreckung ein schwerer, nicht wiedergutzumachender Eingriff in sein Recht auf persönliche Bewegungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, dem das Grundgesetz besonderen Schutz angedeihen läßt (vgl. BVerfGE 65, 317 ; BVerfG, NJW 1995, S. 3047 f.).
  • KG, 10.01.2006 - 5 Ws 7/06

    Maßregelvollstreckung: Zur Verpflichtung zur Einholung eines externen

    Die Auffassung des Senats steht im Einklang mit der des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 983/04 - NStZ-RR 2003, 251, 252 mit zahlreichen Nachweisen auch zur abweichenden Auffassung; NJW 2002, 2773 bezüglich § 57 StGB; NJW 1995, 3047, 3049; NJW 1986, 767, 769) und den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drs. 13/9062 S. 15), wonach die Verpflichtung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens nur für den Fall besteht, daß das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Maßregel in Betracht zieht.
  • OLG Hamm, 13.09.2005 - 4 Ws 358/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Sachverständigengutachten,

    Das Argument, die Prognose könne ohne Einholung eines Gutachtens nicht zuverlässig gestellt werden, verkennt die Fortwirkung der Einschätzung des im vorausgehenden Erkenntnisverfahren gemäß § 246 a StPO zwingend zuzuziehenden Sachverständigen (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1995, 3047/3047).
  • BGH, 13.11.1996 - 2 StR 498/96

    Anordnung von Sicherungsverwahrung

    Bei dieser Regelung handelt es sich um eine unverzichtbare Voraussetzung für die Anordnung der Maßregel des § 66 StGB (BVerfG NJW 1995, 3047 [BVerfG 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94]; BGHSt 9, 1 ff. [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55]; BGHR StPO § 246 a Satz 1 Sicherungsverwahrung 1 und 2; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 5).
  • BGH, 25.06.1998 - 4 StR 449/97

    Befragung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung zu der Frage einer

    Die Untersuchung des Angeklagten durch den Sachverständigen erfolgte auch maßnahmespezifisch (vgl. BVerfG NJW 1995, 3047 [BVerfG 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94]) im zeitlichen Zusammenhang mit der Hauptverhandlung.
  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 12/96

    Voraussetzungen der Unterbringung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BVerfG, 04.06.1997 - 2 BvR 1761/96

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchunngshaft

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