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   BVerfG, 08.10.2001 - 2 BvR 1424/01   

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https://dejure.org/2001,7953
BVerfG, 08.10.2001 - 2 BvR 1424/01 (https://dejure.org/2001,7953)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2001 - 2 BvR 1424/01 (https://dejure.org/2001,7953)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - 2 BvR 1424/01 (https://dejure.org/2001,7953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Begründung - Rechtswegerschöpfung - Einstellungsbeschluss - Bußgeldverfahren - Auslagenentscheidung - Anfechtbarkeit - Nachträgliche Anhörung

  • Judicialis

    StPO § 33a; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 33a
    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Das Gericht kann in einem solchen Fall im Verfahren nach § 33a StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG seine an sich unanfechtbare Entscheidung über die Kosten und Auslagen prüfen und ändern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2001 - 2 BvR 1424/01 -, juris, Rn. 1; BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 1980 - 1 Ob OWi 288/80 -, juris, Rn. 4 f.; VerfGH des Landes Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 43/03 -, juris, Rn. 16; LG Flensburg, DAR 1985, 93 ; Mitsch, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 4. Aufl. 2014, § 47 Rn. 140; Bücherl, in: Beck-OK OWiG, Stand: 15.12.2014, § 47 Rn. 31; Seitz, in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, § 47 Rn. 36).
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