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   BVerfG, 12.05.1980 - 2 BvR 1434/79   

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BVerfG, 12.05.1980 - 2 BvR 1434/79 (https://dejure.org/1980,1498)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.1980 - 2 BvR 1434/79 (https://dejure.org/1980,1498)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 1980 - 2 BvR 1434/79 (https://dejure.org/1980,1498)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutz der Gemeinde - Luftrechtliche Genehmigung eines Flughafens - Flughafenplanung

Papierfundstellen

  • DVBl 1981, 374
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02

    Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Enteignungen nach dem

    Jedoch kann sich im Einzelfall insbesondere aus dem Erfordernis prozeduralen Grundrechtsschutzes die Notwendigkeit einer Vorverlagerung des Rechtsschutzes ergeben, vor allem um nicht korrigierbare faktische Vorprägungen von Entscheidungen zu vermeiden (vgl. BVerfGE 90, 60 zur Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; 53, 30 ; 77, 381 ; 78, 290 zur staatlichen Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Beschluss des Zweiten Senats vom 1. August 1980 - 2 BvR 1366/79 -, DVBl 1981, S. 374 zum Luftverkehrsrecht).
  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

    Dabei mag dahinstehen, inwieweit planerische Entscheidungen durch rechtliche oder zwangsläufige Auswirkungen auf nachfolgende Verfahrensschritte je nach Verbindlichkeit bereits "Vorwirkungen" entfalten und unter diesem Gesichtspunkt bereits im materiellen Sinne in Grundrechte eingreifen können (vgl. im einzelnen Lübbe-Wolff, Die Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte, 1988, S. 52 ff.; vgl. auch BVerfG, DVBl. 1981, 374 f.; BVerfGE 95, 1, 21 ff.; s. auch - zur Braunkohlenplanung - Gern, LKV 1997, 433, 434).
  • BVerwG, 24.03.2021 - 4 VR 2.20

    Rechtsschutzkonzentration bei der Bundesfachplanung

    Direkter Rechtsschutz gegen materielle Beeinträchtigungen der Planungshoheit bereits auf der jeweiligen Verfahrensstufe ist von Verfassungs wegen dann geboten, wenn eine entsprechende Rechtsverletzung auf dem Rechtsweg gegen die abschließende Zulassungsentscheidung nicht mehr gerügt, abgewendet und gegebenenfalls rückgängig gemacht werden kann (vgl. BVerfG , Beschluss vom 12. Mai 1980 - 2 BvR 1434/79 - DVBl 1981, 374).

    Die Unbeschwertheit der eigenverantwortlichen örtlichen Planungsentscheidungen von noch nicht abschließend konkretisierten überörtlichen Planungen gehört nicht zu der durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Rechtsposition der Gemeinde, sondern ist Bestandteil der dieser Rechtsposition vorgegebenen Situation (BVerfG , Beschluss vom 12. Mai 1980 - 2 BvR 1434/79 - DVBl. 1981, 374).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 11 A 1194/02

    Klagen gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler I/II ohne Erfolg

    BVerfG, Beschluss vom 1.8.1980 - 2 BvR 1366/79 -, DVBl. 1981, 374 f.; kritisch hierzu Schmidt-Aßmann, DVBl. 1981, 334 (335).
  • BVerwG, 23.03.1993 - 7 B 126.92

    Selbstverwaltung - Bahnhofsname

    Sie berühren nicht ihre durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützte Rechtsposition, sondern sind Bestandteil der dieser Rechtsposition vorgegebenen und ständigem Wandel unterworfenen tatsächlichen Lage (BVerfG, DVBl. 1981, 374; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13 S. 14).
  • VGH Hessen, 13.04.2005 - 4 Q 3637/04

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung; Konzentrationswirkung; Abweichung vom

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind keine Gründe dafür ersichtlich, warum es zum effektiven Rechtsschutz der Planungshoheit einer Gemeinde erforderlich sein soll, nicht nur den vorliegenden Planfeststellungsbeschluss, sondern daneben auch die vorangegangene Genehmigung einer inhaltlichen gerichtlichen Prüfung zu unterziehen, wenn nicht ersichtlich ist, dass bereits durch die erteilte Genehmigung eine Verletzung ihrer Planungshoheit erfolgt ist, die von ihr im Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht mehr gerügt, abgewendet und gegebenenfalls rückgängig gemacht werden könnte (BVerfG, Beschluss vom 12.05.1980 - 2 BvR 1434/79 - DVBl 1981, 374).
  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 7/01

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

    vgl. auch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats (Vorprüfungsausschuss) vom 12. Mai 1980 - 2 BvR 1434/79 -, DVBl. 1981, 374; zu anders gelagerten Zulassungskonstellationen: OVG NRW, Urteile vom 15. Mai 1998 - 21 A 6725/95 -, ZfB 1998, 160 ff. betreffend die Zulassung eines Abschlussbetriebsplans, sowie - 21 A 7553/95 -, ZfB 1998, 146 ff. hinsichtlich der gleichzeitigen Zulassung eines Rahmen- und eines Hauptbetriebsplans, und vom 8. Juni 2000 - 20 A 3544/97 -, ZfB 2001, 203 ff. betreffend einen Planfeststellungsbeschluss.
  • VerfGH Thüringen, 06.09.1996 - VerfGH 4/95

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Thüringer Neugliederungsgesetz; Anhörungsrecht der

    Durch sie ergeben sich allenfalls Rechtsreflexe, "die zwar ihre Interessenspähre berühren, nicht aber ihre Rechtstellung beeinflussen können" (BVerfG, Beschluß gem. § 93a BVerfGG v. 12. Mai 1980, DVBl 1981, 374).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 20 B 2119/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Wiederherstellung der

    Vgl. näherhin BVerwG, Beschluss vom 23. März 1993 - 7 B 126.92 -, Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 92 unter Hinweis auf BVerfG (Vorprüfungsausschuss), Beschluss vom 12. Mai 1980 - 2 BvR 1434/79 -, DVBl. 1981, 374; ferner BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994, a.a.O. S. 6. Nach diesen Grundsätzen sind aufgrund des derzeitigen Sach- und Streitstandes keine tragfähigen Anhaltspunkte für eine Pflicht zur strikten Verfahrensbeteiligung der Antragstellerin ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 20 B 2104/99

    Erlaubnis zur Änderung der Betriebsgenehmigung des Flughafens Düsseldorf;

    Vgl. näherhin BVerwG, Beschluss vom 23. März 1993 - 7 B 126.92 -, Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 92 unter Hinweis auf BVerfG (Vorprüfungsausschuss), Beschluss vom 12. Mai 1980 - 2 BvR 1434/79 -, DVBl. 1981, 374; ferner BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994, a.a.O. S. 6. Nach diesen Grundsätzen sind aufgrund des derzeitigen Sach- und Streitstandes keine tragfähigen Anhaltspunkte für eine Pflicht zur strikten Verfahrensbeteiligung der Antragstellerin ersichtlich.
  • VG Wiesbaden, 03.04.1992 - III/2 G 127/91

    Rechtmäßigeit des Raumordnungsverfahrens für Hochgeschwindigkeitstrasse der

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