Rechtsprechung
   BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 1421/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13665
BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 1421/05 (https://dejure.org/2006,13665)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.2006 - 2 BvR 1421/05 (https://dejure.org/2006,13665)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 1421/05 (https://dejure.org/2006,13665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde eines eingetragenen Vereins wegen Volksverhetzung und Beleidigung; Anspruch auf Strafverfolgung

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des § 130 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 1421/05
    Im Übrigen hat bereits der Einzelne grundsätzlich keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat (vgl. BVerfGE 51, 176 ).
  • VerfGH Saarland, 07.05.2021 - Lv 5/19

    Verfassungsbeschwerde eine jüdischen Bürgers gegen die Einstellung eines

    Jedenfalls für § 130 Abs. 4 StGB, dessen Schutzzweck neben der Sicherung des öffentlichen Friedens auch die Würde der Opfer der durch ein Verhalten eines Beschuldigten gebilligten, verherrlichten oder gerechtfertigten nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft ist, kann kaum Anderes gelten (vgl. inzident BVerfG Beschl.v. 22.06.2006 2 BvR 1421/05 BeckRS 2006, 24381 - Sinti und Roma).
  • OLG Koblenz, 28.04.2021 - 1 Ws 513/20

    Strafanzeige gegen Sitzungspräsidenten wegen Äußerungen in Fernsehsitzung;

    Da die Vorschrift des § 130 StGB neben dem öffentlichen Frieden auch die Menschenwürde jedes Einzelnen schützt (vgl. BVerfG, 2 BvR 1421/05 v. 22.6.2006 - juris; BGH, 1 StR 656/94 v. 15.12.1994 - NJW 1995, 340; KK-StPO/Moldenhauer, a.a.O., § 172 Rn. 23; BeckOK StGB/Rackow, 49. Edition 01.02.2021, § 130 Rn. 10), ist der Angehörige eines durch eine Volksverhetzung betroffenen Bevölkerungsteils in den Fällen des § 130 Abs. 1 und 2 StGB Verletzter (vgl. KK-StPO/Moldenhauer, a.a.O.).
  • KG, 09.11.2015 - 3 Ws 554/15

    Klageerzwingungsverfahren: Formerfordernisse an Antragsschrift bei Betreiben des

    Individualisiertes Schutzgut der Norm ist die Menschenwürde, auf die sich nur natürliche Personen berufen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 1421/05 -).
  • VG Hannover, 07.11.2022 - 5 A 184/21

    Approbation; Approbation als Arzt; Widerruf; Straftat; Unwürdigkeit;

    Schutzgut von § 130 Abs. 1 und Abs. 2 StGB ist neben dem öffentlichen Frieden auch die Würde des einzelnen Menschen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.6.2006 - 2 BvR 1421/05 -, BeckRS 2006, 24381, beck-online; Schäfer/Anstötz, in: MüKo StGB, 4. Aufl. 2021, § 130 Rn. 2 ff.; Kühl, in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 130 Rn. 1; Rackow, in: BeckOK StGB, 55. Ed. Stand 1.11.22, § 130 Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht